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Richtig oder falsch: Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in einer im Feld gegossenen Stahlbetonplatte sollte nicht größer als 300 mm sein. ( ) Antwort: Falsch
Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in Betonplatten, die im Feld gegossen werden, sollte nicht größer als 300 mm sein. (Falsch)
Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in Betonplatten, die im Feld gegossen werden, sollte nicht größer als 300 mm sein. ( X )
Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in Betonplatten, die im Feld gegossen werden, sollte nicht größer als 300 mm sein. (Falsch)
Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in Betonplatten, die im Feld gegossen werden, sollte nicht größer als 300 mm sein. ( X )
Fehler – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in Betonplatten, die im Feld gegossen werden, sollte nicht größer als 300 mm sein. (Fehler)
Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in Betonplatten, die im Feld gegossen werden, sollte nicht größer als 300 mm sein. (×)
Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in Betonplatten, die im Feld gegossen werden, sollte nicht größer als 300 mm sein. (Falsch)
Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in Betonplatten, die im Feld gegossen werden, sollte nicht größer als 300 mm sein. (Falsch)
Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in Betonplatten, die im Feld gegossen werden, sollte nicht größer als 300 mm sein. (Falsch)
Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in Betonplatten, die im Feld gegossen werden, sollte nicht größer als 300 mm sein. (Falsch)
Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in Betonplatten, die im Feld gegossen werden, sollte nicht größer als 300 mm sein. Falsch
Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in Betonplatten, die im Feld gegossen werden, sollte nicht größer als 300 mm sein. (Falsch)
Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in Betonplatten, die im Feld gegossen werden, sollte nicht größer als 300 mm sein. X
Der Abstand zwischen den Bewehrungsstäben in Betonplatten, die im Feld gegossen werden, sollte nicht größer als 300 mm sein. (X)