Thread Content
Dieser Beitrag wurde schließlich von hesonchang214 am 9.12.2015 um 17:07 Uhr bearbeitet, um zu beurteilen, ob er richtig oder falsch ist: Im aktuellen „Code“ ist der Grenzzustand von Stahlbetonkonstruktionen in den Grenzzustand der Tragfähigkeit und den Grenzzustand des normalen Betriebs unterteilt. Zum Grenzzustand der Tragfähigkeit gehören die Riss- und Verformungsprüfungen des Bauwerks. . ( ) Antwort: falsch
Im aktuellen „Regelwerk“ wird der Grenzzustand von Stahlbetonkonstruktionen in den Grenzzustand der Tragfähigkeit und den Grenzzustand der normalen Gebrauchstauglichkeit unterteilt. Zum Grenzzustand der Tragfähigkeit gehören die Riss- und Verformungsprüfungen des Bauwerks. . ( richtig)
Dieser Beitrag wurde zuletzt von hesonchang214 am 9.12.2015 um 17:12 Uhr bearbeitet. In den aktuellen „Spezifikationen“ wird der Grenzzustand von Stahlbetonkonstruktionen in den Grenzzustand der Tragfähigkeit und den Grenzzustand des normalen Betriebs unterteilt. Die Risse und Verformungen des Bauwerks gehören zum Grenzzustand der Tragfähigkeit. ( Fehler)
richtig----------------------------------------
Im aktuellen „Regelwerk“ wird der Grenzzustand von Stahlbetonkonstruktionen in den Grenzzustand der Tragfähigkeit und den Grenzzustand der normalen Gebrauchstauglichkeit unterteilt. Zum Grenzzustand der Tragfähigkeit gehören die Riss- und Verformungsprüfungen des Bauwerks. X
Im aktuellen „Regelwerk“ wird der Grenzzustand von Stahlbetonkonstruktionen in den Grenzzustand der Tragfähigkeit und den Grenzzustand der normalen Gebrauchstauglichkeit unterteilt. Zum Grenzzustand der Tragfähigkeit gehören die Riss- und Verformungsprüfungen des Bauwerks. . (√)
Antwort: Es gibt externe Links in der falschen Frage.
Im aktuellen „Regelwerk“ wird der Grenzzustand von Stahlbetonkonstruktionen in den Grenzzustand der Tragfähigkeit und den Grenzzustand der normalen Gebrauchstauglichkeit unterteilt. Zum Grenzzustand der Tragfähigkeit gehören die Riss- und Verformungsprüfungen des Bauwerks. . ( Rechts)
Im aktuellen „Regelwerk“ wird der Grenzzustand von Stahlbetonkonstruktionen in den Grenzzustand der Tragfähigkeit und den Grenzzustand der normalen Gebrauchstauglichkeit unterteilt. Zum Grenzzustand der Tragfähigkeit gehören die Riss- und Verformungsprüfungen des Bauwerks. ( falsch)
Dieser Beitrag wurde zuletzt von hesonchang214 am 9.12.2015 um 17:08 Uhr bearbeitet. In den aktuellen „Spezifikationen“ wird der Grenzzustand von Stahlbetonkonstruktionen in den Grenzzustand der Tragfähigkeit und den Grenzzustand der normalen Gebrauchstauglichkeit unterteilt. Zum Grenzzustand der Tragfähigkeit gehören die Riss- und Verformungsprüfungen des Bauwerks. . ( falsch)
Im aktuellen „Regelwerk“ wird der Grenzzustand von Stahlbetonkonstruktionen in den Grenzzustand der Tragfähigkeit und den Grenzzustand der normalen Gebrauchstauglichkeit unterteilt. Zum Grenzzustand der Tragfähigkeit gehören die Riss- und Verformungsprüfungen des Bauwerks. . (X)