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Welche konkreten Anforderungen gibt es an die Überprüfung der Gerätebasis vor dem Heben von Türmen und ähnlichen Anlagen?
SHT 3510-2011: Norm für die Überprüfung der Bauqualität von Betonfundamenten für Anlagen in der Petrochemieindustrie; SHT 3542-2007: Technische Vorschriften für den Aufbau stationärer Anlagen in der Petrochemieindustrie
Die grundlegenden Anforderungen an die Fundamentabnahme sind wie folgt: 1. Der ausführende Betrieb für die Fundamentarbeiten muss ein Qualitätszertifikat, Messprotokolle sowie alle relevanten Bauunterlagen bezüglich des Fundaments vorlegen. Auf dem Fundament müssen deutlich die Höhenreferenzlinien sowie die Längs- und Querachsen eingezeichnet sein; auf den entsprechenden Bauwerken müssen außerdem die Koordinatenachsen angegeben sein. Bei Fundamenten für Geräte, bei denen gemäß den Auslegungsanforderungen Setzungsbeobachtungen erforderlich sind, müssen Nivellementspunkte für die Setzungsbeobachtung angelegt werden. 2. Die Grundoberfläche darf keine Risse, Blasen, Hohlräume sowie freiliegende Bewehrung und ähnliche Fehler aufweisen. 3. Die Festigkeit des Grundbetons muss den Anforderungen entsprechen; das umliegende Erdreich ist aufzufüllen, zu verdichten und zu glätten. 4. Öl, Steine, Erde, Wasseransammlungen usw. auf der Oberfläche des Gerätefundaments sowie in den vorgesehenen Bohrungen für die Ankerbolzen müssen vollständig entfernt werden. Die Gewinde der einzubetonierten Bolzen sowie die Muttern müssen gut geschützt bleiben. Die Oberfläche des Fundaments an der Stelle, an der die Unterlegplatten platziert werden, muss geebnet sein; außerdem muss die Fläche größer als die der Unterlegplatten sein. 5. Die Abweichungen der Abmessungen und Positionen der einzelnen Grundbauteile dürfen die entsprechenden Vorschriften nicht überschreiten