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Wie schädlich ist es für Behälter nach Wärmebehandlung, wenn an deren Oberfläche Dinge wie Dämmnägel verschweißt werden? Gibt es Experten, die mit solchen Problemen zu tun hatten? Ist es angemessen, dass die Bauunternehmer nach der Inbetriebnahme des Wärmeaustauschers mit der teilweisen Wärmebehandlung Wärmedämmnägel an das Gerät schweißen, um eine Isolierung herzustellen?
Am Gerät selbst, das zur Wärmebehandlung verwendet wird, darf nicht geschweißt werden.
Wiederholtes Schweißen nach der Wärmebehandlung zerstört den ursprünglichen Zustand der Wärmebehandlung. Das ist eine schwerwiegende Verletzung der Vorschriften.
Anbauteile wie Wärmeschutznägel, die mit dem Hauptkörper verschweißt werden, müssen vor der Wärmebehandlung bereits verschweißt sein. Falls diese Anbauteile vor der Wärmebehandlung aus Nachlässigkeit vergessen wurden, kann eine lokale Wärmebehandlung vorgenommen werden, um dies zu beheben.
Dies muss Fall für Fall geprüft werden. Bei Materialien wie Q245\Q345 hat die Wärmebehandlung, die lediglich dazu dient, die Dicke auf den erforderlichen Standard zu bringen, sowie das Verwenden von Schweißnägeln nach der Wärmebehandlung nur geringe Auswirkungen. Bei Wärmebehandlungen in Kältekammern, mit hochfestem Stahl oder bei toxischen Medien darf nach der Wärmebehandlung nicht mehr gewalzt werden.
Stimme der Meinung oben zu. Wichtig ist zu wissen, warum ursprünglich eine Wärmebehandlung notwendig war. Heute kann bei Produkten, die nach der Wärmebehandlung repariert werden müssen, auf eine erneute Wärmebehandlung verzichtet werden
Ich denke, nach der Wärmebehandlung kann nicht mehr geschweißt werden. Vor der Wärmebehandlung müssen alle Teile, die miteinander verschweißt werden sollen, bereits miteinander verbunden sein
Man muss die konkrete Situation analysieren und schauen, um welches Material es sich handelt. Aber als Entwickler werden Sie, wenn Sie die Anbauteile nach der Wärmebehandlung verschweißen, auf jeden Fall eine lokale Wärmebehandlung vornehmen lassen.
Wenn es nur um die Wärmeisolation geht, ist das Schweißen nicht notwendig. Man kann bei der Firma für Wärmeisolation nachfragen, ob eine andere Art der Isolierung möglich ist.
Nach den Vorschriften ist es nicht zulässig, nach der Wärmebehandlung zu schweißen. Falls ein Schweißen unbedingt notwendig ist, muss eine erneute Wärmebehandlung durchgeführt werden. In der Praxis wird in der Regel eine Heizschleife zur lokalen Wärmebehandlung verwendet. Einige Experten sind jedoch der Ansicht, dass eine solche Behandlung mit einer Heizschleife eher nachteilig ist, da dadurch neue Spannungen entstehen können, was wiederum die Lebensdauer der Geräte verringert. Da es keine Berichte über entsprechende Zerstörungstests gibt, ist unklar, wer mit seinen Aussagen der Wahrheit am nächsten kommt.
Es ist am besten, eine lokale Wärmebehandlung durchzuführen.
In den Standards ist festgelegt, dass nach der Wärmebehandlung nicht mehr geschweißt werden darf. Alle zu verschweißenden Teile müssen bereits vor der Wärmebehandlung verschweißt sein. Falls vor Ort zusätzliche Dämmnägel benötigt werden, ist es sinnvoll, Halterungen zu verwenden. Bei Geräten zur Wärmebehandlung ist eine strenge Kontrolle erforderlich
Ja, man muss sich andere Methoden zum Isolieren überlegen – am besten ohne Schweißen.