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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 22.11.2015 um 21:49 bearbeitet. Multiple-Choice-Frage: Die Definition von Energieeinsparung im „Gesetz zur Energieeinsparung“ lautet: Es werden alle technisch machbaren, wirtschaftlich sinnvollen sowie umwelt- und sozial akzeptablen Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz bei der Nutzung von Energierechten zu steigern. A richtig, B falsch. Antwort: B falsch. Die Definition von Energieeinsparung, die der Weltenergieraat im Jahr 1979 vorgeschlagen hat, lautet: Es sollen alle technisch machbaren, wirtschaftlich sinnvollen sowie umwelt- und sozial akzeptablen Maßnahmen ergriffen werden, um die Effizienz bei der Nutzung von Energiequellen zu steigern. Unter Energieeinsparung im Sinne des Gesetzes der Volksrepublik China über die Energieeinsparung versteht man die Stärkung der Energieverwaltung sowie die Anwendung technisch machbarer, wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen, die für Umwelt und Gesellschaft vertretbar sind. Ziel ist es, in allen Phasen – von der Energieerzeugung bis zum Verbrauch – den Energieverbrauch zu verringern, Verluste und Schadstoffemissionen zu minimieren sowie Verschwendung zu verhindern. Dadurch soll die Energie effektiv und rationell genutzt werden.
Unter Energieeinsparung im Sinne dieses Gesetzes versteht man die Verbesserung der Energieverwaltung durch den Einsatz technisch machbarer, wirtschaftlich sinnvoller sowie für Umwelt und Gesellschaft tragfähiger Maßnahmen. Dabei sollen in allen Phasen – von der Energieerzeugung bis zum Verbrauch – der Verbrauch verringert, Verluste sowie Emissionen von Schadstoffen minimiert und Verschwendung eingedämmt werden, um die Energie effektiv und rationell zu nutzen.
B, falsch. ---------------------------------------------------
Die Definition von Energieeinsparung in dem Gesetz über die Energieeinsparung lautet: Es werden alle technisch machbaren, wirtschaftlich sinnvollen sowie umwelt- und sozialverträglichen Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz bei der Nutzung von Energierechten zu steigern (X). Unter Energieeinsparung im Sinne dieses Gesetzes versteht man die Verbesserung der Energieverwaltung durch die Anwendung solcher Maßnahmen, wodurch der Energieverbrauch verringert, Verluste sowie Schadstoffe minimiert werden.
Die Definition von Energieeinsparung im „Gesetz zur Energieeinsparung“ lautet: Es werden alle technisch machbaren, wirtschaftlich sinnvollen sowie umwelt- und sozial akzeptablen Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz bei der Nutzung von Energiereressourcen zu steigern. (Richtig)
Die Definition von Energieeinsparung im „Gesetz zur Energieeinsparung“ lautet: Es werden alle technisch machbaren, wirtschaftlich sinnvollen sowie umwelt- und sozial akzeptablen Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz bei der Nutzung von Energiereressourcen zu steigern. A richtig
Die Definition von Energieeinsparung im „Gesetz zur Energieeinsparung“ lautet: Es werden alle technisch machbaren, wirtschaftlich sinnvollen sowie umwelt- und sozialverträglichen Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz bei der Nutzung von Energiemitteln zu steigern. A richtig
Die Definition von Energieeinsparung im „Gesetz zur Energieeinsparung“ lautet: Es werden alle technisch machbaren, wirtschaftlich sinnvollen sowie umwelt- und sozial akzeptablen Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz bei der Nutzung von Energiereressourcen zu steigern. B falsch
Die Definition von Energieeinsparung im „Gesetz zur Energieeinsparung“ lautet: Es werden alle technisch machbaren, wirtschaftlich sinnvollen sowie umwelt- und sozial akzeptablen Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz bei der Nutzung von Energiereressourcen zu steigern. Mangelnde Stärkung der Verwaltung, unvollständig. Unter Energieeinsparung im Sinne des „Gesetzes der Volksrepublik China über die Energieeinsparung“ (kurz: Energieeinsparung) versteht man die Stärkung der Verwaltung bei der Nutzung von Energie. Es geht darum, technisch machbare, wirtschaftlich sinnvolle sowie für Umwelt und Gesellschaft tragfähige Maßnahmen zu ergreifen – von der Energieerzeugung bis hin zum Verbrauch…
Fragen zum Urteilsvermögen: Die Definition von Energieeinsparung im „Gesetz zur Energieeinsparung“ lautet: Es werden alle technisch machbaren, wirtschaftlich sinnvollen sowie umwelt- und sozial akzeptablen Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz bei der Nutzung von Energiereressourcen zu steigern. Richtig für B, falsch für B
Die Definition von Energieeinsparung im „Gesetz zur Energieeinsparung“ lautet: Es werden alle technisch machbaren, wirtschaftlich sinnvollen sowie umwelt- und sozial akzeptablen Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz bei der Nutzung von Energiereressourcen zu steigern. A richtig
Die Definition von Energieeinsparung im „Gesetz zur Energieeinsparung“ lautet: Es werden alle technisch machbaren, wirtschaftlich sinnvollen sowie umwelt- und sozial akzeptablen Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz bei der Nutzung von Energiereressourcen zu steigern. Wie wird die Umweltfrage des Tages in den Bereich für den Austausch zu Sicherheitstechnik verschickt?
Die Definition von Energieeinsparung im „Gesetz zur Energieeinsparung“ lautet: Es werden alle technisch machbaren, wirtschaftlich sinnvollen sowie umwelt- und sozial akzeptablen Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz bei der Nutzung von Energiereressourcen zu steigern. (B) A richtig, B falsch
Die Definition von Energieeinsparung im „Gesetz zur Energieeinsparung“ lautet: Es werden alle technisch machbaren, wirtschaftlich sinnvollen sowie umwelt- und sozial akzeptablen Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz bei der Nutzung von Energiereressourcen zu steigern. B falsch A richtig B falsch
Die Definition von Energieeinsparung im „Gesetz zur Energieeinsparung“ lautet: Es werden alle technisch machbaren, wirtschaftlich sinnvollen sowie umwelt- und sozial akzeptablen Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz bei der Nutzung von Energiereressourcen zu steigern. (A richtig)
Die Antwort ist: B. . . . . . . .