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Tägliche Frage: Wer richtig antwortet, erhält 6 Reichtümer; Teilnahme bringt 2 Reichtümer ein; Frage 379

2015-12-02View Original

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Bei Hegearbeiten ist es verboten, Lasten schräg zu ziehen, schräg zu heben oder Lasten zu heben, die im Boden vergraben oder mit dem Boden verfestigt sind. A. Erlaubt B. Verboten C. Es sollte jemand zur Überwachung abgestellt werden D. Nach Maßnahmen ist es möglich. Richtige Antwort: B
Reply #22015-12-02
Bei Hegearbeiten ist es verboten, schwere Gegenstände, die unter der Erde vergraben oder am Boden festgebacken sind, schräg zu ziehen, schräg zu heben oder anzuheben. (B) A. Erlaubt B. Verboten C. Es sollte jemand zum Überwachen abgestellt werden D. Nach ergriffenen Maßnahmen können Fische in der Wüste existieren. Falls Sie diesen Beitrag lesen möchten
Reply #32015-12-02
Bei Hebarbeiten ist es verboten, (B) schräg zu ziehen, schräg zu heben sowie schwere Gegenstände, die im Boden vergraben oder mit dem Boden verfestigt sind, zu heben. A. Erlaubt B. Verboten C. Es sollte eine spezielle Person zur Überwachung eingesetzt werden D. Nach Ergriffen von Maßnahmen ist es möglich
Reply #42015-12-02
Bei Hebarbeiten ist es verboten, (B) schräg zu ziehen, schräg zu heben sowie schwere Gegenstände, die im Boden vergraben oder mit dem Boden verfestigt sind, zu heben. A. Erlaubt B. Verboten C. Es sollte eine spezielle Person zur Überwachung eingesetzt werden D. Nach Ergriffen von Maßnahmen ist es möglich
Reply #52015-12-02
Bei Hebarbeiten ist es verboten, (B) schräg zu ziehen, schräg zu heben sowie schwere Gegenstände, die im Boden vergraben oder mit dem Boden verfestigt sind, zu heben. A. Erlaubt B. Verboten C. Es sollte jemand zur Überwachung abgestellt werden D. Nach Maßnahmen möglich
Reply #62015-12-02
Bei Hebevorgängen ist es (B. verboten), schwere Gegenstände, die im Boden vergraben oder auf der Erdoberfläche liegen, schräg zu ziehen, schräg zu heben oder zu bewegen.
Reply #72015-12-02
Bei Hegearbeiten ist es (B. verboten), schräg zu ziehen, schräg zu heben sowie schwere Gegenstände zu heben, die im Boden vergraben oder mit dem Boden verfestigt sind.
Reply #82015-12-03
B. Verboten. -----------------------------
Reply #92015-12-03
Bei Hebevorgängen werden mit (B) schwere Gegenstände, die im Boden vergraben oder auf der Erdoberfläche liegen, schräg gezogen, schräg gehoben oder angehoben.
Reply #102015-12-03
Bei Hegearbeiten ist es verboten, schwere Gegenstände, die unter der Erde vergraben oder am Boden festgebacken sind, schräg zu ziehen, schräg zu heben oder anzuheben. (B) A. Erlaubt B. Verboten C. Es sollte jemand zur Überwachung abgestellt werden D. Nach Maßnahmen möglich
Reply #112015-12-03
Bei Hegearbeiten ist es verboten, schwere Gegenstände, die unter der Erde vergraben oder am Boden festgebacken sind, schräg zu ziehen, schräg zu heben oder anzuheben. (B) A. Erlaubt B. Verboten C. Es sollte jemand zur Überwachung abgestellt werden D. Nach Maßnahmen möglich
Reply #122015-12-03
Bei Hegearbeiten ist es verboten, schwere Gegenstände, die unter der Erde vergraben oder am Boden festgebacken sind, schräg zu ziehen, schräg zu heben oder anzuheben. (B) A. Erlaubt B. Verboten C. Es sollte jemand zur Überwachung abgestellt werden D. Nach Maßnahmen möglich

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