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2. Dezember: Aufgabe Nr. 108 zum Kesselfundament: (Die ersten 50 Teilnehmer erhalten eine bestimmte Punktzahl)

2015-12-02View Original

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Wahr-Falsch-Frage: Bei einer Nenndampfmenge von 2 T/H oder mehr muss kein Hoch- und Tiefwasseralarm installiert werden. () Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Korrekte Antwort: Es werden zusätzlich 5–8 Reichtumspunkte vergeben; bei einer falschen Antwort werden 1 Reichtumspunkt vergeben
Reply #22015-12-02
Bei einer Nenndampfmenge von 2 T/H oder mehr muss kein Hoch- und Tiefwasseralarm installiert werden. (Falsch) Kessel mit einer Nennverdampfungsleistung von ≥1 t/h müssen über eine Kühlvorrichtung verfügen (z. B. eine Wasserbesprühungskühlung). Bei Kesseln mit einer Nennverdampfungsleistung von ≥2 t/h sind außerdem ein Alarmgerät für zu hohe bzw. zu niedrige Wasserspiegel sowie eine Entsauerungsanlage erforderlich
Reply #32015-12-02
Bei einer Nenndampfmenge von 2 T/H oder mehr muss kein Hoch- und Tiefwasseralarm installiert werden. ( X )
Reply #42015-12-02
Bei einer Nenndampfmenge von 2 T/H oder mehr muss kein Hoch- und Tiefwasseralarm installiert werden. (Falsch)
Reply #52015-12-02
Bei einer Nenndampfmenge von 2 T/H oder mehr muss kein Hoch- und Tiefwasseralarm installiert werden. Falsch
Reply #62015-12-02
Wahr-Falsch-Frage: Bei einer Nenndampfmenge von 2 T/H oder mehr muss kein Hoch- und Tiefwasseralarm installiert werden. (Falsch)
Reply #72015-12-02
Fehler. Es müssen ein Hochwasserschutzsystem, ein Überdruckschutz sowie Alarmgeräte installiert werden
Reply #82015-12-02
Bei einer Nenndampfmenge von 2 T/H oder mehr muss kein Hoch- und Tiefwasseralarm installiert werden. (X)
Reply #92015-12-02
Bei einer Nenndampfmenge von 2 T/H oder mehr muss kein Hoch- und Tiefwasseralarm installiert werden. (Falsch)
Reply #102015-12-02
Bei einer Nenndampfmenge von 2 T/H oder mehr muss kein Hoch- und Tiefwasseralarm installiert werden. (Falsch)
Reply #112015-12-02
Wahr-Falsch-Frage: Bei einer Nenndampfmenge von 2 T/H oder mehr muss kein Hoch- und Tiefwasser-Alarm installiert werden. (Falsch)
Reply #122015-12-02
Bei einer Nenndampfmenge von 2 T/H oder mehr muss kein Hoch- und Tiefwasseralarm installiert werden. (Falsch)
Reply #132015-12-02
Bei einer Nenndampfmenge von 2 T/H oder mehr muss kein Hoch- und Tiefwasseralarm installiert werden. ( X )
Reply #142015-12-02
Bei einer Nenndampfmenge von 2 T/H oder mehr muss kein Hoch- und Tiefwasseralarm installiert werden. (Falsch)
Reply #152015-12-02
Falsch. Es müssen Alarmvorrichtungen für hohen und niedrigen Wasserstand installiert werden

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