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Gelten die in den Brandschutzvorschriften für den Entwurf von Petrochemiebetrieben GB50160-2008 genannten zivilen Gebäude auch für die Mitarbeiterwohnungen und Kantinen der Chemiebetriebe? Müssen für diese Gebäude ebenfalls Brandabstände berechnet werden?
Die Mitarbeiterwohnungen in der Chemiefabrik gelten als zivile Gebäude
Mitarbeiterwohnheime und Kantinen gehören zu zivilen Gebäuden, und nach den Brandschutzvorschriften muss ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden. . .
Rechnen wir mal bei der Gestaltung unseres Unternehmens; Von den Verwaltungsgebäuden müssen zu den Produktionsbereichen Brandschutzzonen eingehalten werden
Produktionsbereich, Wohnbereich und Bürobereich müssen getrennt gestaltet werden
Wie können in einer Chemiefabrik Mitarbeiterwohnungen vorhanden sein? Erfüllt das die Anforderungen an eine Evakuierungsentfernung von 3000 bis 3500 Metern?
Zur Minjian gehörend, diese Einteilung erfolgt nach dem Verwendungszweck
Wenn es sich um ein Petrochemieunternehmen handelt, dann dürfen gemäß den Vorschriften 2.0.2 keine Wohngebäude auf dem Gelände des Unternehmens errichtet werden. Gemäß Regel 4.1.9 müssen die Abstände zwischen den Mitarbeiterwohnungen, Kantinen und Anlagen der Klasse A mindestens 100 m betragen.
Ja, die Brandschutzvorschriften für Gebäudeplanung werden umgesetzt. Für konkrete Empfehlungen siehe Tabelle 4.3.8 und Tabelle 4.2.1 usw.; dies ist in Abschnitt 4 der Norm beschrieben!
Alle Gebäude in der Chemiefabrik sind Industriegebäude.