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Wie im Titel erwähnt: In den Spezifikationen zur Konstruktion der Anlage wird vorgeschrieben, dass eine Anlage in Betrieb ist und eine als Ersatz dient. Wenn die Ersatzanlage ein Jahr lang nicht verwendet wird, muss sie überprüft werden – sie erfüllt dann ja ihre Funktion nicht
Ich habe es bis jetzt nicht ganz verstanden – sollen wir alles in Betrieb nehmen?
Die Gültigkeitsdauer der Sicherheitsventile beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Datum der Selbstüberprüfung. Egal, ob es funktioniert oder nicht – im zweiten Jahr muss es überprüft werden und mit einem Zertifikat über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sowie einem Siegel versehen werden.
Normalerweise muss nur eine Sicherheitsventil in Betrieb genommen werden; beide werden nicht gleichzeitig überprüft. Nachteil bei der vollständigen Inbetriebnahme beider Geräte: 1. Erhöhter Leckstrom, da die Sicherheitsventile unter normalen Bedingungen leicht lecken können. 2 Beim Absprung erhöht sich die Belastung der Fackel.
In der Regel wird nur ein Gerät verwendet; ein weiteres dient als Ersatz. Wenn das häufig genutzte Gerät ausfällt, wird beim Reparieren das Ersatzgerät eingesetzt.
Eins in Betrieb, eins als Ersatz – das ist ein Sicherheitselement. Egal, ob es verwendet wird oder nicht, es muss bei Ablauf der Frist überprüft werden. Besser vorsichtig sein, als später Probleme zu haben
Beide sind in Betrieb – der Sicherheitsventil ist die letzte Sicherung des Geräts! Es gibt keine Ersatzoption!
Wir setzen sie in der Regel gleichzeitig ein – im Grunde handelt es sich dabei um eine Art Doppelsicherung. Falls einer der Sicherheitsventile ausfällt und nicht funktioniert, kann der andere weiterhin den Druck ablassen
Die Auslösedrücke der beiden Sicherheitsventile sollten unterschiedlich sein – so entsteht eine doppelte Absicherung: Wenn eines der Ventile nicht auslöst, steigt der Druck weiter an, und das andere, mit dem höheren Auslösedruck, tritt in Aktion
Hier werden sie gleichzeitig in Betrieb genommen, die Startwerte sind unterschiedlich, es gibt eine Überprüfung zum Ablaufzeitpunkt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von mysiner am 7.12.2015 um 10:05 bearbeitet. Zwei Versicherungen – nutzen Sie sie gleichzeitig
Korrektur: In den Entwürfen des Planungsbüros aus dem Jahr 2010 waren für den Chlorlagerbehälter zwei Sicherheitsventile vorgesehen. Auf den Plänen war angegeben, dass beide Ventile in Betrieb sein sollten (C.S.O.). In den neuesten Entwürfen des Planungsbüros aus dem Jahr 2015 ist für den Chlorlagerbehälter ebenfalls ein Sicherheitsventil vorgesehen – dabei soll eines als Ersatz dienen (C.S.C) und das andere in Betrieb sein (C.S.O.)
Gemäß den Designanforderungen ausführen; Bei Anlagen, die zwei Sicherheitsventile mit unterschiedlichen Einstelldrücken erfordern, müssen diese gleichzeitig verwendet werden, wie beispielsweise in Kesselsystemen. Als Ersatz für die Designbeschreibungen kann je nach Einsatzbedingungen vor Ort entschieden werden.
Gibt es für den Sicherheitsventil einen Ersatz? Wenn 2 installiert werden, sollte das sicherlich dafür sorgen, dass beide funktionieren. Zudem sind die Einstelldrücke unterschiedlich – es gibt also keine Situation, in der einer als Ersatz dient. Auch diese müssen regelmäßig überprüft werden.
Man sollte beides verwenden – falls eines von ihnen ausfällt, kann das andere noch funktionieren.
Die beiden Sicherheitsventile dürfen nicht gleichzeitig in Reserve sein; wenn es zwei gibt, müssen beide in Betrieb genommen werden. Kann man denn nicht immer sofort wissen, ob der verwendete Sicherheitsventil kaputt ist, um dann das sogenannte Ersatzventil einzuschalten? Das ist sichere Produktion! Sicherheitszubehör muss bei Ablauf der Gültigkeitsdauer überprüft werden, das muss man wohl nicht weiter bedenken