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Projektbeschreibung: 8000 Kubikmeter großer Rohöltank, es handelt sich um stabiles Rohöl mit einem Dampfdruck von 0,7 Kilogramm; das Öl gehört zur Klasse A B. Es werden Tanks mit innenliegendem Schwimmdeck verwendet. Der äußere feste Deckel ist gemäß den Entlüftungsanforderungen aus API-650 und GB-50341 ausgestattet – mit 9 ringförmigen Entlüftungsöffnungen sowie einer zentralen Entlüftungsöffnung. Es gibt keine Anschlüsse; außerdem sind Regenschutzhauben vorhanden, doch es fehlt ein Luftdichtungssystem. In API650 gibt es keine Anforderungen, aber in SH 3007 und GB 50074 gibt es welche. Hier werden vier Fragen zur normativen Auslegung erörtert: 1. Ist dieser Behälter für Artikel 5.1.9 der SH-3007 geeignet? Denn selbst wenn man mehr Brandhemmer hinzufügt, ist es nicht möglich, diese nur an den zentralen Lüftungsöffnungen anzubringen – das wäre dann wirkungslos. Deshalb müssen 10 weitere Brandhemmer hinzugefügt werden. 2. Beziehen sich die in Artikel 5.1.9 von SH-3007 sowie in Absatz 1 von Artikel 6.4.7 von GB-50074 erwähnten „Tanks mit fester Decke“ auch auf Tanks mit schwimmender Decke?
3. In Absatz 3 von Artikel 6.4.7 von GB-50074 geht es um Tanks mit schwimmender Decke, in denen Flüssigkeiten der Klassen A, B und C gelagert werden und die außerdem mit einem Stickstoffverschlusssystem geschützt sind. Müssen sowohl die Art der gelagerten Flüssigkeiten als auch das Stickstoffverschlusssystem erfüllt sein, damit ein Feuerlöscher eingebaut werden kann? 4. Umfasst der Begriff „Lüftungsrohr“ auch unser Konzept von Lüftungslöchern? Zum letzten Punkt: Was meinen Sie, sollte bei Rohöl wie unserem in allen Lüftungsöffnungen ein Brandhemmer installiert werden?
Rundum liegende Lüftungsöffnungen mit Brandhemmern habe ich wirklich noch nie gesehen.
Ja. Es ist seltsam – 3007 bezieht sich nur auf die zentrale Lüftungsöffnung, nicht auf die ringförmigen Lüftungslöcher. Das macht keinen Sinn, oder? Ich denke, dass die Vorschriften bezüglich der ringförmigen und zentralen Lüftungslöcher dazu dienen, einen ausreichenden Luftaustausch zwischen dem Inneren des Behälters und der Umgebung zu gewährleisten, damit im Behälter keine Bedingungen entstehen, die eine Verbrennung ermöglichen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Liu Fengrui am 21.11.2015 um 19:57 bearbeitet. Die Frage ist nicht klar. Es ist kein zusätzlicher Brandstopper erforderlich, denn dieser Tank verfügt bereits über einen innenliegenden Schwimmkörper sowie ringförmige Belüftungslöcher.
Gemäß den Vorschriften gibt es Anforderungen an die Fläche der Lüftungsöffnungen, und sie dienen der Atmung. Feuerdämpfer werden hauptsächlich an Stickstoffverschlusstanks installiert. Öltanks benötigen definitiv keine Brandhemmer.
Hier werden vier Fragen zur normativen Auslegung erörtert: 1. Ist dieser Behälter für Artikel 5.1.9 der SH-3007 geeignet? Antwort: Da es sich um einen Tank mit innenliegendem Schwimmdeckel handelt, kann Paragraf d angewandt werden. Es ist nicht notwendig, sie an den ringförmigen Belüftungsöffnungen anzubringen. 2. Umfassen die in Paragraf 5.1.9 von SH-3007 sowie in Absatz 1 von Paragraf 6.4.7 von GB-50074 erwähnten „Tanks mit fester Decke“ auch Öltanks mit innenliegender Schwimmdecke? Antwort: Im Allgemeinen nicht. Da es sich um Tanks mit innenliegender Schwimmdecke handelt, gibt es sicherlich auch eine äußere Decke, doch es handelt sich dabei nicht um eine einfache feste Decke. Daher entsprechen diese Tanks nicht den Anforderungen des genannten Absatzes a. 3. In Absatz 3 von Artikel 6.4.7 der Norm GB-50074: Bei Tanks mit schwimmendem Boden, in denen Flüssigkeiten der Klassen A-B, B und C-A gelagert werden und die außerdem mit einem Stickstoffverschlusssystem geschützt sind – müssen sowohl die Art der Flüssigkeit als auch der Stickstoffverschluss gleichzeitig erfüllt sein, damit ein Brandhemmer eingebaut werden darf? Antwort: Zunächst handelt es sich bei diesem Punkt c um „Tanks, die mit Stickstoff oder anderen inerten Gasen zur Abdichtung des Schutzsystems ausgestattet sind“. Die von Ihnen erwähnten Tanks mit schwimmendem Boden für Rohöl verfügen nicht über eine Stickstoffabdichtung und fallen daher nicht unter diese Regelung. 4. Umfasst der Begriff „Lüftungsrohr“ auch unser Konzept von Lüftungslöchern? Antwort: Mit dem dort erwähnten Lüftungsgitter ist nur das Lüftungsgitter auf der Schwimmplatte gemeint – in der Regel in der Mitte der Schwimmplatte. Es handelt sich dabei nicht um die ringförmigen Lüftungsöffnungen, die den Inneren Schwimmkörper umgeben.