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Wahr/Falsch-Frage: Verletzungen und Todesfälle von Arbeitnehmern, die nicht am Arbeitsplatz sind, aber aufgrund mangelhafter Betriebsausrüstung und ungünstiger Arbeitsbedingungen entstehen, sollten als Arbeitsunfälle erfasst werden. ( ) Antwort: Richtig
Verletzungen und Todesfälle von Arbeitnehmern, die nicht am Arbeitsplatz eintreten, aber aufgrund mangelhafter Betriebsausrüstung und Arbeitsbedingungen auftreten, sind als Arbeitsunfälle zu erfassen. (für)
Verletzungen und Todesfälle von Arbeitnehmern, die nicht am Arbeitsplatz eintreten, aber aufgrund mangelhafter Betriebsausrüstung und Arbeitsbedingungen auftreten, sind als Arbeitsunfälle zu erfassen. (Richtig)
Verletzungen und Todesfälle von Arbeitnehmern, die nicht am Arbeitsplatz eintreten, aber aufgrund mangelhafter Betriebsausrüstung und Arbeitsbedingungen auftreten, sind als Arbeitsunfälle zu erfassen. (Korrekt)
Verletzungen und Todesfälle von Arbeitnehmern, die nicht am Arbeitsplatz eintreten, aber aufgrund mangelhafter Betriebsausrüstung und Arbeitsbedingungen auftreten, sind als Arbeitsunfälle zu erfassen. (Trunkenheit am Steuer)
Verletzungen und Todesfälle von Arbeitnehmern, die nicht am Arbeitsplatz eintreten, aber aufgrund mangelhafter Betriebsausrüstung und Arbeitsbedingungen auftreten, sind als Arbeitsunfälle zu erfassen. (Ja)
Arbeiter, die nicht am Arbeitsplatz sind, aber Verletzungen oder Todesfälle erleiden, die auf mangelhafte Betriebsausrüstung und ungünstige Arbeitsbedingungen zurückzuführen sind, müssen als Arbeitsunfälle erfasst werden. (√)
Richtig ––––––––––––––––––––––––––
Dieser Beitrag wurde zuletzt von zhaozq2015 am 4.12.2015 um 09:05 bearbeitet. Wenn Arbeiter aufgrund mangelhafter Unternehmensausrüstung oder Arbeitsbedingungen verletzt werden, sollten diese Fälle als Unfälle am Arbeitsplatz erfasst werden. (Ja)
Verletzungen und Todesfälle von Arbeitnehmern, die nicht am Arbeitsplatz eintreten, aber aufgrund mangelhafter Betriebsausrüstung und Arbeitsbedingungen auftreten, sind als Arbeitsunfälle zu erfassen. (Richtig)
Verletzungen und Todesfälle von Arbeitnehmern, die nicht am Arbeitsplatz eintreten, aber aufgrund mangelhafter Betriebsausrüstung und Arbeitsbedingungen auftreten, sind als Arbeitsunfälle zu erfassen. (Ja)
Verletzungen und Todesfälle von Arbeitnehmern, die nicht am Arbeitsplatz eintreten, aber aufgrund mangelhafter Betriebsausrüstung und Arbeitsbedingungen auftreten, sind als Arbeitsunfälle zu erfassen. (Ja)