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Gemäß den Anforderungen von GB50156 dürfen an einer CNG-Betankungsstation, die über zwei feste Tankplätze (18+18 m³) verfügt, keine festen Gaslagerräume eingerichtet werden. Dann stellt sich die Frage: 1. Wenn keine festen Anlagen vorhanden sind, muss beim Betanken des Fahrzeugs der Kompressor jedes Mal gestartet werden, wenn ein Fahrzeug ankommt? ? 2. Wenn der Kompressor über eine Entlüftungsbufferfunktion verfügt, beträgt das Volumen des Entlüftungsbuffers etwa 1 m³. Kann dieser Buffer als feste Anlage verwendet werden? Die Designdruckwerte liegen bei 25 * 1,5 MPa. Der Kompressor wird erst wieder gestartet, nachdem die Luft im Buffer aufgebraucht ist. 3. Wenn es wie in Punkt 2 der Fall ist: Gilt der mit dem Kompressor verbundene Pufferbehälter als feste Anlage und erfüllt er die Vorschriften? 4. Hat ein Lehrer bereits ein solches CNG-Befüllungsprojekt durchgeführt, und wie wurde das gehandhabt?
CNG-Betankungsstationen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Die einen sind mechanische Stationen, die anderen hydraulische Stationen. Bei den mechanischen Stationen gibt es feste Gaslagerräume; dabei darf nur ein Anhänger parken. Wenn das Gas im Anhänger aufgebraucht ist, kann man zunächst das Gas aus den festen Lagerräumen verwenden. Letzterer verfügt über keine Luftspeicheranlage und kann 2 Anhänger parken; wenn der Luftvorrat eines Fahrzeugs aufgebraucht ist, wird einfach der Vorrat des anderen Fahrzeugs verwendet.
Es gibt Kompressoren vom Typ Hydraulikkolben, die über einen großen Entlüftungsspeicher verfügen. In diesem Speicher kann Gas bei hohem Druck gespeichert werden, damit das Fahrzeug aufgefüllt werden kann – es ist also nicht notwendig, jedes Mal den Kompressor zu starten. Aber wie genau soll die mit dem Kompressor verbundene Luftspeichereinrichtung definiert werden? Soll sie in den festen Luftspeicherinhalt einbezogen werden, oder können auch zwei feste Stellplätze eingerichtet werden? ? ?