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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 1.12.2015 um 22:24 bearbeitet. Multiple-Choice-Frage: Bei der Prävention von Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen beruflichen Tätigkeiten gilt das Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Umweltlärm nicht. Richtig für A, falsch für B. Antwort: A ist richtig
A. Richtig. ------------------------
Fragen zur Beurteilung: Für den Schutz vor Lärmgefahren, die durch die Ausübung der eigenen Produktions- oder Geschäftstätigkeit entstehen, gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. A richtig
Fragen zur Beurteilung: Für den Schutz vor Lärmgefahren, die durch die Ausübung der eigenen Produktions- oder Geschäftstätigkeit entstehen, gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. A richtig
Fragen zur Beurteilung: Für den Schutz vor Lärmgefahren, die durch die Ausübung der eigenen Produktions- oder Geschäftstätigkeit entstehen, gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. A richtig
Für den Schutz vor Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. B falsch
Für den Schutz vor Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. A Antwort: Für den Schutz vor Lärmbelastungen im Zusammenhang mit der Ausübung der eigenen beruflichen Tätigkeiten gilt das „Gesetz der Volksrepublik China über die Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten“
Für den Schutz vor Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. A richtig
Für den Schutz vor Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. B falsch
Für den Schutz vor Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. A richtig
Für den Schutz vor Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. B falsch
Für den Schutz vor Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. A richtig