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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 25.12.2015 um 22:51 bearbeitet. Frage: Das Durchführen von Isoliermaßnahmen zur Steuerung durch Mikrocomputer gehört nicht zu den technischen Maßnahmen zum Schutz vor Staub und Giftstoffen. (B) A ist richtig, B ist falsch
Falsch. Richtige Antwort: Isoliermaßnahmen zu ergreifen und eine Mikroprozessorkontrolle einzuführen, gehört zu den technischen Maßnahmen zur Verhinderung von Staub- und Giftbelastungen.
Durch Isoliermaßnahmen wird eine Mikrocomputersteuerung erreicht, was keine technischen Maßnahmen zur Schutz vor Staub und Giftstoffen darstellt. (B) A ist richtig, B ist falsch
Durch Isoliermaßnahmen wird eine Mikrocomputersteuerung erreicht, was keine technischen Maßnahmen zur Schutz vor Staub und Giftstoffen darstellt. B falsch
Durch Isoliermaßnahmen wird eine Mikrocomputersteuerung erreicht, was keine technischen Maßnahmen zur Schutz vor Staub und Giftstoffen darstellt. (B falsch)
Durch Isoliermaßnahmen wird eine Mikrocomputersteuerung erreicht, was keine technischen Maßnahmen zur Schutz vor Staub und Giftstoffen darstellt. (A richtig)
Fragen zum Urteilsvermögen: Das Durchführen von Isoliermaßnahmen sowie die Nutzung der Mikroprozessorsteuerung gehören nicht zu den technischen Maßnahmen zur Verhinderung von Staub- und Giftbelastungen. (B) A ist richtig, B ist falsch
Durch Isoliermaßnahmen wird eine Mikrocomputersteuerung erreicht, was keine technischen Maßnahmen zur Schutz vor Staub und Giftstoffen darstellt. (B falsch
Durch Isoliermaßnahmen wird eine Mikrocomputersteuerung erreicht, was keine technischen Maßnahmen zur Schutz vor Staub und Giftstoffen darstellt. (B) Richtig für A, falsch für B
Durch Isoliermaßnahmen wird eine Mikrocomputersteuerung erreicht, was keine technischen Maßnahmen zur Schutz vor Staub und Giftstoffen darstellt. (b) B ist falsch