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Es wird gesagt, dass nach den Vorschriften für den Entwurf von Öltanks keine Asbestdämpfe verwendet werden dürfen. Ich frage mich, ob es tatsächlich eine solche Vorschrift gibt – aus welchem Kapitel und welcher Bestimmung stammt sie? Bitte teilen Sie mir das mit, danke!
Es ist unklar, wohin der Dampf abgeleitet werden kann
Asbestdämpfe haften bei Erwärmung an der Flanschfläche, wodurch es sehr schwierig ist, den Flansch beim Austausch der Dämpfe zu reinigen.
Hauptsächlich liegt das daran, dass Asbeststaub, der in die Lungen gelangt, krebserregend ist. Im Ausland ist bereits sein Einsatz verboten worden. Wir haben **auch schon vor langer Zeit einen Plan zur schrittweisen Einführung von Alternativen erstellt**
Asbestmaterialien werden hauptsächlich zur Wärmedämmung von Industrieanlagen und -rohren eingesetzt. Die Einsatztemperatur liegt unter 600 °C. Im Vergleich zu Glaswolle gibt es mehr verschiedene Formen dieser Materialien. Angesichts der ernsten Gefahren für die menschliche Gesundheit wurden Asbestmaterialien bereits in entwickelten Ländern wie Europa, Amerika und Japan verboten. Auch unser Land wird die Verwendung von Asbestdichtungsmaterialien allmählich abschaffen
Im Ausland ist der Einsatz von Asbest bereits verboten. Es scheint, als hätte die chinesische Schifffahrtindustrie im Jahr 2011 ebenfalls ein vollständiges Verbot von Asbest eingeführt~~Asbest ist ein krebserregendes Material – es ist daher besser, darauf zu verzichten. Anstelle von Asbestgummipuffern können in Fällen mit geringen Anforderungen hochwertige Graphitpuffer verwendet werden~~Haha
Asbeststaub, der in die Lungen gelangt, ist krebserregend. **Es wurden bereits Pläne zur Abschaffung entwickelt.**
Es ist entscheidend, die entsprechenden Anforderungen in den Vorschriften und Standards zu finden – auch dazu bitte um Rat
Auch in unserer Fabrik ist der Einsatz verboten; die alten werden bei Gelegenheit alle ersetzt. Was die Herkunft angeht, so ist nichts bekannt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 12.12.2015 um 16:27 bearbeitet. In den Vorschriften für die Planung von Öllagern gibt es keine Regelung, die das Verwenden von Asbestdichtungen verbietet. In den Vorschriften zur Brandverhütung bei der Planung von Petrochemieanlagen heißt es in Punkt 6.3.16: „Die Ventile sowie Rohrverbindungen an den Öffnungen der Flüssigkohlenwasserstofflagertanks müssen einer Druckbelastung von mindestens 2,0 MPa standhalten. Als Dichtungen sollten Wickeldichtungen verwendet werden.“ ”Es wurde auch nicht gesagt, dass Asbestdämpfe nicht verwendet werden dürfen. Es sollte aus der Sicht des unzureichenden Druckwiderstands der Asbestdämpfer betrachtet werden. Es kann auch in einigen korrosiven Umgebungen nicht verwendet werden. In einigen Niedrigdrucksystemen kann es weiterhin verwendet werden.
Asbest gilt international als krebserregendes Material. In den 1970er Jahren wurden viele **Pläne zur Entwicklung asbestfreier Alternativen vorgeschlagen. Nach mehr als zwanzig Jahren an Bemühungen konnten Länder wie die Vereinigten Staaten, Japan und Australien verschiedene Serien von asbestfreien Dichtstoffen entwickeln. Im Jahr 1990 erließ die US-Umweltbehörde EPA Vorschriften, die den Einsatz von Asbestmaterialien sowie Produkten auf deren Basis verbieten. Heute haben die fortschrittlichsten Länder der Welt asbestfreie Materialien in allen Anwendungsbereichen eingeführt und den Einsatz von Asbestmaterialien vollständig verboten.