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Diesen Beitrag hat zuletzt Lila Sonne am 17.12.2015 um 15:48 bearbeitet. Kürzlich musste das Unternehmen eine neue Charge an Alarmgeräten für brennbare, giftige Gase zur Prüfung einsenden. Bisher wurden diese Geräte immer bei der örtlichen Prüfstelle geprüft, und anschließend wurde ein Zertifikat ausgestellt. Doch jedes Mal brachten die Mitarbeiter einen Gasbehälter mit, ließen etwas Gas durch das Gerät strömen, um zu prüfen, ob der Alarmwert erreicht wird – danach wurde direkt entschieden, ob das Gerät geeignet ist. Mir scheint, dass dabei die Anforderungen an die Technik viel zu gering sind. Ich habe meinen Vorgesetzten gefragt, ob die Geräte nicht bei einer anderen, qualifizierten Firma geprüft werden könnten. Doch er meinte stets, das sei nicht möglich – falls die Prüfstelle davon erführe, könnte das Probleme verursachen. Ich habe die entsprechenden **Standards selbst überprüft, doch es gibt immer noch einige Probleme, wie folgt. 1. Gehören Online-Alarmgeräte für brennbare, giftige Gase in den Bereich der **pflichtmäßigen Prüfung**? 2. Ist es erforderlich, dass die Prüfung von einem örtlichen Prüflabor durchgeführt wird? Kann dies von qualifizierten Unternehmen oder in der Fabrik überprüft werden? Welche Qualifikationen sind für die Unternehmenszertifizierung erforderlich? 3. Wie lang ist die Prüfintervallzeit? Gibt es für die oben genannten Fragen entsprechende **Standards oder Vorschriften, die ausdrücklich angeben, um welche Standards es sich handelt?** Für die neuesten Informationen: Die mit der Arbeitssicherheit verbundenen Dokumente ändern sich derzeit viel zu schnell – oft müssen sie bereits nach ein oder zwei Jahren geändert werden.
Das Probengas, das zur Analyse verwendet wird, ist sehr teuer. Dies kann von den zuständigen Behörden erledigt werden – oder auch von autorisierten Einrichtungen. In jedem Fall ist das nicht günstig
Die Stadtkontrollbehörde führt einmal jährlich eine gründliche Überprüfung durch. Egal, ob es zu Problemen kommt oder ob der Hersteller das Gerät reparieren oder ersetzen muss – in jedem Fall entstehen Kosten!
Die Behörde für Arbeitssicherheit verlangt, dass alle Alarmgeräte für giftige und schädliche Gase überprüft werden. Bei uns wird diese Überprüfung alle sechs Monate durchgeführt – die Kosten betragen 800 Yuan pro Überprüfung. Es gibt keine andere Möglichkeit, da die Behörde nun alle Geräte überprüfen lässt