Thread Content
Diesen Beitrag hat zuletzt *anpangpang am 01.12.2015 um 08:00 bearbeitet. Wahr/Falsch-Frage: Vor der Prüfung der Materialeigenschaften neuer Stahlsorten darf keine Serienproduktion erfolgen; außerdem dürfen diese Materialien nicht zur Herstellung von druckbelasteten Bauteilen für Dampfkessel verwendet werden. () Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Korrekte Antwort: Es werden zusätzlich 5–8 Reichtumspunkte vergeben. Bei einer falschen Antwort gibt es +1 Reichtumpsunkt
Vor der Prüfung neuer Stahlsorten darf dieser nicht in Serienproduktion gehen, und er darf auch nicht zur Herstellung von Druckkomponenten für Kessel verwendet werden. (Falsch) Artikel 26: Bevor mit dem Herstellen von druckbeaufschlagten Bauteilen für Kessel unter Verwendung des neu entwickelten Stahls begonnen wird, muss das Stahlwerk eine technische Bewertung der Tests mit diesem neuen Material durchführen. An dieser Bewertung sollten Vertreter aus den Bereichen Metallurgie, Fertigung, Anwendung, Sicherheitsüberwachung sowie Normungsorganisationen teilnehmen. Die Bewertung sollte mindestens folgende Inhalte umfassen: 1. Chemische Zusammensetzung. Es sollten Versuchs- und Forschungsdaten bereitgestellt werden, die die oberen und unteren Grenzen der chemischen Zusammensetzung bestimmen. 2. Mechanische Eigenschaften und Strukturstabilität. Es sind die Zugfestigkeit σ, die Streckgrenze σ.2 bei Temperaturintervallen von 20 °C im gesamten Verwendungstemperaturbereich (bis zu 50 °C über der maximal zulässigen Betriebstemperatur) anzugeben (bei praktischen Schwierigkeiten können auch Intervalle von 50 °C verwendet werden). Ebenfalls anzugeben sind die Dehnung δ5, die Querschnittsverringerung, der Kerbschlagwert nach Alterung, die absorbierten Energiemengen beim Charpy-Schlagversuch bei Raumtemperatur („V“-Kerbprobe) sowie die spröde Umwandlungstemperatur. Für Kohlenstoffstähle, niedriglegierte Manganstähle, niedriglegierte Mangan-Vanadium-Stähle, bei denen die Betriebstemperatur über 350 °C liegt, sowie für andere legierte Stähle, bei denen die Betriebstemperatur über 400 °C liegt, sind Daten zur Kriechfestigkeit, zur Widerstandsfähigkeit gegen Kriechen und zur langfristigen Alterungsstabilität bereitzustellen. Für austenitische Stähle sollten auch Daten zur Beständigkeit gegen interkristalline Korrosion bereitgestellt werden. 3. Antioxidative Eigenschaften. Für Kesselstähle, die bei Temperaturen über 500 °C eingesetzt werden, sind antioxidative Daten bei der Einsatztemperatur (einschließlich einer Temperatur, die 20 °C über der höchstzulässigen Betriebstemperatur liegt) bereitzustellen. 4. Widerstand gegen thermische Ermüdung: Es sollen der Elastizitätsmodul (E), der mittlere lineare Ausdehnungskoeffizient (α) sowie der Wärmeleitwert (λ) bei den entsprechenden Temperaturen angegeben werden. 5·Schweißeigenschaften. Es sollten Daten zu den Schweißeigenschaften des Stahls sowie zu den mechanischen Eigenschaften der geschweißten Verbindungen bereitgestellt werden. 6. Herstellungsverfahren für Stahl. Es sind entsprechende technische Unterlagen bereitzustellen, wie z. B. Informationen zur Schmelzung, Gießerei oder Walzverarbeitung sowie zur Wärmebehandlung der Fertigprodukte. 7. Warmumformeigenschaften von Stahl. Es sollten entsprechende technische Unterlagen bereitgestellt werden, wie z. B. Informationen zu Warmumformung, Warmbiegen und Wärmebehandlung. Artikel 27 Nachdem das Material mit der neuen Stahlsorte technisch bewertet und genehmigt wurde, darf der Kesselhersteller gemäß Artikel 6 dieser Vorschriften die Verfahren zur Herstellung von drucktragenden Kesselteilen durchführen. Die Kesselhersteller, die an der Probefertigung teilnehmen, müssen dem Sicherheitsüberwachungsorgan des Arbeitsministeriums einen Bericht über die Eigenschaften des neuen Stahlsortiments, einen Nachprüfungsbericht, einen Bericht über die Verfahrensversuche sowie Angaben zur Probefertigung vorlegen. Artikel 28 Vor der Serienproduktion von Materialien mit neuen Stahlsorten muss eine Produktzertifizierung durchgeführt werden. An dieser Bewertung sollten Vertreter aus den Bereichen Metallurgie, Fertigung, Anwendung, Sicherheitsaufsicht und Normung teilnehmen. Der Hersteller des neuen Stahlgrades muss die Bewertungsergebnisse, die Ergebnisse der Probeverwendung sowie die Stabilität der Qualität des in Serie hergestellten Stahls der Sicherheitsaufsichtsbehörde des Arbeitsministeriums zur Registrierung melden.
Diesen Beitrag hat zhaozq2015 zuletzt am 01.12.2015 um 08:13 bearbeitet. Vor der Prüfung von Materialien mit neuen Stahlsorten darf keine Serienproduktion erfolgen; außerdem dürfen sie nicht zur Herstellung von druckbelasteten Kesselkomponenten verwendet werden. (X)
Vor der Prüfung neuer Stahlsorten darf dieser nicht in Serienproduktion gehen, und er darf auch nicht zur Herstellung von Druckkomponenten für Kessel verwendet werden. (Richtig)
Vor der Prüfung neuer Stahlsorten darf dieser nicht in Serienproduktion gehen, und er darf auch nicht zur Herstellung von Druckkomponenten für Kessel verwendet werden. (Richtig)
Vor der Prüfung neuer Stahlsorten darf dieser nicht in Serienproduktion gehen, und er darf auch nicht zur Herstellung von Druckkomponenten für Kessel verwendet werden. (Richtig)
Vor der Prüfung neuer Stahlsorten darf dieser nicht in Serienproduktion gehen, und er darf auch nicht zur Herstellung von Druckkomponenten für Kessel verwendet werden. (Gegen)
Vor der Prüfung neuer Stahlsorten darf dieser nicht in Serienproduktion gehen, und er darf auch nicht zur Herstellung von Druckkomponenten für Kessel verwendet werden. (Gegen)
Vor der Prüfung neuer Stahlsorten darf dieser nicht in Serienproduktion gehen, und er darf auch nicht zur Herstellung von Druckkomponenten für Kessel verwendet werden. (√)
Richtig ––––––––––––––––––––––––––––––
Vor der Prüfung neuer Stahlsorten darf dieser nicht in Serienproduktion gehen, und er darf auch nicht zur Herstellung von Druckkomponenten für Kessel verwendet werden. (Richtig)
Vor der Prüfung neuer Stahlsorten darf dieser nicht in Serienproduktion gehen, und er darf auch nicht zur Herstellung von Druckkomponenten für Kessel verwendet werden. (Gegen)
Diesen Beitrag hat HG-LXG zuletzt am 08.12.2015 um 08:42 bearbeitet. Wahr oder Falsch: Vor der Identifizierung von Materialien mit neuen Stahlsorten darf keine Serienproduktion stattfinden; außerdem dürfen diese Materialien nicht zur Herstellung von druckbelasteten Bauteilen für Dampfkessel verwendet werden. (√) Erklärung: Gemäß Punkt 1.6 der Vorschriften für Behälter – Handhabung von Sonderfällen – müssen die betreffenden Einheiten, wenn sie neue Strukturen, Verfahren, Materialien oder Technologien einsetzen (einschließlich der Einführung ausländischer Technologien sowie der Herstellung nach ausländischen Standards), die nicht mit diesen Vorschriften übereinstimmen, die entsprechenden technischen Unterlagen dem **Technischen Ausschuss für die Sicherheit von Spezialgeräten der Generalverwaltung für Qualitätskontrolle** zur Prüfung vorlegen. Erst nach Genehmigung durch diese Behörde darf mit der Prototypenherstellung bzw. dem Testen begonnen werden. Persönliche Einschätzung: Neue Materialien fallen in diese Kategorie. Zuerst müssen sie zur Genehmigung eingereicht werden; erst danach darf man mit der Prototypenherstellung und -erprobung beginnen.
Vor der Prüfung neuer Stahlsorten darf dieser nicht in Serienproduktion gehen, und er darf auch nicht zur Herstellung von Druckkomponenten für Kessel verwendet werden. (Gegen)
Vor der Prüfung neuer Stahlsorten darf dieser nicht in Serienproduktion gehen, und er darf auch nicht zur Herstellung von Druckkomponenten für Kessel verwendet werden. (Gegen)
Vor der Prüfung neuer Stahlsorten darf dieser nicht in Serienproduktion gehen, und er darf auch nicht zur Herstellung von Druckkomponenten für Kessel verwendet werden. (Korrekt)