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Alkoholkonsum während der Arbeitszeit sowie das Betreten des Arbeitsplatzes in einem betrunkenen Zustand sind streng verboten: 1. Alkoholkonsum vor oder während der Arbeitszeit führt dazu, dass die Urteilsfähigkeit und das Bewusstsein beeinträchtigt werden. Dadurch kann man seine Arbeitsaufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen, was wiederum zu einer unzureichenden Überwachung des Arbeitsplatzes führt. Wenn man betrunken an den Ort gelangt, führt die toxische Wirkung des Alkohols dazu, dass die Handlungsfähigkeit des Betrunkenen erheblich eingeschränkt wird. Die komplexe Umgebung am Ort stellt für ihn eine große Gefahr dar. Wenn der Betrunkene Geräte bedient, kann es durch falsche Handlungen zu Schäden an anderen Personen oder an den Geräten sowie zu Produktionsunfällen kommen. Der Hauptbestandteil von Alkohol ist Ethanol. Wenn Alkohol in den Körper gelangt, wirkt er auf das Nervensystem und kann zu **Wirkungen führen, die zu Betrunkenheit führen (auch als akute Alkoholvergiftung bezeichnet).** Moderne Wissenschaft hat nachgewiesen, dass nach dem Trinken eines Bieres der Alkoholgehalt im Blut bei etwa 20 Milligramm pro hundert Millilitern liegt ; Nach dem Konsum von 150 Millilitern Alkohol mit niedrigem Alkoholgehalt oder zwei Flaschen Bier beträgt der Alkoholgehalt im Blut etwa 80 Milligramm pro 100 Milliliter – das entspricht einem betrunkenen Zustand ; Nach dem Konsum von 250 Millilitern Alkohol mit niedrigem Alkoholgehalt oder 3 Flaschen Bier kann der Alkoholkonzentration im Blut pro 100 Milliliter über 100 Milligramm liegen. Gemäß den Vorschriften der **Behörde für Qualitätskontrolle, Inspektion und Quarantäne vom 31. Mai 2004 bezüglich der Schwellenwerte sowie der Untersuchung des Alkoholgehalts im Blut und in der Atemluft von Fahrern**: Wenn der Alkoholgehalt im Blut eines Fahrers 20 Milligramm/100 Milliliter oder mehr, aber weniger als 80 Milligramm/100 Milliliter beträgt, handelt es sich um Fahren unter Alkoholeinfluss ; Ein Alkoholkonsum im Blut von 80 Milligramm/100 Milliliter oder mehr gilt als Fahren unter Alkoholeinfluss. Gemäß Artikel 16 der **Verordnung über Unfallversicherung von 2003** (Kaiserliches Dekret Nr. 375) können Unfälle, die durch den Rauschzustand eines Arbeitnehmers verursacht werden, weder als Arbeitsunfall anerkannt noch als solcher betrachtet werden. Alkoholkonsum in der Schicht oder das Betreten des Arbeitsplatzes unter Alkoholeinfluss ist bei vielen Unternehmen im In- und Ausland ein allgemeiner Konsens bezüglich der sicheren Arbeit. Gemäß Artikel 30, Kapitel 7 der Verordnung Stahlpolitik Nr. 63 gilt es als schwerwiegende Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin, wenn jemand betrunken zur Arbeit kommt oder während der Arbeitszeit bzw. auf dem Gelände des Unternehmens Alkohol konsumiert. Die Sicherheitsvorschriften für die Mitarbeiter des Unternehmens sind in Artikel 5, Absatz 2 des zweiten Kapitels der Verordnung Stahlpolitik Nr. 65 festgelegt. Dort wird geregelt, dass es während der Arbeitszeit nicht erlaubt ist, Alkohol zu trinken oder einzunicken – und zwar weder vor noch während der Arbeitszeit. Es spielt keine Rolle, ob Alkohol getrunken wird oder in welcher Menge – solange man im Dienst ist, ist das Trinken nicht erlaubt. Deshalb ist aufgrund der Toxizität des Alkohols sowie der daraus resultierenden Auswirkungen auf den Körper das Arbeiten unter Alkoholeinfluss streng verboten. Die grundlegendste Voraussetzung ist, dass innerhalb von 6 Stunden vor der Schicht oder während der Schicht keinerlei Alkoholkonsum zulässig ist. 2. Die wichtigsten Verstöße gegen die Vorschriften bezüglich Trinken in der Schicht sowie Arbeiten unter Alkoholeinfluss sind wie folgt: (1) Arbeiten auf dem Produktionsgelände innerhalb von 6 Stunden nach dem Trinken von Alkohol ; (2) Nach dem Eintritt in den Dienst oder beim Übernehmen der Schicht Alkohol trinken.
Das ist schon seit Langem so. Allerdings gibt es in den verschiedenen Baubranchen immer noch viele Verstöße gegen die Vorschriften
Die wichtigsten Verstöße gegen die Vorschriften bezüglich Trinken im Betrieb sowie Arbeiten unter Alkoholeinfluss sind wie folgt: (1) Innerhalb von 6 Stunden nach dem Trinken den Produktionsbereich betreten und dort arbeiten; (2) Nach dem Eintritt in den Dienst oder beim Übernehmen der Schicht Alkohol trinken. Das ist nicht ganz klar. . . . . . . . . . . . .
Wenn wir nach dem Trinken in die Fabrik kommen, können wir entlassen werden. Bislang gibt es jedoch keinen Präzedenzfall einer Entlassung.