Was sind gefährliche Arbeiten, spezielle Arbeiten und die acht Hauptarbeitsarten?
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Dieser Beitrag wurde zuletzt von yinkuilin6868 am 17.11.2015 um 19:55 geändert. I. Gefährliche Arbeiten Der Begriff „Gefährliche Arbeiten“ stammt aus den „Leitlinien zur Erkennung und Beseitigung von Unfallgefahren in Chemieunternehmen“, die am 7. August 2012 vom **Büro für Arbeitssicherheit** veröffentlicht wurden. In Richtlinie 4.1.6(2) wird festgelegt, dass Arbeiten mit offenen Flammen, Arbeiten in eingeschränkten Räumen, Erdarbeiten, vorübergehende Nutzung von Elektrizität, Arbeiten in großen Höhen, Trennungsarbeiten, Hebearbeiten, Wartungsarbeiten an Geräten sowie Arbeiten zur Befestigung oder Entfernung von Abdeckplatten zu den neun gefährlichen Arbeiten zählen. II. SonderarbeitenDer Begriff „Sonderarbeiten“ stammt aus den „Vorschriften für die Sicherheit bei Sonderarbeiten in Betrieben zur Herstellung von Chemikalien“. Laut diesen Vorschriften sind als Sonderarbeiten jene Arbeiten zu betrachten, bei denen während der Wartung der Anlagen in solchen Betrieben mit Gefahren wie Arbeiten in brennbaren Umgebungen, Eingang in begrenzte Räume, Entfernen oder Einsetzen von Abdeckplatten, Arbeiten in großer Höhe, Heben von Lasten, vorübergehende Nutzung von Stromquellen, Erdarbeiten sowie Unterbrechung von Stromleitungen zu rechnen ist. Solche Arbeiten können eine Bedrohung für die Sicherheit des Operators selbst, anderer Personen sowie für umliegende Gebäude, Anlagen und Einrichtungen darstellen. Mit anderen Worten umfassen die sogenannten besonderen Arbeiten acht Arten, darunter Arbeiten mit offenen Flammen, Arbeiten in eingeschränkten Räumen, das Anbringen und Entfernen von Abdeckplatten, Arbeiten in großer Höhe, Hebearbeiten, vorübergehende Nutzung von Elektrizität, Erdarbeiten sowie Unterbrechungen der Stromversorgung. Drei, die acht großen Aufgaben. Der Begriff „die acht großen Aufgaben“ ist streng genommen kein Fachbegriff, sondern ein zusammenfassender Ausdruck, der zur besseren Erinnerung verwendet wird. Im Jahr 2013 veröffentlichte die Generalverwaltung für Arbeitssicherheit Verordnung Nr. 64 – „Zehn Vorschriften zur Gewährleistung der Produktionssicherheit in Chemieunternehmen (**Chemikalienunternehmen)**“. Anschließend wurde eine Erläuterung zu diesen Vorschriften veröffentlicht. In dieser Erläuterung wurden erstmals die acht wichtigsten Arten von Tätigkeiten erwähnt. Unter den acht genannten Arten von Arbeiten versteht man die Arbeiten beim Heben von Lasten, bei der Ausführung von Arbeiten in der Nähe von brennbaren Stoffen, bei Erdarbeiten, bei Unterbrechung von Stromleitungen, bei Arbeiten in großer Höhe, bei Wartungsarbeiten an Geräten, bei dem Anbringen und Entfernen von Abdeckplatten sowie bei Arbeiten in eingeschränkten Räumen. Zur Sicherheitsverwaltung dieser acht Arbeiten sollten Sie sich ausführlich mit den acht Branchenstandards für sicheres Arbeiten AQ3021-2008, AQ3022-2008, AQ3023-2008, AQ3024-2008, AQ3025-2008, AQ3026-2008, AQ3027-2008 und AQ3028-2008 beschäftigen. Egal ob es sich um gefährliche Arbeiten, spezielle Arbeiten oder die acht Hauptarbeitsarten handelt – im Grunde ist es alles mehr oder weniger dasselbe. Die oben genannten Vorschriften gelten für **Chemieproduktionsbetriebe oder chemische Unternehmen**. Neben Chemieproduktionsbetrieben und chemischen Unternehmen gibt es in vielen anderen Branchen ebenfalls Arbeiten mit äußerst hohem Risiko, wie beispielsweise Arbeiten in begrenzten Räumen oder in großen Höhen. Daher empfehlen wir unabhängig davon, ob es entsprechende **Standards oder Branchenstandards gibt oder nicht, dass alle acht oder neun genannten Arbeiten als „gefährliche Arbeiten“ betrachtet werden sollten. Sie müssen streng kontrolliert werden, um Unfälle zu verhindern.