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Meine ursprüngliche Abteilung wurde vom Qualitätskontrollbereich überwacht. Mittlerweile gibt es die Abteilung für Behälterherstellung erst seit kurzer Zeit; von oben bis unten gibt es kaum jemanden, der sich damit auskennt. Ob Schweißproben an dem Behälter angefertigt werden müssen – ob dies vom Konstrukteur in den technischen Anforderungen der Zeichnung festgelegt wird, ob der verantwortliche Schweißer dies im Rahmen des Schweißverfahrens festlegt, ob es eine Anforderung des Herstellungsverfahrens ist oder ob die Qualitätskontrolle dies vorgibt. Jetzt schieben alle die Verantwortung hin und her. Wer ist eigentlich dafür verantwortlich: L
Diesen Beitrag hat HSLJHZ zuletzt am 28.11.2015 um 10:14 bearbeitet. Ob Schweißtestplatten angefertigt werden sollen, wird vom Zeichnungsentwerfer in den technischen Anforderungen festgelegt. Der Prozessverantwortliche muss im Herstellungsprozess gemäß den Vorgaben der Zeichnung ausdrücklich die Anfertigung von Schweißtestplatten veranlassen. Nachdem der Herstellungsprozess an die Produktionsabteilung weitergegeben wurde, kann diese diesen gemäß den Vorgaben umsetzen. Man muss überhaupt keine Verantwortung abwälzen.
In Zeichnungen und ähnlichen Dokumenten muss eindeutig festgelegt werden, wie die Produktion und Prüfung durchzuführen sind. Falls dies im Entwurf nicht angegeben ist, sollte der Qualitätssicherungsingenieur einen „Bericht über unzulänglichen Entwurf“ verfassen"
Im Allgemeinen spiegelt sich das in dem Herstellungsverfahren wider, doch es sollte ausdrücklich in den Verfahrensdokumenten für die Qualitätssicherung festgelegt werden, damit es keine Unklarheiten gibt.