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Umweltschutz – eine Frage pro Tag, 23.12.: Mitmachen lohnt sich! 3 richtige Antworten – weitere 3 Preise

2015-12-23View Original

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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 25.12.2015 um 22:51 bearbeitet. Frage: Das Durchführen von Isoliermaßnahmen zur Steuerung durch Mikrocomputer gehört nicht zu den technischen Maßnahmen zum Schutz vor Staub und Giftstoffen. (B) A ist richtig, B ist falsch
Reply #22015-12-23
Falsch. Richtige Antwort: Isoliermaßnahmen zu ergreifen und eine Mikroprozessorkontrolle einzuführen, gehört zu den technischen Maßnahmen zur Verhinderung von Staub- und Giftbelastungen.
Reply #32015-12-23
Durch Isoliermaßnahmen wird eine Mikrocomputersteuerung erreicht, was keine technischen Maßnahmen zur Schutz vor Staub und Giftstoffen darstellt. (B) A ist richtig, B ist falsch
Reply #42015-12-23
Durch Isoliermaßnahmen wird eine Mikrocomputersteuerung erreicht, was keine technischen Maßnahmen zur Schutz vor Staub und Giftstoffen darstellt. B falsch
Reply #52015-12-24
Durch Isoliermaßnahmen wird eine Mikrocomputersteuerung erreicht, was keine technischen Maßnahmen zur Schutz vor Staub und Giftstoffen darstellt. (B falsch)
Reply #62015-12-24
Durch Isoliermaßnahmen wird eine Mikrocomputersteuerung erreicht, was keine technischen Maßnahmen zur Schutz vor Staub und Giftstoffen darstellt. (A richtig)
Reply #72015-12-24
Fragen zum Urteilsvermögen: Das Durchführen von Isoliermaßnahmen sowie die Nutzung der Mikroprozessorsteuerung gehören nicht zu den technischen Maßnahmen zur Verhinderung von Staub- und Giftbelastungen. (B) A ist richtig, B ist falsch
Reply #82015-12-24
Durch Isoliermaßnahmen wird eine Mikrocomputersteuerung erreicht, was keine technischen Maßnahmen zur Schutz vor Staub und Giftstoffen darstellt. (B falsch
Reply #92015-12-24
Durch Isoliermaßnahmen wird eine Mikrocomputersteuerung erreicht, was keine technischen Maßnahmen zur Schutz vor Staub und Giftstoffen darstellt. (B) Richtig für A, falsch für B
Reply #102015-12-24
Durch Isoliermaßnahmen wird eine Mikrocomputersteuerung erreicht, was keine technischen Maßnahmen zur Schutz vor Staub und Giftstoffen darstellt. (b) B ist falsch

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