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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Aufgrund technischer und wirtschaftlicher Beschränkungen kann die Umweltverschmutzung durch Bauarbeiten nicht im vorgeschriebenen Rahmen kontrolliert werden. In solchen Fällen müssen die Verantwortlichen zusammen mit den Bauunternehmen im Voraus die Genehmigung der örtlichen Behörden für Bauwesen und Umweltschutz einholen. A. Bauunternehmen B. Planungsbüro C. Überwachungsunternehmen D. Ausrüstungslieferant 【Produktions- und Verwaltungsbereich】Wir suchen aktive Moderator:innen sowie Technikdiskutierende
Aufgrund technischer und wirtschaftlicher Beschränkungen kann die Umweltbelastung durch Baumaßnahmen nicht im vorgeschriebenen Rahmen gehalten werden. In solchen Fällen muss (A) gemeinsam mit dem Bauunternehmen im Voraus die Genehmigung der örtlichen Behörden für Bauwesen und Umweltschutz einholen.
Aufgrund technischer und wirtschaftlicher Beschränkungen kann die Umweltbelastung durch Baumaßnahmen nicht im vorgeschriebenen Rahmen gehalten werden. In solchen Fällen muss (A) gemeinsam mit dem Bauunternehmen im Voraus die Genehmigung der örtlichen Behörden für Bauwesen und Umweltschutz einholen. A. Bauunternehmen B. Planungsbüro C. Überwachungsunternehmen D. Ausrüstungslieferant
Aufgrund technischer und wirtschaftlicher Beschränkungen kann die Umweltbelastung durch Bauarbeiten nicht im vorgeschriebenen Rahmen gehalten werden. In solchen Fällen muss (A) gemeinsam mit dem Bauunternehmen im Voraus die Genehmigung der örtlichen Behörden für Bauwesen und Umweltschutz einholen.
Aufgrund technischer und wirtschaftlicher Beschränkungen kann die Umweltverschmutzung durch Bauarbeiten nicht im vorgeschriebenen Rahmen kontrolliert werden. In solchen Fällen müssen die Verantwortlichen zusammen mit den Bauunternehmen im Voraus die Genehmigung der örtlichen Behörden für Bauwesen und Umweltschutz einholen. B. Entwicklungsunternehmen
A. Bauherr. -----------------------
Aufgrund technischer und wirtschaftlicher Beschränkungen kann die Umweltbelastung durch Baumaßnahmen nicht im vorgeschriebenen Rahmen gehalten werden. In solchen Fällen muss (A) gemeinsam mit dem Bauunternehmen im Voraus die Genehmigung der örtlichen Behörden für Bauwesen und Umweltschutz einholen. A. Bauunternehmen B. Planungsbüro C. Überwachungsunternehmen D. Ausrüstungslieferant
Aufgrund technischer und wirtschaftlicher Beschränkungen kann die Umweltbelastung durch Baumaßnahmen nicht im vorgeschriebenen Rahmen gehalten werden. In solchen Fällen muss (A) gemeinsam mit dem Bauunternehmen im Voraus die Genehmigung der örtlichen Behörden für Bauwesen und Umweltschutz einholen. A. Bauunternehmen B. Planungsbüro C. Überwachungsunternehmen D. Ausrüstungslieferant
Aufgrund technischer und wirtschaftlicher Beschränkungen kann die Umweltbelastung durch Baumaßnahmen nicht im vorgeschriebenen Rahmen gehalten werden. In solchen Fällen muss die (A, Bauaufsichtsstelle) gemeinsam mit dem Bauunternehmen im Voraus die Genehmigung der örtlichen Behörden für Bauwesen und Umweltschutz einholen. A. Bauunternehmen B. Planungsbüro C. Überwachungsunternehmen D. Ausrüstungslieferant
Aufgrund technischer und wirtschaftlicher Beschränkungen kann die Umweltverschmutzung durch Bauarbeiten nicht im vorgeschriebenen Rahmen kontrolliert werden. In solchen Fällen müssen die Verantwortlichen zusammen mit den Bauunternehmen im Voraus die Genehmigung der örtlichen Behörden für Bauwesen und Umweltschutz einholen. A, Bauunternehmen
Aufgrund technischer und wirtschaftlicher Beschränkungen kann die Umweltbelastung durch Baumaßnahmen nicht im vorgeschriebenen Rahmen gehalten werden. In solchen Fällen muss (A) gemeinsam mit dem Bauunternehmen im Voraus die Genehmigung der örtlichen Behörden für Bauwesen und Umweltschutz einholen. A. Bauunternehmen B. Planungsbüro C. Überwachungsunternehmen D. Ausrüstungslieferant