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Welche Verfahren sind für Designänderungen während der Projektrealisierung erforderlich?

2015-12-04View Original

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Bitte korrigieren Sie mich, falls ich Fehler mache. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Reply #22015-12-04
Was genau sich in welcher Branche ändert, hängt davon ab – im Allgemeinen müssen die zuständigen Behörden für Entwicklung und Planung, Umweltschutz sowie Sicherheit alles neu überprüfen
Reply #32015-12-07
Der Poster hat es nicht klar gesagt, ich dachte erst, es ginge um eine Änderungsanfrage
Reply #42015-12-10
Designänderungen treten in verschiedenen Situationen auf; die Anforderungen an Änderungen am Bauwerk können vom Auftraggeber, vom Planungsbüro oder vom Bauunternehmen kommen. Um die Bauqualität zu gewährleisten, gibt es unter verschiedenen Umständen unterschiedliche Arbeitsverfahren für die Durchführung von Änderungen am Bauwerk sowie für die Klärung und Änderung der Entwurfspläne. (1) Anforderungen und Handhabung durch den Bauunternehmer 1) Handhabung von Anfragen nach technischen Änderungen Wenn der Bauunternehmer Anfragen nach technischen Änderungen stellt, muss er dem Projektüberwachungsorgan ein „Antrag auf Änderung des Projekts“ einreichen. In diesem Formular müssen die zu ändernden Inhalte sowie die Gründe dafür angegeben werden. Zudem müssen Zeichnungen und relevante Unterlagen beigefügt werden. Fragen bezüglich technischer Änderungen können in der Regel vom zuständigen Bauüberwachungsingenieur so organisiert werden, dass Auftragnehmer sowie Vertreter des Entwurfs vor Ort daran teilnehmen. Nach Zustimmung aller Beteiligten wird eine Niederschrift unterzeichnet; diese dient als Anhang zum Änderungsantrag und wird nach Genehmigung durch den Projektleiter umgesetzt. 2) Anforderungen bezüglich Änderungen am Projekt: Das Auftragnehmerunternehmen muss für die beantragten Änderungen das „Formular für Projektänderungen“ ausfüllen und es der Projektaufsichtsbehörde vorlegen. Der leitende Ingenieur erteilt auf Antrag des Auftragnehmers, nach Abstimmung mit den Planern, Bauherren und dem Auftragnehmer sowie nach Entscheidung über die Änderungen, eine „Anordnung zur Änderung des Projekts“. Dabei müssen die von den Planern vorgeschlagenen Änderungspläne beigefügt werden. Nach der Unterschrift des Auftragnehmers ist mit der Ausführung gemäß den geänderten Zeichnungen zu beginnen. (2) Bearbeitung von Änderungsanträgen durch das Planungsbüro
1) Zunächst reicht das Planungsbüro die „Mitteilung über Planänderungen“ sowie die entsprechenden Anlagen an den Auftraggeber ein. 2) Die Bauaufsichtsstelle prüft gemeinsam mit dem Auftragnehmer und dem Planungsbüro die von diesem eingereichten „Mitteilungen über Änderungen am Entwurf“. Falls notwendig, muss das Planungsbüro weitere Unterlagen liefern, damit eine Entscheidung bezüglich der Änderungen getroffen werden kann. 3) Der leitende Bauüberwacher erlässt den „Auftrag zur Änderung der Arbeiten“. Außerdem ist die vom Entwurfsbüro ausgestellte „Mitteilung über Entwurfsänderungen“ als Anhang zu diesem „Auftrag zur Änderung der Bauausführung“ beizufügen; der Bauunternehmer hat gemäß den neuen geänderten Plänen zu arbeiten. (3) Bearbeitung von Änderungsanfragen durch den Bauherrn (Bauleiter)
1) Der Bauherr (Bauleiter) teilt dem Entwurfsbüro die Anforderungen bezüglich der Änderungen mit. Falls die Anforderungen entsprechende Lösungsvorschläge oder Empfehlungen enthalten, sind diese ebenfalls dem Entwurfsbüro vorzulegen ; Andernfalls prüft und löst das Entwurfsbüro die Änderungsanforderungen. In der zur Prüfung eingereichten Änderungsanfrage müssen alle Zeichnungen und Dokumente aufgeführt werden, die von dieser Änderung betroffen sind. 2) Die Planungseinheit prüft die „Anweisungen zur Änderung des Projekts“. 3) Der von dem Bauherrn beauftragte Überwachungstechniker prüft die von der Planungsfirma vorgelegten Vorschläge zur Änderung des Designs sowie seine Stellungnahme zu den Anforderungen bezüglich dieser Änderungen. Bei Bedarf führt er gemeinsam mit den betreffenden Auftragnehmern und Planungsfirmen weitere Untersuchungen durch. Zudem können weitere Unterlagen bereitgestellt werden, damit eine Entscheidung über die Änderung getroffen werden kann. 4) Nachdem die Bauaufsichtsstelle eine Entscheidung zur Änderung getroffen hat, stellt der leitende Ingenieur einen „Antrag auf Änderung des Projekts“ aus, in dem er dem Auftragnehmer Anweisungen gibt, die Arbeiten gemäß dieser Entscheidung durchzuführen.

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