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Sehr geehrte Damen und Herren, der Käufer (Hauptauftragnehmer) hat mehrere Pumpen (Großpumpen) von uns erworben. In unserem Werk wurden die FAT-Tests durchgeführt – ohne Probleme. Alle Parteien haben die Unterlagen unterzeichnet und bestätigt; außerdem haben wir ein Zertifikat über die Qualität der Produkte ausgestellt. Als unsere Ausrüstung im Lager des Generalunternehmers eintraf, stellten die zuständigen Ingenieure des Generalunternehmers fest, dass einige Materialien fehlten. Daraufhin lieferten wir die fehlenden Materialien gemäß der Liste der fehlenden Artikel nach und veranlassten anschließend die Einlagerung. Dann stellt sich die Frage: 1. Nachdem die Einlagerungsformalitäten abgeschlossen wurden – falls anschließend festgestellt wird, dass Material fehlt –, tragen wir dann keine Verantwortung dafür? Oder müssen wir diese Verantwortung auch dann tragen, wenn die Ware gelagert wurde, solange sich das Gerät noch im Garantiezeitraum befindet? 2. Wann wird der SAT (Site Acceptance Test) für die Pumpe durchgeführt? Wird das vor dem Einlagern gemacht? Aber vor dem Einlagern sind die Voraussetzungen für das SAT nicht gegeben.
Prüfen Sie, ob die Inventarliste klar strukturiert ist – einschließlich Kistennummern, Artikelnummern, Bezeichnungen usw. Bei einem recht ordentlichen Unternehmen ist es kaum möglich, Fehler zu machen. Ist das System jedoch nicht ordentlich organisiert, nützt alles Reden nichts. Selbst wenn man dafür zahlen muss – nach der Zahlung muss man den Standard verbessern
Die Annahme ist die Annahme; die erfolgreiche Abnahme ist die Abnahme. Schauen Sie, ob im Vertrag steht, dass die Zahlung vorab erfolgt oder nach der Abnahme. Alles läuft nach Vertrag. Falls nach der Annahme etwas fehlt, sollte man prüfen, ob dies im Vertrag geregelt ist. Falls nicht, sollte man verhandeln
Diesen Beitrag hat xlxuiin zuletzt am 30.11.2015 um 14:57 bearbeitet. 1. Nachdem die Einlagerungsformalitäten abgeschlossen wurden: Falls später festgestellt wird, dass Material fehlt, sind wir dann nicht dafür verantwortlich? Oder müssen wir diese Verantwortung auch dann tragen, wenn die Ware gelagert wurde, solange sich das Gerät noch im Garantiezeitraum befindet? Antwort: Falls die fehlenden Unterlagen neue, erforderliche Unterlagen sind, die vor der Einlagerung nicht erfasst wurden und die ihr nicht zufällig mitgeführt habt, seid ihr dafür verantwortlich, sie nachzureichen ; Wenn die fehlenden Unterlagen bereits vor der Einlagerung festgestellt wurden und Sie diese nachträglich nachliefern, dann liegt es im Prinzip nicht mehr in Ihrer Verantwortung, falls erneut Mängel auftreten – aber im Allgemeinen müssen Sie sie dennoch nachliefern – schließlich geht es um die Beziehung zwischen den Parteien! Du verstehst schon.) 2. Wann wird der SAT (Site Acceptance Test) für die Pumpe durchgeführt? Wird das vor dem Einlagern gemacht? Aber vor dem Einlagern sind die Voraussetzungen für das SAT nicht gegeben. Antwort: Die Abnahme erfolgt erst nach der Installation und Inbetriebnahme der Anlage. Dieser Zeitpunkt gilt als Beginn der Gewährleistungsfrist (im Vertrag ist in der Regel festgelegt, dass die Abnahme ein Jahr nach Inbetriebnahme der Anlage oder 18 Monate nach deren Lieferung stattfindet). Zudem ist dies auch der Zeitpunkt für die Zahlung gemäß Vertrag (mit Ausnahme der Gewährleistungsrückstellung).
Bei uns erfolgt die Abnahme der Pumpen folgendermaßen: Der Lieferant der Pumpen bringt jeweils eine Liste mit. Wir überprüfen anhand dieser Liste und der Packungsnummern jedes einzelne Teil – bei Vorhandensein setzen wir ein Häkchen, bei Abwesenheit ein Kreuz. Abschließend unterschreiben alle Beteiligten zur Bestätigung. So kann im Falle von Fehlmengen nicht mehr nachgefragt werden. Falls Verkäufer wie Sie keine Unterschrift des Käufers verlangen, müssen sie im Falle von Verlusten selbst dafür einstehen. Der SAT-Test muss auf jeden Fall erst durchgeführt werden, nachdem die Pumpe installiert wurde. Die Situation vor Ort beim Käufer unterscheidet sich von der beim Verkäufer: Erst wenn die Pumpe installiert, die Rohrleitungen angeschlossen und alles gründlich gespült sowie mit Wasser gefüllt ist, wird der Käufer Sie natürlich auffordern, zur Durchführung des SAT-Tests vor Ort zu kommen