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Alle machen die Aufgaben – für richtige Antworten gibt es eine Belohnung. 109 von 2015: Prüfung „Projektmanagement“, Mehrfachauswahlfragen, 95

2015-12-10View Original

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Lasst uns Aufgaben lösen – für richtige Antworten gibt es eine Belohnung. Im Examen „Projektmanagement“ im Jahr 2015 gibt es mehrere Auswahlfragen. Jeder, der täglich Aufgaben löst, ist ein echter Lernbegeisterte! ! Heute beginnt die Serie zur Projektmanagement-Methodik – herzlich willkommen! *************************************************Es wurden einige Fragen aus der diesjährigen Prüfung für den ersten Bauingenieurstitel gesammelt, inklusive Lösungen. Um das Interesse aller zu wecken, werden sie hier nicht alle auf einmal veröffentlicht. Stattdessen werden jeweils einige Multiple-Choice-Fragen oder eine Fallstudie bereitgestellt, wobei die Lösungen verborgen bleiben. Die Antwort wird nach der Rückmeldung sichtbar. Alle sind herzlich eingeladen mitzumachen – für richtige Antworten gibt es Belohnungen von den Moderatoren. Registrieren Sie sich in der entsprechenden Region: „Alle können Fragen beantworten; für richtige Antworten gibt es Belohnungen“. Sammlung von Fragen zum Prüfungsexamen 1/21015: http://bbs.hcbbs.com/thread-1506671-1-1.html ****************************************** Nachdem man die Fragen beantwortet hat, sollte man sich ausruhen. Es ist am besten, dabei leckeres Essen zu genießen. Alle sind herzlich eingeladen, die Beiträge zur Kategorie „Leckeres Essen“ anzusehen. Auch in der Kategorie „Sicherheit“ können Sie gerne diskutieren. Serienbeiträge zu interessanten Themen – Sammlung der Beiträge. ****************************************** 95. Welche Aussagen bezüglich der Bauzeit und der Wartungszeit im Rahmen von Vertragsverhandlungen sind richtig? A Bei Bauvorhaben mit vielen Einzelleistungen kann im Vertrag ausdrücklich gestattet werden, dass die einzelnen Teile nacheinander vom Auftraggeber überprüft werden.
B Wenn Änderungen am Projekt den Zeitplan negativ beeinflussen, sollte der Auftragnehmer das Recht haben, eine angemessene Verlängerung der Frist zu verlangen.
C Der Auftragnehmer ist nur für Mängel verantwortlich, die durch Materialien, Bauverfahren oder Arbeitsweisen entstehen, die nicht den Vereinbarungen des Vertrags entsprechen.
D Der Auftragnehmer darf eine Reparaturgarantie nicht anstelle der von dem Auftraggeber einbehaltenen Kaution verwenden.
E Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sollten je nach Projektbedingungen sowie den Umständen am Bauplatz einen geeigneten Startzeitpunkt festlegen.
Antwort: ABC
Reply #22015-12-10
A, B, C. ---------
Reply #32015-12-10
95. Was die Angaben zu Bauzeit und Wartungszeit in Vertragsverhandlungen betrifft, so sind richtig (A B C).
Reply #42015-12-10
95. Was die Angaben zu Bauzeit und Wartungszeit in Vertragsverhandlungen betrifft, so sind richtig (ABC). A Bei Bauprojekten mit vielen einzelnen Arbeitspaketen kann im Vertrag ausdrücklich zugelassen werden, dass die einzelnen Teile des Projekts nacheinander vom Auftraggeber überprüft werden.
B Wenn Änderungen am Projektplan negative Auswirkungen auf die Fertigstellungsdauer haben, sollte dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt werden, eine angemessene Verlängerung der Fertigstellungsdauer zu verlangen.
C Der Auftragnehmer ist nur für Mängel verantwortlich, die durch Materialien, Bauverfahren oder Arbeitsweisen entstehen, die nicht den Vereinbarungen im Vertrag entsprechen.
D Der Auftragnehmer darf eine Reparaturgarantie nicht als Ersatz für die von dem Auftraggeber zurückgehaltenen Sicherheitsleistungen verwenden.
E Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sollten je nach Projektbedingungen sowie den Umständen vor Ort einen geeigneten Startzeitpunkt festlegen
Reply #52015-12-10
95. Was die Angaben zu Bauzeit und Wartungszeit in Vertragsverhandlungen betrifft, so sind richtig (ABC). A Bei Bauprojekten mit vielen einzelnen Arbeitspaketen kann im Vertrag ausdrücklich zugelassen werden, dass die einzelnen Teile des Projekts nacheinander vom Auftraggeber überprüft werden.
B Wenn Änderungen am Projektplan negative Auswirkungen auf die Fertigstellungsdauer haben, sollte dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt werden, eine angemessene Verlängerung der Fertigstellungsdauer zu verlangen.
C Der Auftragnehmer ist nur für Mängel verantwortlich, die durch Materialien, Bauverfahren oder Arbeitsweisen entstehen, die nicht den Vereinbarungen im Vertrag entsprechen.
D Der Auftragnehmer darf eine Reparaturgarantie nicht als Ersatz für die von dem Auftraggeber zurückgehaltenen Sicherheitsleistungen verwenden.
E Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sollten je nach Projektbedingungen sowie den Umständen vor Ort einen geeigneten Startzeitpunkt festlegen
Reply #62015-12-10
95. Was die Angaben zu Bauzeit und Wartungszeit in Vertragsverhandlungen betrifft, so sind richtig (ABC). A Bei Bauprojekten mit vielen einzelnen Arbeitspaketen kann im Vertrag ausdrücklich zugelassen werden, dass die einzelnen Teile des Projekts nacheinander vom Auftraggeber überprüft werden.
B Wenn Änderungen am Projektplan negative Auswirkungen auf die Fertigstellungsdauer haben, sollte dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt werden, eine angemessene Verlängerung der Fertigstellungsdauer zu verlangen.
C Der Auftragnehmer ist nur für Mängel verantwortlich, die durch Materialien, Bauverfahren oder Arbeitsweisen entstehen, die nicht den Vereinbarungen im Vertrag entsprechen.
D Der Auftragnehmer darf eine Reparaturgarantie nicht als Ersatz für die von dem Auftraggeber zurückgehaltenen Sicherheitsleistungen verwenden.
E Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sollten je nach Projektbedingungen sowie den Umständen vor Ort einen geeigneten Startzeitpunkt festlegen
Reply #72015-12-10
95. Was die Angaben zu Bauzeit und Wartungszeit in Vertragsverhandlungen betrifft, so sind richtig (ABC). A Bei Bauprojekten mit vielen einzelnen Arbeitspaketen kann im Vertrag ausdrücklich zugelassen werden, dass die einzelnen Teile des Projekts nacheinander vom Auftraggeber überprüft werden.
B Wenn Änderungen am Projektplan negative Auswirkungen auf die Fertigstellungsdauer haben, sollte dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt werden, eine angemessene Verlängerung der Fertigstellungsdauer zu verlangen.
C Der Auftragnehmer ist nur für Mängel verantwortlich, die durch Materialien, Bauverfahren oder Arbeitsweisen entstehen, die nicht den Vereinbarungen im Vertrag entsprechen.
D Der Auftragnehmer darf eine Reparaturgarantie nicht als Ersatz für die von dem Auftraggeber zurückgehaltenen Sicherheitsleistungen verwenden.
E Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sollten je nach Projektbedingungen sowie den Umständen vor Ort einen geeigneten Startzeitpunkt festlegen
Reply #82015-12-10
95. Was die Angaben zu Bauzeit und Wartungszeit in Vertragsverhandlungen betrifft, sind richtig (A, B, C)
Reply #92015-12-10
95. Was die Angaben zu Bauzeit und Wartungszeit in Vertragsverhandlungen betrifft, sind richtig (ABDE). A Bei Bauprojekten mit vielen einzelnen Arbeitspaketen kann im Vertrag ausdrücklich zugelassen werden, dass die einzelnen Teile des Projekts nacheinander vom Auftraggeber überprüft werden.
B Wenn Änderungen am Projektplan negative Auswirkungen auf die Fertigstellungsdauer haben, sollte dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt werden, eine angemessene Verlängerung der Fertigstellungsdauer zu verlangen.
C Der Auftragnehmer ist nur für Mängel verantwortlich, die durch Materialien, Bauverfahren oder Arbeitsweisen entstehen, die nicht den Vereinbarungen im Vertrag entsprechen.
D Der Auftragnehmer darf eine Reparaturgarantie nicht als Ersatz für die von dem Auftraggeber zurückgehaltenen Sicherheitsleistungen verwenden.
E Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sollten je nach Projektbedingungen sowie den Umständen vor Ort einen geeigneten Startzeitpunkt festlegen
Reply #102015-12-10
95. Was die Angaben zu Bauzeit und Wartungszeit in Vertragsverhandlungen betrifft, so sind richtig (a b c). A Bei Bauvorhaben, die aus mehreren Einzelaufgaben bestehen, kann im Vertrag ausdrücklich gestattet werden, dass die einzelnen Teile des Projekts nacheinander dem Auftraggeber vorgelegt werden, um deren Prüfung zu ermöglichen. B Wenn Änderungen am Projekt den Zeitplan negativ beeinflussen, sollte der Auftragnehmer das Recht haben, eine angemessene Verlängerung der Frist zu verlangen. C Der Auftragnehmer ist nur für Mängel verantwortlich, die durch Materialien, Bauverfahren oder Arbeitsweisen entstehen, die nicht den Vereinbarungen des Vertrags entsprechen
Reply #112015-12-11
A Bei Bauprojekten mit vielen einzelnen Bauabschnitten kann im Vertrag ausdrücklich gestattet werden, dass die einzelnen Abschnitte nacheinander dem Auftraggeber zur Überprüfung vorgelegt werden. B Wenn Änderungen am Projekt den Zeitplan negativ beeinflussen, sollte der Auftragnehmer das Recht haben, eine angemessene Verlängerung der Frist zu verlangen

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