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Sicherheitsmanagement-System für leicht entzündliche Chemikalien

2015-11-19View Original

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Dieser Beitrag wurde zuletzt von yinkuilin6868 am 19.11.2015 um 11:26 geändert. 1. Zur Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen müssen spezielle Lagerhallen eingeführt werden, die den geltenden Standards entsprechen. Zudem muss je nach Art, Eigenschaften, Menge sowie Gefährdungsniveau dieser Stoffe ein sicherer Abstand zu den umliegenden Wohngebieten, Büros sowie wichtigen Einrichtungen gewahrt werden. Spezielle Lager für explosionsgefährdete Chemikalien müssen den **Anforderungen an Sicherheit und Brandbekämpfung entsprechen und mit deutlichen Kennzeichnungen ausgestattet sein.** Die Lagerungseinrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen in den speziellen Lagerräumen für explosionsgefährliche Stoffe müssen regelmäßig überprüft werden. Wer leicht entzündliche Chemikalien herstellt, lagert oder verwendet, muss je nach Art und Eigenschaften der Chemikalien in den Arbeitsräumen wie Werkstätten und Lagerräumen geeignete Sicherheitsvorrichtungen und -ausrüstungen einbauen – beispielsweise zur Überwachung, Belüftung, Schutz vor Sonnenstrahlen, Temperaturregulierung, Brandbekämpfung, Explosionsschutz, Druckentlastung, Giftschutz, Desinfektion, Neutralisierung, Feuchtigkeitsschutz, Blitzschutz, Entstauung, Korrosionsschutz sowie zum Schutz vor Leckagen. Zudem müssen diese Vorrichtungen und Ausrüstungen gemäß den geltenden Standards und Vorschriften gewartet und instand gehalten werden, damit die Anforderungen an einen sicheren Betrieb erfüllt werden können. 2. Bei der Lagerung und Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen müssen folgende Vorschriften eingehalten werden: ① Explosionsgefährliche Chemikalien müssen sortiert und getrennt voneinander gelagert werden. Die Abstände zwischen den Stapeln müssen den geltenden Vorschriften entsprechen. Es darf keine Überlagerung der Stoffe geben ; Licht entzündliche und explosionsgefährliche Stoffe dürfen nicht an offener Stelle, in feuchten, regendurchtränkten oder niedrigen Bereichen, in denen sich Wasser ansammeln kann, gelagert werden. ②Stoffe, deren chemische Eigenschaften sich gegenseitig ausschließen oder bei denen die Schutz- und Löschmethoden nicht kompatibel sind, dürfen nicht im selben Lagerhaus oder in derselben Lagerkammer aufbewahrt werden. ③Bei explosiven Stoffen gilt das „Fünf-Zwei-Prinzip“: Zwei Personen sind für die Entnahme zuständig, zwei Personen verwenden die Stoffe, zwei Personen sind für deren Verwaltung verantwortlich, es gibt zwei Schlösser sowie zwei Bücher zur Aufzeichnung. ④Für leicht entzündliche Chemikalien müssen spezielle Bücher geführt werden, wobei die Buchführung klar sein muss und Übereinstimmungen zwischen den Büchern und den tatsächlichen Beständen vorliegen müssen. ⑤Bei dem Ein- und Ausgang von explosionsgefährlichen Stoffen muss eine Überprüfung sowie eine Registrierung erfolgen. Die im Lager befindlichen explosionsgefährlichen Stoffe müssen regelmäßig überprüft werden. Sollte es zu Verlusten oder Diebstählen kommen, muss umgehend die örtliche Polizeibehörde informiert werden. ⑥Einen umfassenden Sicherheitsmanagement-Plan für den Stauseebereich einrichten, den Zutritt für Unbefugte streng verbieten sowie das Entzünden von Feuer und das Rauchen im Stauseegebiet untersagen. Sicheres Handling von explosionsgefährlichen Chemikalien 1: An Orten, an denen solche Chemikalien verwendet werden, müssen Sicherheitsmanagement-Systeme sowie Sicherheitsvorschriften eingeführt und streng eingehalten werden. Je nach Eigenschaften der verwendeten leicht entzündbaren Chemikalien müssen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen gegen Brände, die notwendigen Geräte sowie Schutzausrüstung und Rettungsmittel bereitgestellt werden. 2 Es muss streng das System zur Entgegennahme und Rückgabe eingehalten werden: Die übrig gebliebenen, leicht entzündbaren Chemikalien, die während der Schicht verwendet wurden, müssen vor Ende der Schicht sowie vor der Übergabe an die nächste Schicht wieder an die Abteilung zurückgegeben werden, die sie ursprünglich zur Verfügung gestellt hat. 3 Geräte, Behälter und Werkzeuge, die mit leicht entzündbaren Chemikalien verwendet werden, müssen fest installiert sein. Nach der Verwendung müssen sie ordnungsgemäß aufbewahrt sowie rechtzeitig gereinigt und desinfiziert werden. 4 Orte, an denen leicht entzündliche Chemikalien verwendet werden, müssen gut belüftet sein. Es muss ein strenges Zugangsreglement geben; Unbefugte dürfen keinen Zutritt haben. Es ist verboten, persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz zu lagern. Auch das Trinken und Essen am Arbeitsplatz sowie die Ausführung von Tätigkeiten, die die Sicherheit gefährden könnten, sind untersagt. 5 Bediener, die leicht entzündliche Chemikalien verwenden, müssen eine Ausbildung absolvieren und eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Genehmigung erlangen, bevor sie mit der Arbeit beginnen dürfen. Bei der Erstversorgung von explosionsgefährlichen Stoffen an Ort und Stelle soll der diensthabende Mitarbeiter den Namen sowie die Einheit des Berichterstatters oder Informanten, das Zeitpunkt des Eingangs der Meldung, den Zeitpunkt des Vorfalls vor Ort, die genaue Adresse, eine kurze Beschreibung der Situation vor Ort sowie die Anweisungen der Vorgesetzten notieren. Anschließend soll er die erforderliche Schutzausrüstung wie Masken und Atemgeräte sowie die relevanten technischen Unterlagen bereitstellen und sich anschließend schnell zum Einsatzort begeben. Nach Eingang der Meldung soll die Polizeistation umgehend Mitarbeiter entsenden, um Unbeteiligte zu entfernen. 2 Untersuchung am Ort des Diebstahls ① Erkundung und Dokumentation des Zustands des Ortes sowie der Umgebung. ②Erfassen Sie Informationen über Zeit, Ort sowie die betroffenen Personen und die Entdecker. ③Erfahren Sie mehr über das System zur Aufbewahrung von Reimen, die entsprechenden Maßnahmen, die Übergabeverfahren, den Verlustprozess, die verloren gegangenen Arten sowie deren Menge und Eigentümer. ④Aus managementtechnischer Sicht die Ursachen ermitteln und Schwachstellen aufdecken. ⑤Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bei der Aufklärung von Fällen. ⑥Die Situation vor Ort muss umgehend gemeldet werden. Nach Abschluss der Arbeiten vor Ort soll ein schriftlicher Bericht erstellt werden, in dem Vorschläge zur Weiterverarbeitung gemacht werden. 3 Untersuchung am Ort von Vergiftungs- und Giftunfällen ① Befragung der Beteiligten und Zeugen, detaillierte Aufzeichnung von Zeitpunkt, Ort, Ursache des Vorfalls sowie Beobachtungen vor Ort. ②Sammeln Sie die Rückstände ein und suchen Sie nach anderen verdächtigen Gegenständen. ③Hilfe bei der Aufklärung von Fällen durch die Kriminalpolizei, Bereitstellung von Verwaltungsdaten und technischen Informationen. ④Erfahren Sie detaillierte Informationen zu allen Aspekten der Aufbewahrung, Nutzung, Beförderung und Sicherheitsmaßnahmen, identifizieren Sie Probleme und untersuchen Sie Möglichkeiten zur Verbesserung. Erstellen Sie vollständige Aufzeichnungen, berichten Sie rechtzeitig an die Führungskräfte und erstellen Sie Berichte.
Reply #22015-11-19
Muss man bei leicht entzündlichen Stoffen auch die Fünf-Paar-Verwaltung einhalten?

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