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Dieser Beitrag wurde zuletzt von *anpangpang am 23.12.2015 um 11:48 bearbeitet. Die „Mechanical-Region“ bietet das Format „Eine Frage pro Tag“ an – damit soll eine aktive technische Kommunikation gefördert und die Richtung der technischen Diskussionen gelenkt werden. Gleichzeitig erhalten die Nutzer bestimmte finanzielle Belohnungen, sodass sie verschiedene coole Funktionen ausprobieren können. Wahrheitsfrage: Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung von mindestens 20 T/H müssen außerdem Messgeräte zur Erfassung der Dampftemperatur im Überhitzer vorhanden sein. Bitte beachten Sie: Nach 24 Stunden werden wir diesen Beitrag schließen und gleichzeitig die beste Antwort sowie die Lösung und Erklärung veröffentlichen. Die Auswahl der „aktiven Experten und Stars der Woche“ in der Mechanik-Community hat begonnen: http://bbs.hcbbs.com/thread-1489069-1-1.html. Ein umfassender Leitfaden zur Vorbeugung von Frostschäden an Geräten im Winter: http://bbs.hcbbs.com/thread-1502793-1-1.html
Kessel mit einer Nennverdampfung von mindestens 20 T/H müssen außerdem mit Messgeräten zur Erfassung der Dampftemperatur im Überhitzer ausgestattet sein. (Gegen)
Richtig. Was für eine Branche ist das? Aus Sicht der Energieverbrauchssteuerung und des sicheren Betriebs bin ich der Ansicht, dass sie alle installiert werden sollten.
Kessel mit einer Nennverdampfung von mindestens 20 T/H müssen außerdem mit Messgeräten zur Erfassung der Dampftemperatur im Überhitzer ausgestattet sein. (Gegen)
Kessel mit einer Nennverdampfung von mindestens 20 T/H müssen außerdem mit Messgeräten zur Erfassung der Dampftemperatur im Überhitzer ausgestattet sein. (Gegen)
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Kessel mit einer Nennverdampfung von mindestens 20 T/H müssen außerdem mit Messgeräten zur Erfassung der Dampftemperatur im Überhitzer ausgestattet sein. (Richtig)
Kessel mit einer Nennverdampfung von mindestens 20 T/H müssen außerdem mit Messgeräten zur Erfassung der Dampftemperatur im Überhitzer ausgestattet sein. (Richtig)
Fügen Sie ihn nur hinzu, wenn es einen Überhitzer gibt! ! Falsch!
Kessel mit einer Nennverdampfung von mindestens 20 T/H müssen außerdem mit Messgeräten zur Erfassung der Dampftemperatur im Überhitzer ausgestattet sein. (Falsch)
Kessel mit einer Nennverdampfung von mindestens 20 T/H müssen außerdem mit Messgeräten zur Erfassung der Dampftemperatur im Überhitzer ausgestattet sein. (Falsch) Nur hinzufügen, wenn es einen Überhitzer gibt