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Beteiligungsbelohnung: 2 Reichtümer. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtümer. Die Brandschutzventile an beiden Seiten der Trennwände der Brandabschnitte dürfen sich nicht weiter als ( ) mm von der Wandoberfläche entfernt befinden. A: 200 B: 400 C: 100 D: 300 【Produktion und Management】 Wir suchen Moderatoren sowie Technik-Experten, die sich uns anschließen möchten
Die Feuerklappen auf beiden Seiten der Trennwand eines Brandabschnitts dürfen einen Abstand zur Wandoberfläche von maximal ( A ) mm haben. A. 200 B. 400 C. 100 D. 300
Die Brandschutzklappen auf beiden Seiten der Trennwand der Brandabschnitte dürfen einen Abstand zur Wandoberfläche von maximal (A200) mm haben.
Die Brandklappen an beiden Seiten der Trennwände der Brandabschnitte dürfen sich nicht weiter als (B) mm von der Wandoberfläche entfernt befinden. A. 200 B. 400 C. 100 D. 300
Die Feuerklappen auf beiden Seiten der Trennwand eines Brandabschnitts dürfen einen Abstand zur Wandoberfläche von maximal ( A ) mm haben. A. 200 B. 400 C. 100 D. 300
Die Brandschutzklappen auf beiden Seiten der Trennwand eines Brandabschnitts dürfen einen Abstand zur Wandoberfläche von nicht mehr als ( A, 200 ) mm haben.
Die Feuerklappen auf beiden Seiten der Trennwand eines Brandabschnitts dürfen einen Abstand zur Wandoberfläche von maximal ( A ) mm haben.
Die Feuerklappen auf beiden Seiten der Trennwand eines Brandabschnitts dürfen einen Abstand zur Wandoberfläche von maximal ( A ) mm haben. A. 200 B. 400 C. 100 D. 300
Die Feuerklappen auf beiden Seiten der Trennwand eines Brandabschnitts dürfen einen Abstand zur Wandoberfläche von maximal ( A ) mm haben. A. 200 B. 400 C. 100 D. 300
A, 200. ──────────────────
Die Feuerklappen auf beiden Seiten der Trennwand eines Brandabschnitts dürfen einen Abstand zur Wandoberfläche von maximal ( A ) mm haben. A. 200 B. 400 C. 100 D. 300
Die Brandschutzklappen auf beiden Seiten der Trennwand eines Brandabschnitts dürfen einen Abstand zur Wandoberfläche von maximal ( A,200 ) mm haben.
Die Feuerklappen auf beiden Seiten der Trennwand eines Brandabschnitts dürfen einen Abstand zur Wandoberfläche von maximal ( A ) mm haben.
Meine Antwort: A. . . . . . . . . . . . . . .
Die Brandschutzventile an beiden Seiten der Trennwände der Brandabschnitte dürfen sich nicht weiter als ( ) mm von der Wandoberfläche entfernt befinden. A,200
Die Brandschutzklappen auf beiden Seiten der Trennwand eines Brandabschnitts dürfen einen Abstand zur Wandoberfläche von maximal ( A,200 ) mm haben.