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Das Problem der Brandabstände

2015-12-17View Original

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:Schwindeligkeit: Fabriken der Klasse A sollten mindestens 30 Meter von offenen Flammen sowie Orten entfernt sein, an denen Funken entstehen können; Der Brandschutzabstand zwischen Gebäuden der Klasse A und gewöhnlichen Wohngebäuden sollte mindestens 25 Meter betragen ; Welcher Unterschied besteht zwischen den Brandschutzabständen für Gebäude der Klasse A und solchen, in denen offenes Feuer verwendet wird, sowie zu gewöhnlichen Wohngebäuden? Wird in Wohngebäuden denn kein Feuer verwendet?
Reply #22015-12-17
Der Ausgangspunkt ist unterschiedlich: Gebäude der Klasse A sollten mindestens 30 Meter von offenen Flammen sowie Orten entfernt sein, an denen Funken entstehen können. Es geht dabei vor allem um die Gefahr, die offene Flammen für Gebäude der Klasse A darstellen – insbesondere durch fliegende Funken. . . . . . Der Brandschutzabstand zwischen Gebäuden der Klasse A und gewöhnlichen zivilen Gebäuden sollte mindestens 25 Meter betragen. Dabei wird die Gefahr, die Gebäude der Klasse A für die Bevölkerung darstellen, berücksichtigt. Es sei darauf hingewiesen, dass die gefährlichen Zonen für Explosionen in der Regel im Umkreis von 15 Metern abgegrenzt werden. Beide Zahlen wurden auf einen höheren Wert gesetzt, um mehr Sicherheit zu gewährleisten.
Reply #32015-12-18
Vielen Dank für Ihre Anleitung. Ich frage noch einmal: Woher kommt die Größe von 15 Metern?
Reply #42015-12-18
Einfach ausgedrückt: In Fabriken befinden sich brennbare und explosive Stoffe, in Wohnhäusern kommt das seltener vor. Deshalb sind die Abstandsanforderungen unterschiedlich. Meine persönliche Ansicht.
Reply #52015-12-18
Es ist nicht dasselbe. Der Begriff „Ort mit offener Flamme“ bezeichnet einen festen Ort im Innen- oder Außenbereich, an dem eine sichtbare Flamme oder eine glühende Oberfläche vorhanden ist (mit Ausnahme von Herden und Induktionskochplatten in Wohngebäuden). Zu den zivilen Gebäuden gehören Wohngebäude und öffentliche Gebäude.
Reply #62015-12-19
Es sollte die Drehweite des Feuerwehrfahrzeugs sein, bin mir nicht sicher, nur zur Orientierung
Reply #72015-12-19
15 Meter stammt aus der Methode zur Einteilung von Explosionsgefahrzonen für brennbare Flüssigkeiten, deren Dichte größer ist als die der Luft
Reply #82015-12-19
Ich verstehe es immer noch nicht. Könnten Sie es bitte klarer ausdrücken oder mit einem Beispiel erklären?
Reply #92015-12-19
Gemäß den Erläuterungen zu den Vorschriften für den Brandschutz bei der Planung von Petrochemieanlagen lautet der Wortlaut von 4.2.12 wie folgt: „Unter Berücksichtigung der ausländischen Vorschriften bezüglich der Gefahrenbereiche bei Bränden und Explosionen wird der Gefahrenbereich für offene Anlagen mit brennbaren Flüssigkeiten auf 22,5 m festgelegt, während für geschlossene Anlagen dieser Wert bei 15 m liegt.“ Es sei angemerkt, dass die Erläuterungen zu den Bestimmungen ebenfalls wichtig sind, da sie dabei helfen, die dahinterstehenden Gründe oder Begründungen zu verstehen.
Reply #102015-12-20
Zivile Gebäude erzeugen nicht unbedingt offenes Feuer.

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