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Diesen Beitrag hat zuletzt Haichuan Xiaodang am 09.12.2015 um 07:35 bearbeitet. Müssen Betreiber von gefährlichen Chemikalien auch eine Registrierung für gefährliche Chemikalien durchführen? ? ? ? Laut Dokument Nr. 591 gilt die Registrierung für Hersteller und Importeure von gefährlichen Chemikalien; es wird jedoch nicht auf Unternehmen eingegangen, die gefährliche Chemikalien verwenden. Im früheren Dokument Nr. 344 galt die Registrierung hingegen für Unternehmen, die gefährliche Chemikalien herstellen und verwenden. Müssen Unternehmen, die derzeit gefährliche Chemikalien verwenden, sich nun ebenfalls registrieren? ?
Müssen Betreiber von gefährlichen Chemikalien auch eine Registrierung für gefährliche Chemikalien durchführen? ? ? ? Laut Dokument Nr. 591 gilt die Registrierung für Hersteller und Importeure von gefährlichen Chemikalien; es wird jedoch nicht auf Unternehmen eingegangen, die gefährliche Chemikalien verwenden. Im früheren Dokument Nr. 344 galt die Registrierung hingegen für Unternehmen, die gefährliche Chemikalien herstellen und verwenden. Müssen Unternehmen, die derzeit gefährliche Chemikalien verwenden, sich nun ebenfalls registrieren? ?
Es sollte eine Registrierung erforderlich sein; alle Schritte werden überwacht, einschließlich der Nutzung, des Lagerns, des Transports und der Herstellung
Es gibt keine Grundlage dafür. In den Vorschriften zur Registrierung gefährlicher Chemikalien steht ausdrücklich, dass die Herstellung und Importierung solcher Chemikalien registriert werden muss
Rufen Sie direkt beim örtlichen Arbeitsschutzamt an – dann werden Sie alles klar verstehen
Alles, was in größeren Mengen verwendet wird, wurde registriert; die elektronischen Daten wurden beim Registrierungszentrum für Chemikalien der Staatlichen Verwaltung für Arbeitssicherheit eingereicht