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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 19.1.2016 um 19:33 bearbeitet. 6. Um eine gute Belüftung sowie einen natürlichen Luftaustausch in der Werkstatt zu gewährleisten, sollten Arbeitsplätze, an denen organische Lösungsmittel verwendet werden, nicht zu eng sein. Die Höhe des Gebäudes sollte mindestens 3,2 m betragen, die Fläche pro Person mindestens 4,5 m² und das Volumen pro Person mindestens 15 m³. ( ) 7. Produktions- und Handelsunternehmen, die in ihren Betrieben giftige Stoffe verwenden, müssen gemäß den geltenden Vorschriften bei der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit eine Genehmigung für die Arbeitssicherheit beantragen. ( ) 8. Bei Arbeitnehmern, die mit beruflichen Gefahren in Berührung kommen, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen müssen den Arbeitnehmern transparent mitgeteilt werden. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. ( ) Antwort: 6 richtig ; 7 Paare ; 8 Falsch
6. Richtig. 7. Richtig. 8. Falsch.
6. Um eine gute Belüftung sowie einen natürlichen Luftaustausch in der Werkstatt zu gewährleisten, sollten Arbeitsplätze, an denen organische Lösungsmittel verwendet werden, nicht zu eng sein. Die Höhe des Gebäudes sollte mindestens 3,2 m betragen, die Fläche pro Person mindestens 4,5 m² und das Volumen pro Person mindestens 15 m³. 7. Produktions- und Betriebsunternehmen, die in ihren Arbeitsstätten giftige Stoffe verwenden, müssen gemäß den geltenden Vorschriften bei der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit eine Genehmigung für die Arbeitsschutzmaßnahmen beantragen. ( Richtig ) 8. Bei Arbeitnehmern, die Exposition gegenüber beruflichen Gefahren ausgesetzt sind, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit Berufsgesundheitsuntersuchungen durchführen und die Ergebnisse diesen Arbeitnehmern transparent mitteilen. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. (Richtig)
Um eine gute Belüftung und natürliche Luftzirkulation in der Werkstatt zu gewährleisten, sollten Arbeitsplätze, an denen organische Lösungsmittel verwendet werden, nicht zu eng sein. Die Höhe des Gebäudes sollte mindestens 3,2 m betragen, die Fläche pro Person mindestens 4,5 m² und das Volumen pro Person mindestens 15 m³. 7. Produktions- und Betriebsunternehmen, die in ihren Arbeitsstätten giftige Stoffe verwenden, müssen gemäß den geltenden Vorschriften bei der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit eine Genehmigung für die Arbeitsschutzmaßnahmen beantragen. ( Richtig ) 8. Bei Arbeitnehmern, die Exposition gegenüber beruflichen Gefahren ausgesetzt sind, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit Berufsgesundheitsuntersuchungen durchführen und die Ergebnisse diesen Arbeitnehmern transparent mitteilen. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. (Falsch)
Um eine gute Belüftung und natürliche Luftzirkulation in der Werkstatt zu gewährleisten, sollten Arbeitsplätze, an denen organische Lösungsmittel verwendet werden, nicht zu eng sein. Die Höhe des Gebäudes sollte mindestens 3,2 m betragen, die Fläche pro Person mindestens 4,5 m² und das Volumen pro Person mindestens 15 m³. 7. Produktions- und Betriebsunternehmen, die in ihren Arbeitsstätten giftige Stoffe verwenden, müssen gemäß den geltenden Vorschriften bei der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit eine Genehmigung für die Arbeitsschutzmaßnahmen beantragen. ( Richtig ) 8. Bei Arbeitnehmern, die Exposition gegenüber beruflichen Gefahren ausgesetzt sind, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit Berufsgesundheitsuntersuchungen durchführen und die Ergebnisse diesen Arbeitnehmern transparent mitteilen. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. (Falsch)
6. Um eine gute Belüftung sowie einen natürlichen Luftaustausch in der Werkstatt zu gewährleisten, sollten Arbeitsplätze, an denen organische Lösungsmittel verwendet werden, nicht zu eng sein. Die Höhe des Gebäudes sollte mindestens 3,2 m betragen, die Fläche pro Person mindestens 4,5 m² und das Volumen pro Person mindestens 15 m³. ( √ ) 7. Produktions- und Betriebsunternehmen, die in ihren Arbeitsstätten giftige Stoffe verwenden, müssen gemäß den geltenden Vorschriften bei der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit eine Genehmigung für die Arbeitssicherheit beantragen. ( √ ) 8. Bei Arbeitnehmern, die Exposition gegenüber beruflichen Gefahren ausgesetzt sind, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit Arztuntersuchungen zur Überprüfung der Berufsgesundheit durchführen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen müssen den Arbeitnehmern transparent mitgeteilt werden. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. ( X )
6. ( √ ) 7. ( √ ) 8. ( × )
6. Um eine gute Belüftung sowie einen natürlichen Luftaustausch in der Werkstatt zu gewährleisten, sollten Arbeitsplätze, an denen organische Lösungsmittel verwendet werden, nicht zu eng sein. Die Höhe des Gebäudes sollte mindestens 3,2 m betragen, die Fläche pro Person mindestens 4,5 m² und das Volumen pro Person mindestens 15 m³. 7. Produktions- und Betriebsunternehmen, die in ihren Arbeitsstätten giftige Stoffe verwenden, müssen gemäß den geltenden Vorschriften bei der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit eine Genehmigung für die Arbeitsschutzmaßnahmen beantragen. ( Richtig ) 8. Bei Arbeitnehmern, die Exposition gegenüber beruflichen Gefahren ausgesetzt sind, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit Berufsgesundheitsuntersuchungen durchführen und die Ergebnisse diesen Arbeitnehmern transparent mitteilen. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. (Falsch)
6. Um eine gute Belüftung sowie einen natürlichen Luftaustausch in der Werkstatt zu gewährleisten, sollten Arbeitsplätze, an denen organische Lösungsmittel verwendet werden, nicht zu eng sein. Die Höhe des Gebäudes sollte mindestens 3,2 m betragen, die Fläche pro Person mindestens 4,5 m² und das Volumen pro Person mindestens 15 m³. ( √ ) 7. Produktions- und Betriebsunternehmen, die in ihren Arbeitsstätten giftige Stoffe verwenden, müssen gemäß den geltenden Vorschriften bei der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit eine Genehmigung für die Arbeitssicherheit beantragen. ( √ ) 8. Bei Arbeitnehmern, die Exposition gegenüber beruflichen Gefahren ausgesetzt sind, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit Arztuntersuchungen zur Überprüfung der Berufsgesundheit durchführen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen müssen den Arbeitnehmern transparent mitgeteilt werden. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. ( × )
Um eine gute Belüftung und natürliche Luftzirkulation in der Werkstatt zu gewährleisten, sollten Arbeitsplätze, an denen organische Lösungsmittel verwendet werden, nicht zu eng sein. Die Höhe des Gebäudes sollte mindestens 3,2 m betragen, die Fläche pro Person mindestens 4,5 m² und das Volumen pro Person mindestens 15 m³. ( ✔ ) 7. Produktions- und Betriebsunternehmen, die in ihrem Arbeitsumfeld giftige Stoffe verwenden, müssen gemäß den geltenden Vorschriften bei der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit eine Genehmigung für die Arbeitssicherheit beantragen. ( √ ) 8. Bei Arbeitnehmern, die Exposition gegenüber beruflichen Gefahren ausgesetzt sind, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit Arztuntersuchungen zur Überprüfung der Berufsgesundheit durchführen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen müssen den Arbeitnehmern transparent mitgeteilt werden. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. ( √ )
6. (Richtig) 7. (Richtig) 8. (Falsch)
Die ersten beiden Fragen wurden richtig beantwortet, die letzte Frage falsch. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung müssen von der Unternehmung, die die Tätigkeit durchführt, getragen werden.