Thread Content
Zwei Multiple-Choice-Fragen zur Rettung: 1. Bei Druckbehältern, die im Inland installiert werden und aus Materialien aus dem Ausland bestehen, muss das Herstellerunternehmen gemäß Regelung 1.9 der Behältervorschriften eine ( ) durchlaufen lassen. **Die Generalverwaltung für Qualitätskontrolle hat (die zuständigen technischen Organisationen oder Einrichtungen) als Prüfstellen beauftragt. Die jeweiligen Einheiten können direkt bei diesen Prüfstellen einen Antrag auf Prüfung stellen. 2. Die Montage von Druckbehältern an einem anderen Ort wird im Prinzip von den Prüfstellen am Ort der Nutzung überwacht. Diese stellen anschließend die entsprechenden Bescheinigungen aus ; Nach Absprache kann die Überwachungsinspektion auch von ( ) durchgeführt werden; in diesem Fall kann ein einziges Zertifikat über die Überwachungsinspektion ausgestellt werden. Bitte geben Sie mir Ratschläge und nennen Sie die Quelle. Danke!
Falsch, es sollten Lückentexte sein.
1. Bei Druckbehältern, die im Inland installiert werden und aus Materialien aus dem Ausland bestehen, müssen die Hersteller dieser Materialien gemäß den Vorgaben in Punkt 1.9 der Richtlinien eine technische Prüfung bestehen. **Die Generalverwaltung für Qualitätskontrolle hat dazu beauftragt, dass entsprechende technische Organisationen oder Einrichtungen als Prüfstellen tätig werden. Die betreffenden Organisationen können direkt eine Anfrage zur Prüfung bei der (**Generalverwaltung für Qualitätskontrolle**) stellen. 2. Die Montage von Druckbehältern an einem anderen Ort wird grundsätzlich von der Prüfstelle am Einsatzort überwacht und es wird ein Prüfzertifikat ausgestellt (als Prüfzertifikat für den Behälter); dieses Zertifikat gilt zusammen mit dem Herstellungsprüfzertifikat als Prüfzertifikat für den Behälter ; Nach Absprache kann auch eine Überwachungsinspektion durch das Prüfinstitut am Standort der Anlage zur Herstellung von Druckbehältern durchgeführt werden; in diesem Fall kann ein einziges Zertifikat über die Überwachungsinspektion ausgestellt werden.
Entschuldigen Sie, Moderator – in welchem Buch haben Sie die Antwort zur 2. Frage gefunden? Vielen Dank!
Eine Überwachung von Druckbehältern sollte fest vorgesehen sein.
In den Vorschriften für die Sicherheitsüberwachung von fest installierten Druckbehältern TSG R0004-2009 finden sich entsprechende Bestimmungen