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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 19.1.2016 um 19:49 bearbeitet. 4. In einem repräsentativen Arbeitsplatz, in dem es mehrere ähnliche Produktionsanlagen gibt, sollte es für 1–10 Anlagen ein Probenahmepunkt geben; bei mehr als 10 Anlagen sollten mindestens 2 Probenahmepunkte vorhanden sein. Die Arbeitsstelle der Arbeiter ist beweglich; innerhalb dieses Bereichs wird in der Regel alle 20 Meter ein Probenpunkt eingerichtet. ( )5. Die Überwachung im Falle von Unfällen sollte so lange fortgesetzt werden, bis die Konzentration der schädlichen Stoffe in der Luft unter den zeitgewichteten Durchschnittszulassungswerten liegt. ( ) Antwort: Falsch Falsch
4. Falsch. -----------5. Fehler--------------
4. In einem repräsentativen Arbeitsplatz mit mehreren gleichartigen Produktionsanlagen sollte für 1–10 Anlagen ein Probenahmepunkt eingerichtet werden; bei mehr als 10 Anlagen müssen mindestens 2 Probenahmepunkte vorhanden sein. Die Arbeitsstelle der Arbeiter ist beweglich; innerhalb dieses Bereichs wird in der Regel alle 20 Meter ein Probenpunkt eingerichtet. ( ) Falsch. 5. Die Überwachung im Falle von Unfällen sollte so lange fortgesetzt werden, bis die Konzentration der schädlichen Stoffe in der Luft unter den zeitgewichteten Durchschnittszulassungswerten liegt. ( )Falsch
4. In einem repräsentativen Arbeitsplatz mit mehreren gleichartigen Produktionsanlagen sollte für 1–10 Anlagen ein Probenahmepunkt eingerichtet werden; bei mehr als 10 Anlagen müssen mindestens 2 Probenahmepunkte vorhanden sein. Die Arbeitsstelle der Arbeiter ist beweglich; innerhalb dieses Bereichs wird in der Regel alle 20 Meter ein Probenpunkt eingerichtet. (Falsch) 5. Die Überwachung im Falle von Unfällen sollte so lange fortgesetzt werden, bis die Konzentration der schädlichen Stoffe in der Luft unter den zeitgewichteten Durchschnittszulassungswerten liegt. (Falsch)
Antwort bekanntgeben: In einem repräsentativen Arbeitsplatz mit mehreren gleichartigen Produktionsanlagen sollte es für 1–10 Anlagen einen Probenahmepunkt geben; bei mehr als 10 Anlagen müssen mindestens zwei Probenahmepunkte eingerichtet werden. Die Arbeitsstelle der Arbeiter ist beweglich; innerhalb dieses Bereichs wird in der Regel alle 20 Meter ein Probenpunkt eingerichtet. ( X ) 5. Die Überwachung im Falle von Unfällen sollte so lange fortgesetzt werden, bis die Konzentration der schädlichen Stoffe in der Luft unter den zeitgewichteten Durchschnittszulassungswerten liegt. ( X )
4. In einem repräsentativen Arbeitsplatz mit mehreren gleichartigen Produktionsanlagen sollte für 1–10 Anlagen ein Probenahmepunkt eingerichtet werden; bei mehr als 10 Anlagen müssen mindestens 2 Probenahmepunkte vorhanden sein. Die Arbeitsstelle der Arbeiter ist beweglich; innerhalb dieses Bereichs wird in der Regel alle 20 Meter ein Probenpunkt eingerichtet. ( × ) 5. Die Überwachung im Falle von Unfällen sollte so lange fortgesetzt werden, bis die Konzentration der schädlichen Stoffe in der Luft unter den zeitgewichteten Durchschnittszulassungswerten liegt. ( × )
4. In einem repräsentativen Arbeitsplatz mit mehreren gleichartigen Produktionsanlagen sollte für 1–10 Anlagen ein Probenahmepunkt eingerichtet werden; bei mehr als 10 Anlagen müssen mindestens 2 Probenahmepunkte vorhanden sein. Die Arbeitsstelle der Arbeiter ist beweglich; innerhalb dieses Bereichs wird in der Regel alle 20 Meter ein Probenpunkt eingerichtet. ( × ) 5. Die Überwachung im Falle von Unfällen sollte so lange fortgesetzt werden, bis die Konzentration der schädlichen Stoffe in der Luft unter den zeitgewichteten Durchschnittszulassungswerten liegt. ( × )