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Außer bei Flanschverbindungen in Chlorvinyl-Destilliersystemen ist der Einsatz von ( )-Dämmstoffen verboten. A. Metallumwicklung B. Asbest C. Gummi D. PTFE Antwort: C. Gummi
Außer bei Flanschverbindungen im Vinylchlorid-Destillationssystem ist die Verwendung von (C)-Dichtungen verboten. A. Metallumwicklung B. Asbest C. Gummi D. PTFE
Außer bei Flanschverbindungen in Chlorvinyl-Destilliersystemen ist der Einsatz von ( )-Dämmstoffen verboten. Antwort: C. Gummi
Abgesehen von den Flanschverbindungen im Vinylchlorid-Destillationssystem ist die Verwendung von (C. Gummi-)Dichtungen verboten.
Bei Flanschverbindungen im Vinylchlorid-Destillationssystem ist die Verwendung von (Gummi-)Dichtungen untersagt.
Abgesehen von den Flanschverbindungen im Vinylchlorid-Destillationssystem ist die Verwendung von (C)-Dichtungen verboten
C. Gummi. -------------------------
Bei Flanschverbindungen im Vinylchlorid-Destillationssystem ist die Verwendung von (A) Dichtungen untersagt. A. Metallumwicklung B. Asbest C. Gummi D. PTFE
Außer bei Flanschverbindungen in Chlorvinyl-Destillationsanlagen ist der Einsatz von (b) Dichtungen verboten. A. Metallumwicklung B. Asbest C. Gummi D. PTFE
Außer bei Flanschverbindungen im Vinylchlorid-Destillationssystem ist die Verwendung von (a) Dichtungen verboten. A. Metallumwicklung
Außer bei den Flanschverbindungen im Chlorvinyldestillationsystem ist der Einsatz von metallischen Dichtschläuchen verboten.
C. Kautschuk. . . . . . . . . . . . . . .
Außer bei Flanschverbindungen im Vinylchlorid-Destillationssystem ist die Verwendung von (C)-Dichtungen verboten. A. Metallumwicklung B. Asbest C. Gummi D. PTFE
Außer bei Flanschverbindungen im Vinylchlorid-Destillationssystem ist die Verwendung von (C)-Dichtungen verboten. A. Metallumwicklung B. Asbest C. Gummi D. PTFE