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Dieser Beitrag wurde zuletzt von yinkuilin6868 am 15.12.2015 um 14:59 geändert. An die Ausschüsse für Arbeitssicherheit der verschiedenen Provinzen, autonomen Regionen, regierungsunmittelbaren Städte sowie des Produktions- und Baukorps in Xinjiang: Um die Erfassung von Unfällen im Produktionsbereich zu standardisieren und die Qualität der Statistiken zu verbessern, hat das Generalamt für Arbeitssicherheit auf Anweisung des Ausschusses für Arbeitssicherheit des Staatsrates ein System zur direkten Übermittlung von Informationen über Unfälle im Produktionsbereich entwickelt. Dieses System ist bereits fertiggestellt und soll ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen werden. Hiermit werden die relevanten Informationen wie folgt mitgeteilt: Erstens: Es ist von großer Bedeutung, die direkte Meldung von Unfallstatistiken zu gewährleisten. Derzeit ist das Niveau der Informationsverarbeitung bei der Erfassung von Unfallschäden noch gering. Aufgrund regelmäßiger, schrittweiser und branchenspezifischer Statistiken ist die Zuverlässigkeit und Aktualität der Daten mangelhaft. Dies reicht nicht aus, um die Anforderungen der aktuellen Arbeit im Bereich der Arbeitssicherheit zu erfüllen. Es ist daher notwendig, ein System zur direkten Meldung von Unfallstatistiken einzuführen, bei dem die Sicherheitsbehörden auf Kreisebene die Unfallinformationen direkt eingeben können und das System anschließend automatisch Statistiken erstellt. Die direkte Meldung von Unfallstatistiken ist eine Notwendigkeit, um die Bestimmungen des „Gesetzes über die Arbeitssicherheit“ umzusetzen und die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Behörden in diesem Bereich zu erfüllen. Zudem handelt es sich dabei um eine wichtige Maßnahme, um die Statistikberechnungen wissenschaftlich und standardisiert durchzuführen sowie die Qualität der Statistiken sowie des Servicelevels zu verbessern. Die Sicherheitskomitees auf allen Ebenen müssen die Organisation und Koordination der Statistiken zu Unfallfällen in den jeweiligen Gebieten stärker überwachen. Gemäß den Anweisungen und Vorgaben in dieser Mitteilung sollen die zuständigen Mitgliedsorganisationen sowie die lokalen Behörden die Umsetzung dieser Maßnahmen sorgfältig sicherstellen. Es ist notwendig, die zuständigen Stellen dazu anzuhalten, ein effektives System für die Meldung und Statistikierung von Unfällen bei der Produktion einzuführen. Dabei müssen alle Anforderungen bezüglich der Erfassung und direkten Meldung solcher Unfälle vollständig berücksichtigt werden, damit eine ordnungsgemäße Statistikierung der Unfälle gewährleistet werden kann. Zweitens: Es ist notwendig, die Erstellung von Statistiken zu Unfällen sowie deren direkte Meldung im Netzwerk sorgfältig zu bewältigen. Die auf Kreisebene zuständigen Behörden für Arbeitssicherheit sind dafür verantwortlich, Informationen über Unfälle in der Produktion zu sammeln und diese direkt im Netzwerk zu melden. Andere zuständige Behörden, die für die Überwachung der Arbeitssicherheit verantwortlich sind, müssen entsprechend ihren Aufgabenbereichen die Statistiken zu Unfällen in ihren jeweiligen Branchen erstellen. Die Behörden für Arbeitssicherheit müssen bis zum 20. Dezember 2015 die Registrierung ihrer Konten im direkten Berichtssystem abgeschlossen haben. Ab dem 1. Januar 2016 müssen die auf Kreisebene zuständigen Behörden für Arbeitssicherheit rechtzeitig in das System zur direkten Meldung von Unfällen einloggen und jeden Unfall im Bereich der Arbeitssicherheit dort erfassen und melden. Nach Erhalt des Unfallberichts führt der für die Erfassung von Unfalldaten zuständige Mitarbeiter diese innerhalb von 24 Stunden ein und erstellt so einen schnellen Übersichtsbericht ; Innerhalb von 7 Tagen nach dem Unfall müssen die Informationen zum Unfallbericht rechtzeitig ergänzt und vervollständigt werden. Anschließend werden sie vom zuständigen Administrator überprüft und bestätigt, bevor sie weitergeleitet werden. Sobald die Sicherheitsbehörden auf Kreisebene und höher über einen Unfall bei der Produktion informiert werden, müssen sie die Unfallinformationen umgehend an die zuständigen Sicherheitsbehörden auf Kreisebene weiterleiten. Diese übermitteln die Informationen anschließend über das System zur direkten Meldung von Unfällen. Die für die Sicherheit zuständigen Behörden auf Kreisebene können gemäß ihren Befugnissen in das Unfallstatistiksystem einloggen, um direkt Informationen zu Unfällen einzusehen. Zudem überwachen sie die Einreichung der Unfallstatistiken durch diese Behörden und sorgen dafür, dass bis zum 7. jedes Monats die für die Statistikverarbeitung zuständigen Mitarbeiter die Daten des vorherigen Monats prüfen und einreichen. Andere zuständige Behörden: Die anderen Behörden auf den verschiedenen Ebenen der lokalen Verwaltung, die für die Überwachung der Sicherheit zuständig sind, müssen den Anforderungen der „Mitteilung des Staatlichen Ausschusses für Arbeitssicherheit bezüglich der Aufgabenverteilung bei der Arbeitssicherheit unter den Mitgliedseinheiten des Staatlichen Ausschusses für Arbeitssicherheit“ (Anweißung [2015] Nr. 5) folgen. Sie müssen die Umsetzung der Verpflichtungen im Bereich der Arbeitssicherheit verstärken und eine genaue Erfassung der Unfallstatistiken in den relevanten Branchen sicherstellen. Es ist notwendig, ein umfassendes System zur Erfassung von Unfallstatistiken im jeweiligen Branchenbereich zu schaffen sowie Mechanismen zur Übermittlung von Unfalldaten an die zuständigen Sicherheitsbehörden auf derselben Ebene. Andere zuständige Behörden, die für die Überwachung der Sicherheit verantwortlich sind, müssen nach Erhalt von Meldungen über Unfälle im Produktionsbereich die Informationen umgehend an die übergeordneten Behörden weiterleiten. Gleichzeitig müssen sie innerhalb von 24 Stunden die grundlegenden Informationen zum Unfall an die zuständigen Sicherheitsbehörden derselben Ebene weitergeben ; Innerhalb von 7 Tagen nach dem Unfall müssen die ergänzenden und vervollständigten Informationen zum Unfallbericht umgehend an die zuständigen Sicherheitsbehörden Derselbe Grad übermittelt werden. Drei, relevante Anforderungen: (1) Während die einzelnen Regionen im Jahr 2016 die Unfallstatistiken über das neue Direktberichtssystem übermitteln, müssen sie dennoch weiterhin gemäß den Vorgaben des „Systems zur Erfassung von Unfallstatistiken“ (Anji Zongtong Jibao [2014] Nr. 103) die Daten aus dem bisherigen Unfallstatistiksystem übermitteln. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Daten aus beiden Systemen übereinstimmen und synchronisiert sind. Sobald die Zeit reif ist, wird das bisherige Unfallstatistiksystem nicht mehr verwendet. (II) Die einzelnen Regionen müssen die Organisation, Leitung sowie Überwachung der direkten Meldung von Unfallstatistiken stärken. Zudem muss die Prüfung der Statistiken intensiviert werden, damit diese echt, genau und vollständig sind sowie rechtzeitig eingereicht werden können. Das Büro des Staatlichen Sicherheitsausschusses wird regelmäßig die Meldung von Unfallstatistiken aus den verschiedenen Regionen überprüfen und darüber Bericht erstatten. Büro des Staatlichen Ausschusses für Sicherheit, 30. November 2015
Das bedeutet, dass im Falle eines Unfalls das Geschehen nicht mehr unter Kontrolle gebracht werden kann
Das Büro des Staatlichen Sicherheitsausschusses wird regelmäßig die Meldung von Unfallstatistiken aus den verschiedenen Regionen überprüfen und darüber Bericht erstatten. **Wird immer noch sehr ernst genommen