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Leitfaden 7-64

2015-12-10View Original

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7-64 Es handelt sich um eine Gruppe von horizontalen Tanks zur Aufbewahrung von flüssigem Ammoniak mit einem Durchmesser von 1500 mm. Aus Gründen des Brandschutzes sollte der Abstand zwischen den Tanks bei ( ) liegen: (1) 0,8 m (2) 1 m (3) 1,5 m (4) 2 m. In der Norm GB50160-2008 finden sich keine entsprechenden Vorschriften. Bitte, Meister, geben Sie mir einige Anleitung
Reply #22015-12-11
In Artikel 27, Abschnitt 3 des Kapitels 2 der „Vorschriften für Tanks zur Lagerung von flüssigem Ammoniak“ gilt: Die Brandschutzdistanzen zwischen den Tanks zur Lagerung von flüssigem Ammoniak müssen den folgenden Anforderungen entsprechen: 1. Die Brandschutzdistanz zwischen liegenden Tanks beträgt in der Regel das 1,0-fache des Durchmessers des jeweiligen Tanks; sie darf jedoch nicht größer als 1,5 m sein; 2. Der Brandschutzabstand zwischen den Ballons sollte, falls es zu einem Unfall kommt und Flüssigkeiten in eine Fackel oder ein Absorptionsgerät geleitet werden müssen, mindestens 0,5 Mal den Durchmesser des Ballons betragen ; Bei Maßnahmen zur unfallfreien Abführung in die Flammrohranlage sollte dieser Wert mindestens 1,0-mal den Durchmesser des Zylinders betragen ; 3. Der Brandschutzzwischenraum zwischen Zylindertanks und horizontalen Tanks innerhalb derselben Tankgruppe sollte den größeren Wert aufweisen ; 4. Der Abstand zwischen den beiden Reihen der Lagerbehälter sollte mindestens 3 m betragen ; 5. Der Abstand zwischen den Tanks in benachbarten Tankgruppen sollte mindestens 16 m betragen. Die Antwort auf die obige Frage ist also (3) 1,5 Meter.
Reply #32015-12-11
“1. Der Brandschutzabstand zwischen den Liegebehältern beträgt in der Regel das 1,0-fache des Durchmessers des Liegebehälters und sollte 1,5 m nicht überschreiten; ” Ändern in Nicht kleiner als
Reply #42015-12-11
Flüssiger Ammoniak gehört zu den brennbaren Flüssigkeiten und weist eine Brandgefahr der Klasse B auf. In Tabelle 6.2.8 der Norm GB50160-2008 ist ein Abstand von 0,8 m zwischen den Lagerbehältern vorgeschrieben
Reply #52015-12-11
Gemäß Regel 6.3.3 der Petrochemievorschriften müssen die Brandschutzabstände zwischen den Tanks für flüssiges Ammoniak denselben Anforderungen entsprechen wie bei den Tanks für verflüssigte Kohlenwasserstoffe. Bei horizontalen Tanks beträgt dieser Abstand 1,0D

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