Vertragsprojekte im BT-Modell
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Bei Vertragsprojekten im BT-Modell: Welche Aufgaben muss die Partei A (der Auftraggeber) erledigen? Wir sind der Auftraggeber – es scheint, als gäbe es nichts zu tun, und wir wissen auch nicht, wie wir die Arbeit überwachen sollen7.1.1 Die Erfüllung der vorbereitenden Arbeiten gemäß dem Zeitplan des Projekts – wie beispielsweise die Genehmigung des Projekts, die Durchführung von Untersuchungen, die Enteignung von Grundstücken sowie die Entschädigung für die Umsiedlung der Bewohner, die Erstellung von Entwürfen, die erste Planung, die Ausarbeitung der Baupläne sowie die Überprüfung dieser Pläne vor ihrer Genehmigung.
7.1.2 Auswahl der Unternehmen für die Erkundung, Planung und Überwachung des Projekts unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sowie unter Berücksichtigung von Marktprinzipien und Standards.
7.1.3 Überwachung und Unterstützung von Partei B bei der termingerechten Fertigstellung des Projekts.
7.1.4 Sofern nicht anders vereinbart, wird in die Finanzierungsaktivitäten von Partei B nicht eingegriffen.
7.1.5 Partei A hat das Recht, gemäß den vertraglichen Vereinbarungen die Einzahlung und Verwendung der Baumittel von Partei B zu überwachen.
7.1.6 Partei A oder eine von ihr beauftragte Stelle hat das Recht, den Fortschritt des Projekts zu überprüfen und zu überwachen. Dabei können regelmäßige oder unregelmäßige Kontrollen der Projektqualität durchgeführt werden, sowie Prüfungen der Unterlagen der Bauunternehmen und der Überwachungsstellen.
7.1.7 Partei A hat das Recht, eine qualifizierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Überwachung des Projekts zu beauftragen. Gemäß den Vorschriften zur Verwaltung von Investitionen muss die endgültige Abrechnung des Projekts von einer zuständigen Wirtschaftsprüfstelle geprüft werden. 7.1.8 Überprüfung des Zeitplans für die Ausführung der Arbeiten und Überwachung dafür, dass der Auftragnehmer den genehmigten Zeitplan einhält; 7.1.9 Zahlung der entsprechenden Beträge an den Auftragnehmer gemäß den Vereinbarungen im BT-Vertrag; 7.1.10 Unterstützung des Auftragnehmers bei der Koordination mit den zuständigen lokalen Behörden; 7.1.11 Bearbeitung von Änderungen im Entwurf sowie von Veränderungen in den Kosten während der Bauphase; 7.1.12 Beauftragung einer Überwachungsgesellschaft zur Kontrolle der Bauarbeiten; 7.1.13 Verwaltung der Leistungen im Bereich Planung und Design während der Bauphase sowie der Abnahmephase. Änderungen im Entwurf müssen gemäß den geltenden Vorschriften genehmigt werden.