【Jeden Tag eine Frage】Frage aus der Ausgabe 20151207
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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Was die Aufgaben der Projektverwaltung durch den Generalunternehmer bei Bauvorhaben angeht, ist folgendes richtig (). A. Der Generalunternehmer übernimmt in der Regel keine eigentlichen Bauarbeiten, sondern ist lediglich für die allgemeine Verwaltung und Koordination der Bauarbeiten verantwortlich.B. Der Generalunternehmer ist nur für die Sicherheit bei den von ihm ausgeführten Arbeiten verantwortlich; für die Sicherheit bei den Arbeiten der beauftragten Zulieferer ist er nicht verantwortlich.
C. Der Generalunternehmer schließt keine direkten Verträge mit den Zulieferern ab – diese Verträge werden immer vom Auftraggeber abgeschlossen.
D. Der Generalunternehmer ist für die Organisation der Bereitstellung der notwendigen Bauressourcen verantwortlich.
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B. Der Generalunternehmer ist nur für die Bauaufsicht im Bereich, den er selbst bearbeitet, verantwortlich. Für die Bauaufsicht bei den von ihm beauftragten Unterauftragnehmern ist der Auftraggeber verantwortlich.
C. Der Generalunternehmer schließt keine direkten Verträge mit den Unterauftragnehmern ab – diese Verträge werden vom Auftraggeber abgeschlossen.
D. Der Generalunternehmer ist für die Organisation der Bereitstellung der notwendigen Bauressourcen verantwortlich
B. Der Generalunternehmer ist nur für die Bauaufsicht im Bereich, den er selbst bearbeitet, verantwortlich. Für die Bauaufsicht bei den von ihm beauftragten Unterauftragnehmern ist der Auftraggeber verantwortlich.
C. Der Generalunternehmer schließt keine direkten Verträge mit den Unterauftragnehmern ab – diese Verträge werden vom Auftraggeber abgeschlossen.
D. Der Generalunternehmer ist für die Organisation der Bereitstellung der notwendigen Bauressourcen verantwortlich
B. Der Generalunternehmer ist nur für die Bauaufsicht im Bereich, den er selbst bearbeitet, verantwortlich. Für die Bauaufsicht bei den von ihm beauftragten Unterauftragnehmern ist der Auftraggeber verantwortlich.
C. Der Generalunternehmer schließt keine direkten Verträge mit den Unterauftragnehmern ab – diese Verträge werden vom Auftraggeber abgeschlossen.
D. Der Generalunternehmer ist für die Organisation der Bereitstellung der notwendigen Bauressourcen verantwortlich
B. Der Generalunternehmer ist nur für die Bauaufsicht im Bereich, den er selbst bearbeitet, verantwortlich. Für die Bauaufsicht bei den von ihm beauftragten Unterauftragnehmern ist der Auftraggeber verantwortlich.
C. Der Generalunternehmer schließt keine direkten Verträge mit den Unterauftragnehmern ab – diese Verträge werden vom Auftraggeber abgeschlossen.
D. Der Generalunternehmer ist für die Organisation der Bereitstellung der notwendigen Bauressourcen verantwortlich
B. Der Generalunternehmer ist nur für die Bauaufsicht im Bereich, den er selbst bearbeitet, verantwortlich. Für die Bauaufsicht bei den von ihm beauftragten Unterauftragnehmern ist der Auftraggeber verantwortlich.
C. Der Generalunternehmer schließt keine direkten Verträge mit den Unterauftragnehmern ab – diese Verträge werden vom Auftraggeber abgeschlossen.
D. Der Generalunternehmer ist für die Organisation der Bereitstellung der notwendigen Bauressourcen verantwortlich