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Bitte erklären Sie das: 1. Nach der Klassifizierung nach den Sicherheitstechnischen Vorschriften gehört es wohl zu den mobilen Druckbehältern in der dritten Kategorie? Fällt das letztendlich unter die „Vorschriften zur Verlagerung von Inhalten“ oder unter die „Technischen Vorschriften für die Sicherheit von Gaskartuschen in Fahrzeugen“? 2. Nach der Klassifizierung nach der Herstellungszulassungsklasse: Zu welcher Kategorie gehören diese Gaspfannen – zu den schweißfreien Gaspfannen (B1), zu den geschweißten Gaspfannen (B2) oder zu den Sondergaspfannen (B3)? Es wäre am besten, wenn jemand, der über solche Kenntnisse verfügt, etwas über die Konstruktion und Herstellung dieser Gasflaschen erklären könnte – zum Beispiel, welche Drücke und Temperaturen üblicherweise gelten ) Sollte wohl nicht für GB150 geeignet sein, vielen Dank! ! !
Nach TSG R0006-2014 gehört es zu B4(2); nach Verordnung Nr. 22 gehört es zu B3.
1. Gemäß der Beschreibung fallen die mit Flüssignatrongas gefüllten Behälter für Lastkraftwagen unter die Vorschriften zur Sicherheitstechnik von Gasbehältern. 2. Es handelt sich um Sondergasbehälter (B3), nämlich Kältedämmgasbehälter
1. Gemäß der Beschreibung fallen die mit Flüssignaturalgas gefüllten Behälter für Lastkraftwagen unter die Vorschriften zur Sicherheit von Gasbehältern. 2. Es handelt sich um Sondergasbehälter, nämlich Kältedämmgasbehälter vom Typ B4.2