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Welche Genehmigungen sind für die Befüllung mit Schwefelsäure erforderlich?

2015-12-14View Original

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Unser Unternehmen produziert derzeit Schwefelsäure mit einer Konzentration von 98 %. Für die Abfüllung ist nun eine externe Firma erforderlich. Welche Zertifizierungen müssen die Mitarbeiter, die für die Abfüllung zuständig sind, haben? Wir verfügen bereits über ein Zertifikat für die Abfüllung in mobilen Druckbehältern sowie über ein Zertifikat für Mitarbeiter, die mit Chemikalien arbeiten
Reply #22015-12-14
Muss man noch einen Ausweis beantragen? Ich weiß es nicht. Die Schwefelsäure, die ich benutze, wurde von jemand anderem herbeigebracht. Unklar!
Reply #32015-12-14
Dafür gibt es doch keine Anforderungen, oder? Früher hat das Unternehmen Schwefelsäure hergestellt: Die Fahrzeuge wurden einfach abgestellt, die Rohre direkt an die Flansche der Tankwagen angebracht und anschließend mit der Pumpe eingeschüttet. Die Bediener waren dabei gewöhnliche Mitarbeiter. Die Behörden für Arbeitssicherheit haben sich auch nie darum gekümmert, ob dafür eine Genehmigung erforderlich ist~~
Reply #42015-12-15
Fahrzeuge zur Beförderung von Schwefelsäure gelten nicht als mobile Druckbehälter, daher ist ein Betriebserlaubnis für mobile Druckbehälter nicht erforderlich. Wenn in dem von Ihnen betriebenen Gerät Druckbehälter oder Druckleitungen vorhanden sind, ist ein entsprechender Betriebsausweis erforderlich
Reply #52015-12-15
Früher produzierte das Unternehmen Schwefelsäure: Die Fahrzeuge wurden abgestellt, die Rohre direkt an die Flansche der Tankwagen angeschlossen und anschließend mit Pumpen in die Tankwagen gefüllt. Die Bediener waren gewöhnliche Mitarbeiter. Bei einer so gefährlichen Substanz wie Schwefelsäure sind natürlich Zertifizierungen erforderlich
Reply #62015-12-17
Ich habe bereits die Anmeldung für die Prüfung zum Zertifikat zur Befüllung von mobilen Druckbehältern vorgenommen
Reply #72015-12-17
Ist ein Schwefelsäurebehälter ein Druckbehälter? ? ? Meinen Sie damit das Befüllen mit flüssigem Schwefeldioxidgas? ? Für Behälter mit Schwefelsäure sind keine Genehmigungen erforderlich.
Reply #82015-12-24
Es handelt sich um 98 % Schwefelsäure. . .
Reply #92015-12-24
Befüllung von mobilen Druckbehältern ist nicht geeignet
Reply #102015-12-25
Der Behälter ist ein Druckbehälter; die Arbeiter haben eine Betriebslizenz sowie Genehmigungen für die Herstellung, den Transport und den Verkauf von Schwefelsäure
Reply #112015-12-25
Der Bediener sollte wohl keine weiteren besonderen Genehmigungen benötigen. Schwefelsäure hingegen gehört zu den Stoffen, aus denen Drogen hergestellt werden können; daher sind für ihre Herstellung, den Handel damit sowie den Transport entsprechende Genehmigungen erforderlich
Reply #122015-12-27
Auch ich bin unsicher: Beim Beladen von Methanol und Rohbenzin erfolgt das unter Normaldruck – ist dann noch ein Zertifikat für den Umgang mit Druckbehältern erforderlich? Wenn man keine Zulassung für Behälter unter Druck beantragen will, welche Genehmigung sollte man dann beantragen?

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