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Darf die Umwelttechnik nicht in Betrieb sein, wenn die Schadstoffemissionen im zulässigen Bereich liegen?

2015-12-13View Original

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Kreislaufstrahlgaskessel sind mit SNCR-Technologie zur Stickstoffoxid-Reduktion ausgestattet. Bei einer mittleren Last liegen die Emissionen von Stickstoffoxiden deutlich unter den zulässigen Werten. Kann in solchen Fällen die Stickstoffoxid-Reduktionsanlage abgeschaltet werden? **Gibt es Vorschriften in dieser Hinsicht? Brauche eine Lösung? Danke!
Reply #22015-12-13
Tatsächlich, es liegt bereits weit unter dem Wert – bedeutet das dann, dass keine Nachtreinigung mehr notwendig ist? Theoretisch **sollte nur die Erfüllung der Anforderungen gefordert werden.
Reply #32015-12-13
Aber es gibt keine klaren Vorschriften, die eine Nichtnutzung erlauben würden. Bei Kontrollen durch die Umweltbehörden wird gefordert, dass das Gerät in Betrieb ist. Das ist wirklich schwierig – wenn man es einschaltet, ist das Verschwendung. Was soll man tun?
Reply #42015-12-13
Man darf nicht aufhören, selbst wenn es nur vorgetäuscht ist – sonst wird man von den Umweltbehörden entdeckt und muss eine hohe Strafe zahlen.
Reply #52015-12-14
Es sollte möglich sein, aber die Umweltbehörden geben ihre Zustimmung nicht – wenn die Anlagen nicht ordnungsgemäß funktionieren, gilt das als Verstoß.
Reply #62015-12-14
Es scheint, als müssten auch die Mitarbeiter der Umweltbehörde etwas von den jeweiligen Verfahren wissen. Wenn die Belastung weder zu hoch noch zu niedrig, sondern im mittleren Bereich liegt, sind die Konzentrationen an Stickoxiden deutlich unter den zulässigen Werten. Wenn die Mitarbeiter der Umweltbehörde dieser Tatsache Glauben schenken, dann sollten sie doch eine Stilllegung zulassen. Der Schlüssel ist: Ist diese „mäßige, weder zu hohe noch zu niedrige Belastung“ den ganzen Tag über anhaltend? Zwei Tage? Drei Tage? Oder ist es länger? Oder wird es oft angepasst?
Reply #72015-12-14
Wenn es ein CEMS-System gibt, sollte es kein Problem sein. Es geht hauptsächlich darum, dass die Emissionen im zulässigen Rahmen bleiben – nicht unbedingt dafür, dass die Anlage funktioniert.
Reply #82015-12-14
Ich kenne diese Frage tatsächlich. Wenn in eurem Umweltbewertungsbericht eine SNCR-Entstickungsanlage aufgeführt ist, dann muss diese auch in Betrieb genommen werden. Andernfalls kann die Umweltbehörde im Falle einer Kontrolle entsprechende Strafen verhängen. Allerdings kann man die Anlage auch stilllegen, sofern man der örtlichen Umweltbehörde einen offiziellen Antrag des Unternehmens vorlegt, in dem die Gründe für die Stilllegung erläutert werden. In der Regel stimmt die Umweltbehörde zu – es handelt sich dabei um eine Art Genehmigung für die legale Stilllegung. Verstehen Sie? Ich habe das bereits gemacht – und es hat tatsächlich funktioniert
Reply #92015-12-14
Ehrlich gesagt können bei Drehrohr-Kesseln die Stickoxidwerte außer bei sehr niedriger Last und niedriger Ausgangstemperatur die Grenzwerte überschreiten; in den meisten Fällen liegen sie jedoch im Bereich von 50–150.
Reply #102015-12-14
In der Umweltbewertung nicht, bei den Kesseln schon früher – damals wurden nur Schwefeldioxid und Ruß kontrolliert, Ammoniakoxide nicht. Mit der Einführung neuer Standards wurde eine neue Stickstoffoxid-Entfernungstechnologie eingeführt, um mit geringen Lasten umzugehen, bei denen die Konzentration an Stickstoffoxiden etwas hoch ist. Ich werde mit der Umweltbehörde sprechen und sehen, ob das möglich ist. Vielen Dank!

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