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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtümer. Gemäß der „Verordnung über die Meldung und Untersuchung von Arbeitsunfällen“ ist die korrekte Vorgehensweise bei der Meldung von Unfällen im Bauwesen folgende: ( ) A. Unter allen Umständen müssen die am Unfallort anwesenden Personen den Unfall schrittweise melden.
B. Bei schweren und sehr schweren Unfällen muss die Meldung schrittweise bis zu der zuständigen Baubehörde des Staatsrates erfolgen.
C. Bei gewöhnlichen Unfällen muss die Meldung höchstens an die Baubehörde der Stadt auf Provinzebene erfolgen.
D. Bei Bauprojekten mit Generalunternehmervertrag ist die Überwachungsstelle für die Unfallmeldung verantwortlich.
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Gemäß den „Vorschriften zur Untersuchung und Bearbeitung von Arbeitsunfällen“ ist die korrekte Vorgehensweise bezüglich der Meldung von Unfällen im Bauwesen (B). A. Unter allen Umständen müssen die am Unfallort anwesenden Personen den Unfall schrittweise melden.
B. Bei schweren und sehr schweren Unfällen muss die Meldung schrittweise bis zu der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Staatsrates erfolgen.
C. Bei gewöhnlichen Unfällen muss die Meldung höchstens an die Bauaufsichtsbehörde der bezirkfreien Stadt erfolgen.
D. Bei Bauprojekten mit Generalunternehmervertrag ist die Überwachungsstelle für die Unfallmeldung verantwortlich
Gemäß den Vorschriften über Unfälle im Produktionsbereich und deren Untersuchung sowie Bearbeitung ist die richtige Vorgehensweise bei der Meldung solcher Unfälle (B). A. Unter allen Umständen müssen die am Unfallort anwesenden Personen den Unfall schrittweise melden.
B. Bei schweren und sehr schweren Unfällen muss die Meldung schrittweise bis zu der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Staatsrates erfolgen.
C. Bei gewöhnlichen Unfällen muss die Meldung höchstens an die Bauaufsichtsbehörde der bezirkfreien Stadt erfolgen.
D. Bei Bauprojekten mit Generalunternehmervertrag ist die Überwachungsstelle für die Unfallmeldung verantwortlich
Gemäß den Vorschriften über Unfälle im Produktionsbereich und deren Untersuchung sowie Bearbeitung ist die richtige Vorgehensweise bei der Meldung solcher Unfälle (B). A. Unter allen Umständen müssen die am Unfallort anwesenden Personen den Unfall schrittweise melden.
B. Bei schweren und sehr schweren Unfällen muss die Meldung schrittweise bis zu der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Staatsrates erfolgen.
C. Bei gewöhnlichen Unfällen muss die Meldung höchstens an die Bauaufsichtsbehörde der bezirkfreien Stadt erfolgen.
D. Bei Bauprojekten mit Generalunternehmervertrag ist die Überwachungsstelle für die Unfallmeldung verantwortlich
B: Bei schweren und sehr schweren Unfällen muss schrittweise Bericht an die zuständige Bauverwaltungsbehörde des Staatsrates erstattet werden
Gemäß den Vorschriften über Unfälle im Produktionsbereich und deren Untersuchung sowie Bearbeitung ist die richtige Vorgehensweise bei der Meldung solcher Unfälle (B). A. Unter allen Umständen müssen die am Unfallort anwesenden Personen den Unfall schrittweise melden.
B. Bei schweren und sehr schweren Unfällen muss die Meldung schrittweise bis zu der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Staatsrates erfolgen.
C. Bei gewöhnlichen Unfällen muss die Meldung höchstens an die Bauaufsichtsbehörde der bezirkfreien Stadt erfolgen.
D. Bei Bauprojekten mit Generalunternehmervertrag ist die Überwachungsstelle für die Unfallmeldung verantwortlich
Gemäß den Vorschriften über Unfälle im Produktionsbereich und deren Untersuchung sowie Bearbeitung ist die richtige Vorgehensweise bei der Meldung solcher Unfälle (B). A. Unter allen Umständen müssen die am Unfallort anwesenden Personen den Unfall schrittweise melden.
B. Bei schweren und sehr schweren Unfällen muss die Meldung schrittweise bis zu der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Staatsrates erfolgen.
C. Bei gewöhnlichen Unfällen muss die Meldung höchstens an die Bauaufsichtsbehörde der bezirkfreien Stadt erfolgen.
D. Bei Bauprojekten mit Generalunternehmervertrag ist die Überwachungsstelle für die Unfallmeldung verantwortlich
Gemäß den „Vorschriften zur Untersuchung und Bearbeitung von Arbeitsunfällen“ ist die korrekte Vorgehensweise bei der Meldung von Unfällen im Bauwesen folgende: (B) Bei schweren und sehr schweren Unfällen muss die Meldung schrittweise an die zuständige Baubehörde des Staatsrates weitergeleitet werden.
Gemäß den Vorschriften über Unfälle im Produktionsbereich und deren Untersuchung sowie Bearbeitung ist die richtige Vorgehensweise bei der Meldung solcher Unfälle (B).
Gemäß den Vorschriften über Unfälle im Produktionsbereich und deren Untersuchung sowie Bearbeitung ist die richtige Vorgehensweise bei der Meldung solcher Unfälle (B).
B: Bei schweren und sehr schweren Unfällen muss schrittweise Bericht an die zuständige Bauverwaltungsbehörde des Staatsrates erstattet werden
Meine Antwort: C. . . . . . . . . . . . . . .
B: Bei schweren und sehr schweren Unfällen muss schrittweise Bericht an die zuständige Bauverwaltungsbehörde des Staatsrates erstattet werden
B: Bei schweren und sehr schweren Unfällen muss schrittweise Bericht an die zuständige Bauverwaltungsbehörde des Staatsrates erstattet werden
Die Antwort ist: B. Schwerwiegende und besonders schwerwiegende Unfälle müssen schrittweise an die zuständige Baubehörde des Staatsrates gemeldet werden
Gemäß den „Vorschriften zur Untersuchung und Bearbeitung von Arbeitsunfällen“ ist die korrekte Vorgehensweise bezüglich der Meldung von Unfällen im Bauwesen (B). A. Unter allen Umständen müssen die am Unfallort anwesenden Personen den Unfall schrittweise melden.
B. Bei schweren und sehr schweren Unfällen muss die Meldung schrittweise bis zu der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Staatsrates erfolgen.
C. Bei gewöhnlichen Unfällen muss die Meldung höchstens an die Bauaufsichtsbehörde der bezirkfreien Stadt erfolgen.
D. Bei Bauprojekten mit Generalunternehmervertrag ist die Überwachungsstelle für die Unfallmeldung verantwortlich
Gemäß den Vorschriften über Unfälle im Produktionsbereich und deren Untersuchung sowie Bearbeitung ist die richtige Vorgehensweise bei der Meldung solcher Unfälle (B).
Gemäß den Vorschriften über Unfälle im Produktionsbereich und deren Untersuchung sowie Bearbeitung ist die richtige Vorgehensweise bei der Meldung solcher Unfälle (B). A. Unter allen Umständen müssen die am Unfallort anwesenden Personen den Unfall schrittweise melden.
B. Bei schweren und sehr schweren Unfällen muss die Meldung schrittweise bis zu der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Staatsrates erfolgen.
C. Bei gewöhnlichen Unfällen muss die Meldung höchstens an die Bauaufsichtsbehörde der bezirkfreien Stadt erfolgen.
D. Bei Bauprojekten mit Generalunternehmervertrag ist die Überwachungsstelle für die Unfallmeldung verantwortlich
B: Bei schweren Unfällen und besonders schweren Unfällen muss man die Meldung schrittweise an die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Staatsrates weiterleiten. Option A: In Notfällen können die betroffenen Personen direkt bei der Bauaufsichtsbehörde auf Kreisebene oder höher sowie bei den zuständigen Behörden vor Ort Meldung erstatten; Option C: Allgemeine Unfälle werden schrittweise an die zuständigen Behörden für Bauwesen der Provinzen, Autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte gemeldet ; Option D: Bei Bauprojekten mit Generalunternehmerleistung ist das Generalunternehmen für die Meldung des Unfalls verantwortlich.