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10. Bei Arbeitnehmern, die beruflichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit Untersuchungen zur Berufsgesundheit durchführen und die Ergebnisse den Arbeitnehmern transparent mitteilen. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. ( ) 11. Die Standorte von Industrieunternehmen sollten natürlichen Krankheitsherden ausweichen. Falls eine Umgehung aufgrund von Bauarbeiten nicht möglich ist, sind keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich. ( )
10, Fehler-------11, Fehler----
10. Bei Arbeitnehmern, die beruflichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit Untersuchungen zur Berufsgesundheit durchführen und die Ergebnisse den Arbeitnehmern transparent mitteilen. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. (Falsch) 11. Die Standorte von Industrieunternehmen sollten natürlichen Krankheitsherden ausweichen. Falls eine Umgehung aufgrund von Bauvorhaben nicht möglich ist, sind keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich. (Falsch)
10. Bei Arbeitnehmern, die beruflichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit Untersuchungen zur Berufsgesundheit durchführen und die Ergebnisse den Arbeitnehmern transparent mitteilen. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. (Falsch) 11. Die Standorte von Industrieunternehmen sollten natürlichen Krankheitsherden ausweichen. Falls eine Umgehung aufgrund von Bauvorhaben nicht möglich ist, sind keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich. (Falsch)
10. Bei Arbeitnehmern, die beruflichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit Untersuchungen zur Berufsgesundheit durchführen und die Ergebnisse den Arbeitnehmern transparent mitteilen. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. (Falsch) 11. Die Standorte von Industrieunternehmen sollten natürlichen Krankheitsherden ausweichen. Falls eine Umgehung aufgrund von Bauvorhaben nicht möglich ist, sind keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich. (Falsch)
10. Bei Arbeitnehmern, die beruflichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit Untersuchungen zur Berufsgesundheit durchführen und die Ergebnisse den Arbeitnehmern transparent mitteilen. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. ( Richtig ) 11. Die Standorte von Industrieunternehmen sollten natürlichen Epidemieherden ausweichen. Falls ein Ausweichen aufgrund von Bauvorhaben nicht möglich ist, sind keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich. (Falsch)
10. Bei Arbeitnehmern, die beruflichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit Untersuchungen zur Berufsgesundheit durchführen und die Ergebnisse den Arbeitnehmern transparent mitteilen. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. (Falsch) 11. Die Standorte von Industrieunternehmen sollten natürlichen Krankheitsherden ausweichen. Falls eine Umgehung aufgrund von Bauvorhaben nicht möglich ist, sind keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich. (Falsch)
10. Bei Arbeitnehmern, die beruflichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, müssen die Betriebe gemäß den geltenden Vorschriften vor der Einstellung, während der Arbeitszeit sowie bei Beendigung der Tätigkeit Untersuchungen zur Berufsgesundheit durchführen und die Ergebnisse den Arbeitnehmern transparent mitteilen. Die Kosten für die berufliche Gesundheitsuntersuchung tragen die Betriebe sowie die Beschäftigten gemeinsam. (Falsch) 11. Die Standorte von Industrieunternehmen sollten natürlichen Krankheitsherden ausweichen. Falls eine Umgehung aufgrund von Bauvorhaben nicht möglich ist, sind keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich. (Falsch)