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10 Tipps zur Sicherheitsverwaltung in begrenzten Räumen

2015-12-21View Original

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1. „Fünf Vorschriften für sicheres Arbeiten in begrenzten Räumen“ (Verordnung Nr. 69) – Inhalt der „Fünf Pflichten und Fünf Verbote“: Erstens muss ein strenges System zur Genehmigung von Arbeiten eingeführt werden; es ist streng verboten, ohne Genehmigung in begrenzte Räume einzudringen, um dort zu arbeiten; Zweitens muss man zunächst lüften, anschließend prüfen und erst danach mit der Arbeit beginnen. Es ist strengstens verboten, mit der Arbeit zu beginnen, wenn die Lüftung oder die Prüfung nicht erfolgreich waren ; Drittens müssen persönliche Schutzausrüstungen gegen Vergiftung und Erstickung vorhanden sein, sowie Sicherheitshinweisschilder angebracht werden. Es ist streng verboten, ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu arbeiten ; Viertens muss die Arbeitsbevölkerung in Sicherheitsschulungen unterwiesen werden; es ist strengstens verboten, Personen ohne ausreichende Ausbildung zum Arbeiten einzusetzen ; Fünftens müssen Notfallmaßnahmen ergriffen werden, vor Ort müssen Notfallausrüstungen vorhanden sein – es ist streng verboten, blindlings Rettungsaktionen durchzuführen. 2. Die Vorarbeiter vor Ort, Aufsichtspersonen, Rettungskräfte sowie die Arbeiter, die mit Arbeiten in begrenzten Räumen befasst sind (im Folgenden als „vier Arbeitergruppen für begrenzte Räume“ bezeichnet), müssen eine spezielle Sicherheitsschulung für Arbeiten in begrenzten Räumen absolvieren. Für die spezielle Sicherheitsschulung in begrenzten Räumen müssen entsprechende Schulungsunterlagen angefertigt werden, die von den Teilnehmern mit ihrer Unterschrift bestätigt werden. Personen, die keine spezielle Sicherheitsschulung absolviert haben und auch nicht die entsprechenden Prüfungen bestanden haben, dürfen keine Tätigkeiten im Umgang mit begrenzten Räumen ausüben. 3. Bei Arbeitsgruppen, die in begrenzten Räumen mit brennbaren und explosiven Stoffen, giftigen oder schädlichen Gasen sowie unter Sauerstoffmangel arbeiten, sollten quartalsweise Schulungen zur Risikovorhersage bei solchen Arbeiten durchgeführt werden. Zudem sollten die Arbeitsstandards regelmäßig verbessert werden. 4. Ein begrenzter Raum ist ein Raum, der geschlossen oder teilweise geschlossen ist, von der Außenwelt abgeschirmt ist, über enge Eingänge und Ausgänge verfügt, in dem die Arbeiter nicht lange arbeiten können, in dem die natürliche Belüftung schlecht ist – wodurch sich giftige, schädliche sowie brennbare und explosive Stoffe ansammeln können oder der Sauerstoffgehalt unzureichend sein kann. Arbeitsaktivitäten, die in begrenzten Räumen durchgeführt werden, werden als Arbeiten in begrenzten Räumen bezeichnet. 5. Eingeschränkte Räume lassen sich hauptsächlich in drei Kategorien einteilen: nämlich geschlossene und halbgeschlossene Anlagen, unterirdische Gebäude sowie oberirdische Gebäude. Anlagen, die über einen langen Zeitraum nicht genutzt werden, oder Orte mit schlechter Belüftung, Minen sowie Dämme und Baustellen unter besonderen Umständen gelten als eingeschränkte Räume. 6. Die „drei Arten von begrenzten Räumen“, auf die das Unternehmen besonders achten muss, sind: Begrenzte Räume, in denen brennbare und explosive Stoffe vorhanden sind ; Begrenzte Räume mit giftigen, schädlichen und erstickenden Gasen oder in einer Sauerstoffarmen Umgebung ; Es gibt begrenzte Räume mit Ertrinkungs- oder Eingrabengefahr. 7. Bei der Verwendung von Rohrleitungen zur Luftzufuhr sollte die Zone der erzwungenen Belüftung in einem Abstand zu Bereichen platziert werden, in denen giftige oder schädliche Gase möglicherweise unkontrolliert freigesetzt werden könnten. Vor der Luftzufuhr müssen das Medium in den Rohrleitungen sowie die Luftquelle analysiert und überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Luftquelle sicher und zuverlässig ist ; In begrenzten Räumen, in denen eine Belüftung erforderlich ist und es keine eingebauten Belüftungsanlagen gibt, müssen spezielle Lüfter sowie Lüftungsrohre zur Sicherstellung der Belüftung eingesetzt werden. 8. Wenn es notwendig ist, in räumliche Bereiche mit Sauerstoffmangel zu gehen, müssen die Vorschriften der „Vorschriften für die sichere Durchführung von Arbeiten in Bereichen mit Sauerstoffmangel“ (GB8958) eingehalten werden. Während der Arbeit muss eine mechanische Belüftung eingesetzt werden. 9. Zur sicheren Trennung von Rohrleitungen kann entweder ein Blindflansch eingesetzt werden oder ein Abschnitt der Rohrleitung entfernt werden. Als Ersatz für einen Blindflansch oder das Entfernen der Rohrleitung dürfen weder Wasserabsperren noch das Schließen von Ventilen verwendet werden. Das bedeutet, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt, einen zuverlässigen Abschluss herzustellen: Entweder durch das Einsetzen einer Absperrplatte oder durch das Entfernen eines Teils der Rohrleitung. Alle anderen Methoden wie das Schließen von Ventilen oder das Verwenden von Wasserdämpfern zählen nicht zu zuverlässigen Abschaltmethoden. 10. Eine Sauerstoffmangelumgebung ist eine Umgebung, in der der Volumenanteil des Sauerstoffs in der Luft unter 19,5 % liegt. Eine sauerstoffreiche Umgebung bedeutet, dass der Volumenanteil des Sauerstoffs in der Luft über 23,5 % liegt. Die höchst zulässige Konzentration von Schwefelwasserstoff unter normalen Bedingungen beträgt 10 mg/m³, wobei die Verweildauer 8 Stunden beträgt. Wenn der CO-Gehalt 24 ppm (30 mg/m³) nicht überschreitet, kann länger gearbeitet werden. Weitere Informationen zur **Sicherheit finden Sie in den detaillierten Angaben zu sicheren Arbeitsbedingungen auf der Seite „Gasinformationen des Außergewöhnlichen Gasmarktes“.
Reply #22015-12-22
Zuerst Lüften, dann Prüfen, anschließend Arbeiten

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