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Ich habe gerade mit der Arbeit begonnen. Sie sagten, ich solle eine Inspektion durchführen – doch ich weiß nicht, was genau inspiziert werden soll, und auch nicht, welche Anforderungen an die Person gestellt werden, die die Inspektion durchführt. . . .
Es steht im Betriebshandbuch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dieser Beitrag wurde zuletzt von ylb913 am 17.11.2015 um 20:27 bearbeitet. 1. Haben Sie keine Eile – man ist schließlich gerade erst mit der Arbeit begonnen und hat normalerweise noch nicht das Recht, selbstständig Inspektionen durchzuführen. Es geht nicht um Qualifikationen, sondern um die Fähigkeit, auf unerwartete Zwischenfälle vor Ort zu reagieren, sowie um die Fähigkeit, potenzielle Gefahrenfaktoren vor Ort zu erkennen. 2. Anlagenteile: relevante Werte für Druck, Temperatur, Flüssigkeitsspiegel sowie Vibrationen. 3. Statische Anlagen: Dabei geht es hauptsächlich um die Flüssigkeitsspiegel und -oberflächen. 4. Aufspüren von Lecks und Quellen unangenehmer Gerüche. Einstellung zur Erkennung von Innenlecks.
Inspektion: 1. Betriebszustand der Anlagen und Einrichtungen – ob es zu Leckagen, Vibrationen, Überhitzung, Überdruck, Lärm, unangenehmen Gerüchen oder Problemen bezüglich des Ölstandes kommt. 2. Überprüfung der Betriebsparameter – Druck, Temperatur, Flüssigkeitsstand/Grenzwerte, Durchfluss usw.; hierfür wird mit der Zentrale Kontakt aufgenommen, um die Informationen zu bestätigen. 3. Entlastungsstellen, Stellen, an denen Frost entstehen kann. 4. Gemeinsame Systeme – Überprüfung von Wasser-, Strom-, Luft- und Dampfsystemen
Zusatz: 1: Sicherheit 2: Qualität 3: Vor Ort – All das sind Schlüsselfaktoren bei der Inspektion von Geräten