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Dieser Beitrag wurde zuletzt von zhushuai am 9.12.2015 um 15:51 geändert. 1: Arbeitszeitregeln vor Ort: Alle Mitarbeiter vor Ort müssen täglich pünktlich zur Arbeit kommen und ihre Anwesenheit per Fingerabdruck registrieren. Nach Beginn der Arbeiten beträgt die Arbeitszeit neun Stunden. 2. Das Personal muss beim Projektmanager um Genehmigung bitten, wenn es Aufträge außerhalb des Büros ausführen soll. Dabei muss ein Formular für die Außenaufträge ausgefüllt werden. Erst nach der Genehmigung darf das Personal losziehen. 3. Der Projektmanager muss bei Abwesenheit dem zuständigen Stellvertreter des Vorstands Bericht erstatten. 4. Für Krankmeldungen ist ein Attest erforderlich. 5. Für Urlaub muss man beim Projektmanager einen Antrag stellen und ein Antragsformular ausfüllen. Innerhalb eines Tages erteilt der Projektmanager seine Zustimmung, innerhalb von zwei Tagen der zuständige Stellvertreter des Geschäftsführers, und für einen Urlaub von mehr als drei Tagen ist die Zustimmung des Vorstandsvorsitzenden erforderlich. Erst nach Genehmigung des Urlaubs darf man sich ausruhen, und dies muss im Verwaltungsdepartment registriert werden. 6. Wenn aufgrund des Projektfortschritts Überstunden erforderlich sind, müssen alle Mitarbeiter diesem nachkommen. Der Projektmanager füllt den Antrag auf Überstunden aus. Zusatzlohn für Überstunden der Mitarbeiter wird gesondert berechnet, Projektmanager erhalten keinen Zusatzlohn für Überstunden. Mitarbeiter, die aus eigenen Gründen ihre Arbeitsaufgaben nicht rechtzeitig erledigen und daher Überstunden leisten müssen, erhalten kein Überstundengeld. Wer ohne Grund dreimal oder an drei aufeinanderfolgenden Tagen fehlt, wird entlassen. Zwei: System der regelmäßigen Besprechungen am Bauplatz 1. Von dem Tag des Baubeginns bis zum Tag der Fertigstellung sollen täglich Besprechungen abgehalten werden. 2. Die täglichen Besprechungen werden vom zuständigen Projektmanager einberufen, an denen Bauleiter, Leiter der Wartungsteams sowie die Verantwortlichen der Bauteams teilnehmen. Technische Sekretärin führt die Archivierung durch. Der Projektmanager kann je nach konkretem Problem den Umfang der Teilnehmer an den regelmäßigen Besprechungen erweitern. 3. Bei Baustellenproblemen muss diese zur Besprechung in der regelmäßigen Sitzung vorgelegt werden, um die Genehmigung des zuständigen Stellvertretenden Geschäftsführers einzuholen. Die in den regelmäßigen Besprechungen getroffenen Entscheidungen müssen konsequent umgesetzt werden. 4. Koordinationsprobleme zwischen den verschiedenen Teams werden in den täglichen Besprechungen gelöst. Während der regelmäßigen Besprechungen werden rechtzeitig die Anforderungen bezüglich der Aufgaben sowie die neuesten Entwicklungen im Projekt mitgeteilt. 5. Die wöchentlichen Besprechungen werden vom zuständigen Stellvertreter des Leiters einberufen. An ihnen nehmen der Projektmanager, der Haushaltsverantwortliche sowie der Marketingmanager teil. Der Projektsekretär führt die Protokolle und archiviert sie. Der stellvertretende Leiter kann je nach konkretem Problem den Kreis der Teilnehmenden erweitern. 6. Koordinationsprobleme zwischen den verschiedenen Produktionsabteilungen sowie Probleme in der Koordination zwischen den Parteien A und B werden in den wöchentlichen Besprechungen gelöst. In den regelmäßigen Treffen werden die neuesten Entwicklungen im Unternehmen sowie die aktuellen Unternehmensdokumente und Richtlinien weitergegeben. Drei: Archivverwaltungssystem am Bauplatz 1. Der Projektsekretär muss die Anforderungen an die Verwaltung von Bauarchiven strikt einhalten und eine ordentliche Archivierung der Unterlagen gewährleisten. 2. Führen Sie Protokolle der täglichen Baustellenbesprechungen, der wöchentlichen Besprechungen sowie der vorübergehenden Besprechungen vor Ort. 3. Die Mitarbeiter vor Ort werden registriert, und Kopien der Ausweisdokumente der Bauteams werden gesammelt und archiviert. 4. Ordnung und Archivierung der Arbeitsmengenbestätigungen, Auftragsunterlagen, Änderungswünsche bezüglich des Designs, Baupläne sowie der Unterlagen zur eigenen Qualitätskontrolle im Rahmen des Projekts. 5. Ordnung und Archivierung anderer Dokumente, Unterlagen sowie Schriftverkehr im Projekt. 6. Alle Arten von Archivunterlagen müssen ordnungsgemäß kategorisiert aufbewahrt werden. Es müssen Backups angefertigt werden, damit die Unterlagen nicht verloren gehen. Gleichzeitig werden entsprechende elektronische Dokumente erstellt, um einen einfachen Zugriff zu ermöglichen. 7. Für das Ausleihen von Archivmaterialien müssen die entsprechenden Formalitäten erledigt werden. Füllen Sie das Ausleiheformular für Baudokumente aus und geben Sie sie rechtzeitig zurück. Vier: Lagerverwaltung am Bauplatz 1. Die Einfuhr von Materialien muss vom Projektleiter geprüft und mit einer Unterschrift bestätigt werden. Mangelhafte Materialien dürfen auf keinen Fall ins Lager gelangen. Der Materialbeauftragte muss umgehend die Rücksendung der Materialien veranlassen. 2. Der Lagermeister muss alle Materialien vor dem Einlagern zählen und anschließend in den Büchern erfassen ; Ausfüllen des Eingangsformulars für Materialien ; Gleichzeitig wird es in ein elektronisches Dokument eingetragen zur späteren Verwendung. 3. Die Materialbücher müssen Spalten für Datum, Menge der Eingänge, Menge der Ausgänge, Empfänger sowie Lagerort enthalten. 4. Die Materialien im Lager sollten ordentlich und systematisch sortiert gelagert werden, mit klaren Kennzeichnungen versehen sein. Zudem müssen ausreichend Durchgänge vorhanden sein, damit das Material leicht transportiert werden kann. 5. Entzündliche, explosive und giftige Stoffe wie Farben, Alkohol und Pestizide müssen in speziellen Lagerräumen für Gefahrgüter aufbewahrt werden. Zudem müssen ausreichende Löschmittel vorhanden sein. Es darf keine offenen Flammen verwendet werden. 6. Wenn große Mengen an Materialien und Ausrüstungen nicht in den Lagerbereich gebracht werden können, muss die Menge genau erfasst werden. Zudem sollten diese Materialien abgedeckt werden, um sie vor Regen und Sonneneinstrahlung zu schützen und somit Schäden zu vermeiden. 7. Die im Lager gelagerten Materialien müssen vor Feuer und Feuchtigkeit geschützt werden. Unbefugte Personen haben keinen Zutritt zum Lager. 8. Bei der Auslieferung der Materialien muss ein Lieferschein ausgefüllt werden, der vom Projektmanager unterschrieben und genehmigt sowie vom Empfänger unterschrieben werden muss. 9. Ausleihe von Werkzeugen und Ausrüstung – Erstellung eines Verzeichnisses der ausgeliehenen Gegenstände. Die Ausleihverfahren müssen streng eingehalten werden, und die Rückgabe in den Bestand muss rechtzeitig gefordert werden ; Es gilt das Prinzip, dass derjenige, der die Materialien entgegennimmt, auch dafür verantwortlich ist, sie zu verwahren. Sollten Schäden auftreten, muss man den zuständigen Mitarbeiter umgehend informieren, damit dieser die Reparatur oder Ersetzung veranlassen kann. Fünf: Regeln für einen zivilisierten Baubetrieb 1. Beim Arbeiten ist das Rauchen nicht erlaubt. 2. Auf der Baustelle muss man zur Entleerung des Körpers in die temporären Toiletten gehen. Nach der Nutzung müssen diese stets gereinigt werden. 3. Materialteile und andere Gegenstände müssen ordentlich nach Kategorien sortiert werden. Materialabholung, Transport von Erde und Gestein usw. – es darf nichts unterwegs verloren gehen, und alles muss rechtzeitig gereinigt und instand gehalten werden. 4. Der während der Bauarbeiten anfallende Müll muss zu Haufen aufgeschichtet und rechtzeitig beseitigt werden, damit nach Abschluss der Arbeiten alles sauber ist. 5. Die Arbeitskräfte vor Ort müssen ordentlich gekleidet sein und dürfen nicht in Hausschuhen zur Arbeit kommen. 6. Die Werkstätten müssen sauber gehalten werden. Es sollte abwechselnd sauber gemacht werden, und Hausmüll sowie Produktionsabfälle müssen rechtzeitig beseitigt werden. 7. Man soll seine Kollegen unterstützen und Rücksicht auf andere nehmen. Es ist streng verboten, betrunken zur Arbeit zu gehen, aus Trunkenheit Streit anzufangen, zu kämpfen, Banden zu bilden oder andere mit bösen Worten zu verletzen. Auch das Faulenzen bei der Arbeit ist nicht zulässig. 8. Es werden strenge Kontrollen bezüglich des Lärms von Baumaschinen usw. eingeführt, um Störungen für die Anwohner auf ein Minimum zu reduzieren. Sechs: System zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit am Bauplatz 1. Neue Arbeiter müssen eine „Dreistufen-Ausbildung in Sachen Arbeitssicherheit“ absolvieren. 2. Personen, die den Bauplatz betreten, müssen Sicherheitshelme tragen und persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherheitsgurte ordnungsgemäß verwenden. 3. Die Arbeiter vor Ort müssen die entsprechenden Maschinen und Geräte richtig einsetzen. Vor Beginn der Arbeit müssen sie überprüfen, ob alle Sicherheitsvorkehrungen sicher und zuverlässig sind. 4. Für Arbeiten in speziellen Berufen ist ein entsprechender Ausweis erforderlich; bei solchen Arbeiten müssen zudem geeignete Schutzausrüstungen getragen werden. 5. Beim Einsatz der Schleifmaschine sollte zunächst überprüft werden, ob die Schleifscheibe Risse aufweist und somit eine Gefahr darstellt. Bei der Bearbeitung des Materials sollte man gleichmäßig Kraft anwenden; das zu bearbeitende Stück muss fest fixiert werden. 6. Bei Arbeiten in großer Höhe muss man immer einen Sicherheitsgurt tragen. Es ist streng verboten, in solchen Höhen ohne Geländer frei herumzulaufen. 7. Bei der Errichtung von Tiefgräben muss eine stabile Neigung gewährleistet werden; zudem müssen die Maßnahmen zur Stärkung der Wände rechtzeitig verbessert werden. 8. Die Ränder der gefährlichen Bereiche sowie die Öffnungen in dem Boden müssen sorgfältig abgesichert und abgedeckt werden. Zudem müssen notwendige Sicherheitsleuchten installiert werden. 9. Es müssen gemäß den Vorschriften ausreichend Durchfahrtswege, Pfade sowie Sicherheitstreppen bereitgestellt werden. 10. Lagern Sie Materialien, Ausrüstungen sowie Baufahrzeuge so ab, dass ein sicheres Abstand zu den Gruben und Mulden gewahrt bleibt. 11. Für große und mittlere Baumaschinen (z. B. zum Heben, Transportieren und Verdichten) wird ein speziell ausgebildeter Mitarbeiter zur Leitung eingesetzt. 12. Kleine und elektrische Werkzeuge werden von speziell ausgebildetem Personal bedient und verwendet – Achtung auf die Elektrosicherheit. 13. Die Bauarbeiter müssen sich an die Vorschriften für sicheres Bauen halten und haben das Recht, Arbeiten abzulehnen, die gegen die „Vorschriften für sicheres Bauen“ verstoßen. 14. Am Bauplatz müssen Sicherheitszeichen angebracht werden. 15. Fehlende Anweisungen sowie fehlerhafte Vorgehensweisen sind strengstens verboten. Sieben: Regelungen zur vorübergehenden Stromversorgung am Bauplatz 1. Die gesamte vorübergehende Stromversorgung am Bauplatz wird von qualifizierten Elektrikern (mit gültiger Lizenz) überwacht. Andere Personen dürfen keine Stromverbindungen herstellen. 2. Auf jeder Ebene der Baustelle müssen sich sicherheitstechnisch geeignete Verteilerkästen befinden. 3. Für vorübergehende Stromversorgung wird das Dreiphasen-Fünfleiter-System sowie ein dreistufiger Überspannungsschutz verwendet. Die Überprüfung und Wartung erfolgt durch qualifizierte Elektriker. 4. Alle vorübergehenden Leitungen müssen mit Isoliertleitungen oder Unterwasserleitungen ausgestattet sein. Sie müssen fest installiert werden – in der Regel in der Luft, und nicht an Rohren oder Metallgegenständen befestigt werden. 5. Es ist strengstens verboten, Verlängerungskabel oder Kabel mit Kupferkern willkürlich zu verwenden. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, wird streng bestraft. 6. Alle Stecker und Steckdosen müssen in gutem Zustand bleiben. Elektrische Schalter dürfen nicht für mehrere Zwecke gleichzeitig verwendet werden. 7. Alle Baumaschinen und elektrischen Geräte dürfen nicht unter defekten Bedingungen betrieben oder über ihre Belastungsgrenzen hinaus eingesetzt werden. 8. Baumaschinen, elektrische Geräte sowie Metallplattformen für den Bau müssen eine zuverlässige Erdung haben. 9. Beim Anschließen an die Stromversorgung muss zunächst der Strom abgeschaltet werden. Wenn gearbeitet wird, während noch Strom fließt, müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Zudem muss mindestens ein Elektriker von höherer Qualifikation vor Ort sein, um die Arbeit zu überwachen. 8: Sicherheitsmanagement am Bauplatz 1. Die Sicherheitskräfte müssen ihrer Pflicht treu bleiben, ihren Posten halten und Tag und Nacht Wache halten, um zu verhindern, dass das Eigentum am Bauplatz beschädigt wird. 2. Der Projektmanager sollte je nach tatsächlicher Situation vor Ort geeignete Absperrungen und Zäune einrichten, um eine geschlossene Bauweise zu gewährleisten. 3. Der Projektmanager muss die im Freien gelagerten Rohstoffe sowie Fertig- und Halbfertigprodukte auf Sicherheit überprüfen. Bei Bedarf müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden oder jemand muss dort Wache halten. 4. Alle Bauarbeiter müssen Armbandausweise tragen. Fremde Personen dürfen ohne Genehmigung des Projektleiters den Bauplatz nicht betreten. 5. Die Wachleute, die nachts im Dienst sind, müssen das gesamte Baugelände überwachen und dürfen nicht schlafen. 6. Bei ihren Inspektionen vor Ort müssen die Sicherheitskräfte besonders auf Rohmaterialien, Fertigprodukte, Halbfertigprodukte sowie Maschinen und Ausrüstungen achten. Sollten Abweichungen festgestellt werden, müssen sie diese umgehend der Firma melden. 7. Alle Geräte und Werkzeuge, die von den Bauteams mitgebracht werden, müssen registriert werden. Die Registerliste wird vom Projektsekretär aufbewahrt, damit die zuständigen Personen darauf zugreifen können. 8. Wenn die Bauteams den Ort verlassen, dürfen sie nur die mitgeführten Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände mitnehmen, sofern dafür eine Genehmigung der Projektmanagementabteilung vorliegt. Neun: Brandschutzregelungen am Bauplatz 1. Jede Ebene des Bauplatzes muss mit ausreichenden Brandlöschmitteln ausgestattet sein. 2. Die Sicherheitskräfte müssen täglich die Integrität der Brandbekämpfungsausrüstung überprüfen und bei Schäden diese umgehend ersetzen. 3. Die Aufbewahrungsorte für Feuerlöscher müssen deutlich gekennzeichnet sein. 4. Die Aufstellung der Brandbekämpfungsgeräte erfolgt nach dem Prinzip der Erreichbarkeit; es darf keine willkürlichen Änderungen bei deren Platzierung geben. 5. Das Personal muss mit der Verwendung von Feuerlöschgeräten vertraut sein. 6. Brennbare Stoffe wie Lacke werden in Lagerräumen für Gefahrgüter aufbewahrt. Bei der Arbeit mit Lacken müssen die Arbeiter Feuerquellen und Wärmequellen meiden. 7. An allen Stellen auf der Baustelle, an denen offenes Feuer verwendet wird, muss sichergestellt werden, dass ständig jemand dort ist, um das Feuer unter Kontrolle zu halten – das Feuer muss ausgehen, sobald die Person weggeht. 8. Stellen Sie sicher, dass die Feuerwege frei sind. Im Falle eines Brandes müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden, um das Feuer zu löschen. Falls nötig, ist es erforderlich, die Feuerwehr zu informieren. 9. Die Errichtung von vorübergehenden Unterkünften und anderen Einrichtungen muss den Anforderungen an Sicherheit und Brandschutz entsprechen. Regelmäßig sollten Schulungen zum Thema Sicherheit und Brandschutz durchgeführt werden, und es müssen ständige Kontrollen durchgeführt werden, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu beseitigen. Zehn: Kostenverwaltungssystem am Bauplatz 1. Einführung eines Kostenkontrollsystems 1.1 Zunächst unterzeichnet der Projektleiter ein Verantwortungspapier mit den Vorgesetzten, in dem festgelegt wird, welche Verpflichtungen er im Laufe des Baus bei verschiedenen Situationen zu übernehmen hat. Gleichzeitig werden die damit verbundenen Kosten festgelegt (unter Kosten sind dabei diejenigen Kosten zu verstehen, die je nach Kontrollmöglichkeit des Verantwortlichen von diesem getragen werden müssen). Falls innerhalb des Verantwortungskostenrahmens eine künstlich erhöhte Kostenentwicklung auftritt, wird je nach konkreter Situation ein Prozentsatz vom Bonus des Projektmanagers abgezogen ; Wenn die Kostenüberschreitung unter dem ursprünglichen Kostenvoranschlag liegt, also die Baukosten gesunken sind, wird dem Projektmanager in Form eines Prozentsatzes eine einmalige Prämie gewährt. 1.2 Die Ziele der Kostenkontrolle werden in immer kleinere Schritte unterteilt, es werden Verantwortungspapiere für jede Ebene ausgestellt, und diese werden mit wirtschaftlichen Vorteilen verknüpft, um das wirtschaftliche Bewusstsein aller Mitarbeiter zu stärken. Das Verantwortungsdokument kann an die Wand gehängt werden, um die Mitarbeiter der Baubehörde ständig daran zu erinnern. 1.3 Konkrete Bewertungsmethoden: Im Ingenieurteam kann eine Bewertungskommission eingerichtet werden, die nach Abschluss jeder Arbeitsphase anhand der Leistung der Teammitglieder hinsichtlich ihrer jeweiligen Verantwortungskosten eine Beurteilung vornimmt. Innerhalb des jeweiligen Verantwortungsbereichs werden bei Kosteneinsparungen 2 % der eingesparten Kosten als Prämie an die betreffenden Mitarbeiter ausgezahlt. Falls die Kosten über dem Limit liegen und dies auf menschliches Versagen zurückzuführen ist, wird 1 % der überschrittenen Kosten von der Prämie abgezogen. 1.4 Vor Baubeginn sollten eine Kostenschätzung sowie ein Plan für das Projekt erstellt werden. 1.5 Es werden regelmäßig Analysebesprechungen abgehalten, bei denen hauptsächlich folgende Aspekte analysiert werden: ① Die bereits abgeschlossenen Arbeiten vor Ort sowie die von der Aufsichtsstelle genehmigten Arbeitenmenge. ②Menschliche Ressourcen und Kosten, täglicher Personalplan für die kommende Woche. ③Materialverbrauch, Transportkosten, Umlaufmaterialien, Wiederverwendung von Altmaterialien, Überschreitungen oder Mängel beim Materialverbrauch sowie die Gründe dafür, Arten und Mengen an Materialien, die in der nächsten Woche benötigt werden. ④Anfallende Kosten für Maschinen, Wartungs- und Abschreibungskosten, Art und Menge der Maschinen, die in der nächsten Woche benötigt werden. 2. strenge Kontrolle der Materialverwaltung und -nutzung 2.1 Erledigung der Grundarbeiten vor dem Materialeinkauf. Vor Beginn der Bauarbeiten müssen der Projektmanager und die Bauleiter die Baupläne sorgfältig und mehrfach durchgehen sowie analysieren. Anhand der Planungen wird die tatsächliche Menge an Materialien ermittelt, und daraufhin wird ein Antrag auf Beschaffung der Materialien gestellt. Der Antrag muss dabei genau und fehlerfrei sein. 2.2 Bei allen einzelnen Baumaßnahmen muss die Verwendung der Materialien kontrolliert werden. Insbesondere Steine, Holz sowie Sand und Kies müssen streng nach den vorgegebenen Mengen bereitgestellt werden – es gilt eine Obergrenze für die Abnahme dieser Materialien. 2.3 Besondere Aufmerksamkeit und strenge Kontrolle gelten insbesondere bei der Entgegennahme von Materialien, deren Ein- und Auslagerung, Zufuhr, Verwendung, Nachlieferung, Rückgabe sowie bei der Rückgewinnung von Abfällen. 2.4 Für Arbeitsabläufe, bei denen besonders viel Material verbraucht wird, ist der Projektmanager direkt verantwortlich. Im Rahmen des konkreten Bauvorhabens kann der gesamte Bauprozess in mehrere Phasen unterteilt werden, je nach den verschiedenen Bauabläufen. Vor Beginn einer Phase weist der Bauleiter die Menge an Materialien zu, die benötigt werden. Falls während des Baus festgestellt wird, dass die Menge an Materialien nicht ausreicht, muss der Bauleiter beim Projektmanager um Nachlieferung bitten und den Grund für das Fehlen der Materialien erklären. Nach Abschluss jeder Bauphase führt der Bauaufseher eine Inventur durch, berichtet über den Verbrauch sowie den verbleibenden Bestand an Materialien, analysiert die Ursachen für einen übermäßigen oder unzureichenden Materialverbrauch und verknüpft dies mit Belohnungen und Strafen. 2.5 Bei einigen Materialien wird ein System angewandt, bei dem die Nutzung in einem festgelegten Umfang erfolgt – für Einsparungen gibt es Belohnungen, bei Überschreitung des Limits hingegen Strafen. 2.6 Frühzeitige Erkennung und Behebung von Problemen wie unzureichender Materialverbrauch, mangelnde Messung bei Ein- und Auslieferung, übermäßiger Materialverbrauch in der Produktion sowie hoher Abfallanteil. 2.7 Es wird ein Austausch von speziellen Materialien gegen neue Materialien durchgeführt. Der Antrag auf Ausgabe der neuen Materialien muss vomjenigen gestellt werden, der die Materialien verwendet oder dafür verantwortlich ist ; Bei der Entsorgung von Materialien müssen die Gründe für die Entsorgung umgehend mitgeteilt werden, damit es eine Grundlage gibt, auf der später Belohnungen oder Strafen vergeben werden können. 2.8 Für die Aufteilung der Kosten für Umlaufmaterialien in jedem Projekt kann man folgende Formel zur Kostenermittlung verwenden: Aufteilungsmenge = Einmalverbrauch × (1 + Verschleißrate) / Anzahl der Nutzungsfälle. Verbrauch pro Anwendung: Die Menge, die auf der Grundlage der Baupläne berechnet wird, um Materialanforderungen zu stellen und einen Bauplan zu erstellen. Anzahl der Nutzungsvorgänge: Bezeichnet die Anzahl der Male, an denen neuwertige Materialien von ihrem ersten Einsatz an bis zu dem Zeitpunkt genutzt werden können, an dem sie nicht mehr für den Gebrauch zur Verfügung stehen. Abschreibungsrate: Bezeichnet die Menge an Materialien, die bei der Nutzung im Rahmen eines bestimmten Projekts abgeschrieben werden müssen. Dabei wird je nach Häufigkeit der Nutzung, den Eigenschaften des zu bearbeitenden Objekts sowie der Dauer des Projekts festgelegt, wie viel von diesen Materialien abgeschrieben werden soll. 3. Management der Arbeitskräfteressourcen 3.1 Vor Beginn der Bauarbeiten muss nicht nur ein Zeitplan für die Bauarbeiten erstellt werden, sondern auch ein Plan dafür, wie viele Arbeiter für jede einzelne Arbeitsschritt eingesetzt werden sollen. Auf Grundlage dieses Plans können anschließend die Lohnkosten berechnet werden. Vor Beginn der Arbeiten sollte dieser Personalplan mit dem Verantwortlichen für die Arbeiter besprochen werden, damit dieser über alles im Bilde ist. 3.2 Der Projektmanager legt auf der Grundlage des Personaleinsatzplans für jede Arbeitsphase im Voraus Ziele bezüglich der Kosten für die Einsetzung von Arbeitern fest und reicht diese den übergeordneten Führungskräften zur Prüfung ein ; Mitteilung an den stellvertretenden Produktionsleiter bezüglich des Personalausgabenplans gemäß den Kostenzielen für die Einsatz von Arbeitskräften ; Nach Fertigstellung des Projekts, sofern die Lohnkosten unterhalb der im Voraus festgelegten Zielwerte liegen, wird dem betreffenden Personal 1 % der eingesparten Mittel als Prämie gezahlt. 3.3 Nach Beginn der Bauarbeiten müssen die Arbeitskräftezahlen, die Anwesenheitsrate sowie die Anzahl der Überstunden streng kontrolliert werden ; Zeitnahe Erkennung und Behebung von Problemen wie unangemessener Personalplanung, unpassender Arbeitszuweisung, schwankenden Arbeitsbelastungen sowie Stillständen. Jeden Morgen legt der Bauleiter die Anzahl der Arbeiter fest, die arbeiten sollen. Diese Anzahl sollte im Grunde mit dem Arbeitsplan übereinstimmen. Je nach den konkreten Umständen können im Laufe des Tages weitere Arbeiter eingesetzt werden. Auf diese Weise kann man bis zu einem gewissen Grad verhindern, dass Arbeiter untätig herumstehen, und somit die Lohnkosten senken. 3.4 Während des Bauprozesses sollte das Verantwortungsbewusstsein der Leiter der Bauteams gestärkt werden. Fragen bezüglich der Einsetzung von Arbeitern sowie der Übernahme von Verantwortlichkeiten sollten direkt mit den Teamleitern besprochen werden. 3.5 Vor Beginn der Bauarbeiten werden mit dem Teamleiter Verträge über die jeweiligen Verpflichtungen sowie Auftragsverträge abgeschlossen, um die Verantwortlichkeiten klar zu definieren. Bei der Gestaltung von harten Landschaften können die verschiedenen Bauarbeiten von Arbeitsgruppen in Auftrag gegeben werden. Unter Berücksichtigung der Qualität und des Zeitplans der Arbeiten werden für jede einzelne Baustufe festgelegte Fristen, Qualitätsstandards sowie Arbeitszeiten festgelegt. Die Arbeiter führen die Arbeiten dann in Abschnitten aus. Auf diese Weise werden bis zu einem gewissen Grad viele Probleme in der Bauleitung vermieden, die Arbeitsbelastung der Projektmanager und Bauleiter verringert, und gleichzeitig wird das Ziel erreicht, die Personalkosten zu senken. 3.6 Konkrete Kriterien zur Bewertung der Arbeitskosten: Zunächst wird die oben beschriebene Verwaltungsweise angewandt. Nach Fertigstellung des Projekts werden die Kosten für die Arbeitsstunden der Mitarbeiter an verschiedenen Baustellen mit den vertraglich festgelegten Kosten verglichen. Dadurch kann die Schwankung in diesen Kosten ermittelt werden, was wiederum dazu dient, angemessene Festbeträge für die Arbeitskosten festzulegen. 3.7 Die Mitarbeiter der Ingenieurabteilung sollten ebenfalls angemessen eingesetzt und deren Management verbessert werden. Während der Projektmanager dem Vorgesetzten den Vertrag zur Übernahme der Projektleitung vorlegt, kann der Leiter der Bauabteilung einen Plan für die Besetzung der Stellen in der Abteilung vorschlagen. Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, den Baufortschritt nicht zu beeinträchtigen und gleichzeitig die Bauqualität zu gewährleisten, kann der Leiter der Bauabteilung selbst entscheiden, wer welche Aufgaben übernimmt. Für spezielle Positionen muss eine spezielle Person zuständig sein; bei anderen Positionen ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass eine Person mehrere Aufgaben übernimmt. 3.8 Im Ingenieurbereich kann ein Wettbewerbsmechanismus eingeführt werden, wobei die Verantwortlichen für die einzelnen Aufgaben regelmäßig Arbeitsberichte erstellen und diese dem Projektmanager vorlegen. 3.9 Es sollten regelmäßig kleine gemeinsame Aktivitäten durchgeführt werden, um die Beziehungen zwischen den Mitgliedern der Ingenieurabteilung zu stärken, das Teamgeist zu fördern und es den Mitarbeitern zu ermöglichen, einander besser kennenzulernen. Dadurch kann eine bessere Zusammenarbeit gewährleistet werden, wodurch die Arbeit qualitativ hochwertiger und effizienter erledigt werden kann. 4. Nutzung und Verwaltung der Maschinen 4.1 Der Bauleiter führt täglich alle Informationen zur Nutzung der Maschinen auf. Der Elektriker kümmert sich um die rechtzeitige Reparatur und Wartung der Maschinen. 4.2 Für die wichtigen Maschinen, die bei den entscheidenden Arbeitsvorgängen eingesetzt werden, legt der Projektmanager vor Beginn der Bauarbeiten fest, um welche Maschinentypen es sich handelt, wie viele Stück davon benötigt werden sowie wie viele Arbeitsstunden pro Maschine anfallen. 4.3 Große Maschinen müssen von einer speziellen Person gesteuert werden. Zuvor muss die Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag festgelegt werden. Elf: Qualitätsmanagement im Baustellenbereich 1. Der Projektmanager muss den Bauarbeitern sowie den Bauteams die technischen Anforderungen an jede einzelne Arbeitsphase erläutern. 2. Der Bauleiter muss den Produktionsablauf des Projekts sowie die Anforderungen an die Bauqualität gut beherrschen. 3. Bei der Landschaftskunst muss man äußerst sorgfältig vorgehen und stets nach Perfektion streben. Es ist wichtig, die Gesetze der Natur zu respektieren und sich ihr anzunähern, um ein realistisches Erscheinungsbild zu erzielen. 4. Die vorbereitenden Arbeiten für das Projekt müssen sorgfältig durchgeführt werden, und es muss ein praktikabler Bauplan erstellt werden. Je nach den Besonderheiten des jeweiligen Projekts werden entsprechende Baupläne erstellt und technische Innovationen umgesetzt, um die Machbarkeit sowie die Modernität der Bauverfahren zu gewährleisten. 5. Vorbereitung der Bautechnik: Auf der Grundlage der Kenntnis der Baupläne werden die darin enthaltenen Probleme zusammengefasst. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten unseres Unternehmens werden konkrete Korrekturvorschläge erstellt. Diese werden dem Auftraggeber sowie dem Entwurfsbüro vorgelegt, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann. Dadurch sollen die Probleme bereits vor Beginn der Bauarbeiten so weit wie möglich gelöst werden. 6. Die Rohmaterialien werden streng geprüft; ungenügende Rohmaterialien werden auf keinen Fall verwendet. 7. Es muss für eine relative Stabilität der Facharbeiter gesorgt werden. Facharbeiter mit besonders hohen Fähigkeiten sollten belohnt werden, während Arbeiter mit unzureichenden Fähigkeiten aussortiert werden. 8. Die Bauverfahren sind entscheidend für die Qualität eines Bauwerks. Gute Verfahren ermöglichen es den Arbeitern, bei der Ausführung der Arbeiten effizienter vorzugehen und bessere Ergebnisse zu erzielen. Um die Modernität und Rationalität der Verarbeitungsmethoden zu gewährleisten, beauftragt das Unternehmen spezielle Personen damit, mit weniger ausgereiften Verfahren zu experimentieren. Die ausgereiften Verfahren werden anschließend in Arbeitsanleitungen festgehalten und an die Bauleiter verteilt. Bei der Leitung der Produktion vor Ort dienen diese Anleitungen als Grundlage, um den Arbeitern schriftliche Anweisungen zu geben; diese werden anschließend vom Teamleiter unterschrieben zur Bestätigung entgegengenommen. Die technischen Anweisungen umfassen die Vorbereitung von Werkzeugen und Materialien, die wichtigsten Aspekte der Bauweise, die Qualitätsanforderungen sowie die Überprüfungsmethoden, außerdem häufige Probleme und Präventionsmaßnahmen. Bei den Bauarbeiten muss zunächst eine Einweisung erfolgen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Die Anforderungen des Herstellungsprozesses müssen streng eingehalten werden. 9. Stärken Sie die speziellen Kontrollen, um Probleme rechtzeitig zu lösen. 9.1 Durchführung von Selbst- und gegenseitigen Kontrollen, um das Qualitätsbewusstsein der Bediener zu fördern. Nach Abschluss jeder Arbeitsphase organisiert der Teamleiter die Mitarbeiter seines Teams, damit diese eine Selbstkontrolle sowie eine gegenseitige Kontrolle der jeweiligen Arbeitsphase durchführen. Die Grundlagen und Methoden der Selbstkontrolle werden dabei streng gemäß den technischen Anweisungen angewandt. Die bei der Selbstkontrolle festgestellten Probleme werden vom Team selbst behoben, wobei dazu Aufzeichnungen erstellt werden. Erst wenn die Selbstkontrollen abgeschlossen sind und alle festgestellten Probleme tatsächlich behoben wurden, kann der Bauleiter die Arbeiten prüfen. 9.2 Die Übergabe der Arbeitsabläufe muss sorgfältig durchgeführt werden. Nach Abschluss des vorherigen Arbeitsschritts und vor Beginn des nächsten Arbeitsschritts organisiert der Bauleiter eine Überprüfung durch die Leiter der jeweiligen Arbeitsgruppen. Der Leiter des nächsten Arbeitsschritts überprüft dabei die Qualität des vorherigen Arbeitsschritts, gibt Anmerkungen zu eventuellen Qualitätsproblemen und füllt ein Protokoll über die Überprüfung aus. Der Bauleiter sorgt dafür, dass die Mitarbeiter des vorherigen Arbeitsschritts die Mängel beheben, bevor die Mitarbeiter des nächsten Arbeitsschritts mit der Arbeit beginnen können. Auf diese Weise wird verhindert, dass mangelhafte Produkte entstehen. 9.3 Spezielle Überprüfungen durchführen, Verantwortlichkeiten klar definieren. Auf der Grundlage der Selbstkontrolle der Arbeitsgruppen muss der Bauleiter die einzelnen Arbeitsschritte bei den jeweiligen Gruppenleitern überprüfen. Es müssen strenge Anforderungen gestellt werden – Mängel müssen umgehend beseitigt werden. Bei der Überprüfung muss geklärt werden, ob die Mängel auf Fehler bei der Arbeit der Arbeiter zurückzuführen sind oder auf mangelhafte Baustoffe oder Bauverfahren. Nach Ermittlung der Ursache müssen für wiederkehrende Probleme Korrekturmaßnahmen sowie entsprechende Präventivmaßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass ähnliche Probleme erneut auftreten. Bei Mängeln, die durch das Handeln der Arbeiter verursacht werden, müssen je nach Schweregrad Disziplinarmaßnahmen gegen die Arbeiter ergriffen werden. Zudem müssen den Betroffenen umgehend die Gründe für diese Maßnahmen mitgeteilt werden. 9.4 Regelmäßige Stichprobenkontrollen, Zusammenfassung und Verbesserung. Regelmäßig werden die Qualität der Bauarbeiten an den verschiedenen Projekten überprüft. Die festgestellten Probleme werden systematisch kategorisiert. Regelmäßig finden Qualitätsanalysegespräche statt, bei denen die Bauverantwortlichen die verschiedenen Probleme analysieren und zusammenfassen. Für besonders schwierige Projekte werden Korrektur- und Präventionsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt. Damit die verschiedenen Bauleiter im Laufe des ständigen Lösens von Problemen ihre Fähigkeiten verbessern können. 9.5 Durchführen einer internen Abnahme. Nach Fertigstellung des Projekts werden vor der Übergabe an den Kunden vom Projektmanagement, vom Marketing sowie von der Verwaltung umfassende Prüfungen durchgeführt. Bei festgestellten Mängeln wird der Projektmanager schriftlich darüber informiert, damit diese rechtzeitig behoben werden können. Falls nötig, erfolgt eine weitere interne Prüfung. Erst nach erfolgreicher interner Prüfung kann das Projekt an den Auftraggeber übergeben werden, damit eine einwandfreie Abnahme gewährleistet werden kann.