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Umweltfrage des Tages 11.29 – Mitmachen lohnt sich: 3 richtige Antworten bringen weitere Belohnungen

2015-11-29View Original

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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 1.12.2015 um 22:24 bearbeitet. Multiple-Choice-Frage: Bei der Prävention von Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen beruflichen Tätigkeiten gilt das Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Umweltlärm nicht. Richtig für A, falsch für B. Antwort: A ist richtig
Reply #22015-11-30
A. Richtig. ------------------------
Reply #32015-11-30
Fragen zur Beurteilung: Für den Schutz vor Lärmgefahren, die durch die Ausübung der eigenen Produktions- oder Geschäftstätigkeit entstehen, gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. A richtig
Reply #42015-11-30
Fragen zur Beurteilung: Für den Schutz vor Lärmgefahren, die durch die Ausübung der eigenen Produktions- oder Geschäftstätigkeit entstehen, gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. A richtig
Reply #52015-11-30
Fragen zur Beurteilung: Für den Schutz vor Lärmgefahren, die durch die Ausübung der eigenen Produktions- oder Geschäftstätigkeit entstehen, gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. A richtig
Reply #62015-11-30
Für den Schutz vor Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. B falsch
Reply #72015-11-30
Für den Schutz vor Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. A Antwort: Für den Schutz vor Lärmbelastungen im Zusammenhang mit der Ausübung der eigenen beruflichen Tätigkeiten gilt das „Gesetz der Volksrepublik China über die Prävention und Bekämpfung von Berufskrankheiten“
Reply #82015-11-30
Für den Schutz vor Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. A richtig
Reply #92015-11-30
Für den Schutz vor Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. B falsch
Reply #102015-11-30
Für den Schutz vor Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. A richtig
Reply #112015-11-30
Für den Schutz vor Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. B falsch
Reply #122015-11-30
Für den Schutz vor Lärmbelastungen durch die Ausübung der eigenen Produktions- und Geschäftstätigkeit gilt das Gesetz zum Schutz vor Umweltlärm nicht. A richtig

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