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Dieser Beitrag wurde zuletzt von lzy4225925 am 2016-1-2 um 10:56 geändert. Inhalt des Beitrags: Lückenfüllen: Die nationale Norm GB1576-2001 „Wassereigenschaften für Industriekessel“ fordert, dass für Dampfkessel Wasser verwendet werden soll, das den Anforderungen entspricht. Bei Dampfkesseln mit einer Nennverdampfung von ≤2 t/h sowie einer Nenndampfdruck von ≤1,0 Mpa kann auch anderes Wasser verwendet werden. Allerdings muss auf Ablagerungen, Korrosion sowie die Qualität des Wassers besonders geachtet werden. Es ist außerdem notwendig, regelmäßig Chemikalien hinzuzufügen, Schmutz zu entfernen und den Kessel zu reinigen. Wenn die Nennverdampfung des Kessels ≥6 t/h beträgt, muss Sauerstoff aus dem Wasser entfernt werden. Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung <6 t/h müssen Maßnahmen ergriffen werden, falls lokale Korrosion auftritt. Der Sauerstoffgehalt im Wasser für Dampfkessel, die zur Betriebsführung von Dampfturbinen dienen, sollte ≤0,05 mg/l betragen. Für Warmwasserkessel mit einer Nennleistung von ≤ 2,8 MW kann ( ) verwendet werden. Allerdings muss auf Ablagerungen, Korrosion sowie die Wasserqualität des Kessels streng geachtet werden. Zudem muss sorgfältig mit der Zugabe von Chemikalien vorgegangen werden. Bei Kesseln mit einer Nennleistung von ≥ 4,2 MW müssen Warmwasserkessel ( ) sein. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von < 4,2 MW muss das Zulaufwasser ( ) sein. Außenschmelzchemische Behandlung, Innenbehandlung mit Zusätzen, Entoxidierungsmaßnahmen, Innenbehandlung mit Zusätzen, Entoxidierung – maximale Entoxidierung. Anforderungen an die Beantwortung der Frage, Hinweise: Es ist erforderlich, die Antworten strikt nach den vorgegebenen Standards zu formulieren. Hinweis zur Auswahl der Entoxidierungsmaßnahmen: Bitte beachten Sie, dass wir diesen Thread nach 24 Stunden schließen werden. Gleichzeitig werden die besten Antworten veröffentlicht, zusammen mit den Lösungen und Erklärungen. Weitere Informationen: Stellenbeschreibungen für Moderator:innen & Techniker:innen in der [Maschinen-Region] – Bewerbungen und Empfehlungen sind willkommen. 【Gültig auf unbestimmte Zeit】【Wenn Sie Interesse haben, kommen Sie vorbei!】 】(←Klicken zum Eintreten) 【Maschinenbereich】Umfassende Informationen zur Vorbeugung von Frostschäden an Geräten im Winter 【Maschinenbereich】Sammlung wertvoller Kenntnisse 【Suche nach Sponsoren】(langfristige Aktion) 【Belohnungen für empfohlene Inhalte – Die Auswahl der „aktivsten Nutzer und Wochensieger“ im Maschinenbereich hat begonnen. Reichtum, Metalle, Korrosion, Bereiche, Maschinen
Die nationale Norm GB1576-2001 „Wassergehalt in Industriekesseln“ schreibt vor, dass für Dampfkessel das Wasser, das zur Versorgung des Kessels verwendet wird, aufbereitet werden muss. Bei Dampfkesseln mit einer Nennverdampfung von ≤2 t/h sowie einem Nenndampfdruck von ≤1,0 Mpa kann auch eine Behandlung des Wassers innerhalb des Kessels angewandt werden. Dennoch muss eine strenge Überwachung bezüglich Ablagerungen, Korrosion sowie des Wassergehalts erfolgen. Zudem müssen die Prozesse der Zusatz von Chemikalien, der Entfernung von Schmutz sowie der Reinigung sorgfältig durchgeführt werden. Wenn die Nennverdampfung des Kessels ≥6 t/h beträgt, muss Sauerstoff aus dem Wasser entfernt werden. Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung <6 t/h müssen bei Auftreten von lokaler Korrosion Maßnahmen zur Sauerstoffentfernung ergriffen werden. Der Sauerstoffgehalt im Wasser, das für Turbinen verwendet wird, darf ≤0,05 mg/l betragen. Für Warmwasserkessel mit einer Nennleistung von ≤ 2,8 MW kann die Behandlung des Kessels mittels Zusatzstoffe angewandt werden. Es ist jedoch notwendig, die Ablagerungen, Korrosion sowie die Wasserqualität im Kessel genau zu überwachen und die Zugabe der Zusatzstoffe sorgfältig durchzuführen. Bei Kesseln mit einer Nennleistung von ≥ 4,2 MW muss der Warmwasserkessel entoxidiert werden. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von < 4,2 MW sollte das Zuleitwasser möglichst entoxidiert werden.
Die nationale Norm GB1576-2001 „Wasserqualität für Industriekessel“ schreibt vor, dass für Dampfkessel das Wasser zur Versorgung des Kessels durch chemische Behandlung außerhalb des Kessels aufbereitet werden muss. Bei Dampfkesseln mit einer Nennverdampfung von ≤2 t/h sowie einer Nenndampfdruck von ≤1,0 Mpa kann auch eine Behandlung des Wassers innerhalb des Kessels angewandt werden. Allerdings muss dabei besonders auf Ablagerungen, Korrosion sowie die Wasserqualität geachtet werden. Es müssen regelmäßig Maßnahmen zur Zugabe von Chemikalien, zum Entfernen von Schmutz sowie zur Reinigung des Kessels ergriffen werden. Wenn die Nennverdampfung des Kessels ≥6 t/h beträgt, muss das Wasser entoxidiert werden. Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung <6 t/h müssen bei Auftreten von lokaler Korrosion Entoxidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Der Sauerstoffgehalt im Wasser für Dampfkessel, die zur Erzeugung von Dampf für Turbinen verwendet werden, darf ≤0,05 mg/l betragen. Für Warmwasserkessel mit einer Nennleistung von ≤ 2,8 MW kann eine Behandlung durch das Hinzufügen von Chemikalien im Kessel verwendet werden. Dennoch muss die Ablagerung von Rost, die Korrosion sowie die Qualität des Wassers sorgfältig überwacht werden. Bei Kesseln mit einer Nennleistung von ≥ 4,2 MW müssen Warmwasserkessel entoxidiert werden. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von < 4,2 MW sollte das Zulaufwasser möglichst entoxidiert werden.
Die nationale Norm GB1576-2001 „Wasserqualität für Industriekessel“ schreibt vor, dass für Dampfkessel das Wasser zur Versorgung des Kessels durch chemische Behandlung außerhalb des Kessels aufbereitet werden muss. Bei Dampfkesseln mit einer Nennverdampfung von ≤2 t/h sowie einer Nenndampfdruck von ≤1,0 Mpa kann auch eine Behandlung des Wassers innerhalb des Kessels angewandt werden. Dennoch muss auf Ablagerungen, Korrosion sowie die Wasserqualität sorgfältig geachtet werden. Es müssen regelmäßig Behandlungen durchgeführt werden, um Ablagerungen zu beseitigen und den Kessel zu reinigen. Wenn die Nennverdampfung des Kessels ≥6 t/h beträgt, muss das Wasser entoxidiert werden. Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung <6 t/h muss bei Auftreten von lokaler Korrosion ebenfalls eine Entoxidierungsbehandlung durchgeführt werden. Der Sauerstoffgehalt im Wasser für Dampfkessel, die Turbinen versorgen, darf ≤0,05 mg/l betragen. Für Warmwasserkessel mit einer Nennleistung von ≤ 2,8 MW kann die Behandlung des Kessels durch das Hinzufügen von Chemikalien verwendet werden. Es ist jedoch notwendig, die Ablagerungen, Korrosion sowie die Wasserqualität im Kessel genau zu überwachen und die Zugabe der Chemikalien sorgfältig durchzuführen. Bei Kesseln mit einer Nennleistung von ≥ 4,2 MW muss der Warmwasserkessel entoxidiert werden. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von < 4,2 MW sollte das Zuleitwasser möglichst entoxidiert werden.
Die nationale Norm GB1576-2001 „Wassergehalt in Industriekesseln“ fordert, dass für Dampfkessel das Wasser durch chemische Behandlung außerhalb des Kessels aufbereitet werden muss. Bei Dampfkesseln mit einer Nennverdampfung von ≤2 t/h sowie einer Nenndampfdruck von ≤1,0 Mpa kann auch eine Behandlung des Wassers innerhalb des Kessels angewandt werden. Dennoch muss auf Ablagerungen, Korrosion sowie den Wassergehalt sorgfältig geachtet werden. Es müssen regelmäßig Mittel zur Behandlung des Wassers eingesetzt, Abwässer entfernt und der Kessel gereinigt werden. Wenn die Nennverdampfung des Kessels ≥6 t/h beträgt, muss Sauerstoff aus dem Wasser entfernt werden. Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung <6 t/h müssen bei Auftreten von lokaler Korrosion Maßnahmen zur Entfernung des Sauerstoffs ergriffen werden. Der Sauerstoffgehalt im Wasser für Dampfturbinen darf ≤0,05 mg/l betragen. Für Warmwasserkessel mit einer Nennleistung von ≤ 2,8 MW kann die Behandlung des Kessels mit Chemikalien angewandt werden. Es ist jedoch notwendig, die Verkalkung, Korrosion sowie die Wasserqualität im Kessel genau zu überwachen und die Zugabe der Chemikalien sorgfältig durchzuführen. Bei Kesseln mit einer Nennleistung von ≥ 4,2 MW muss das Wasser im Kessel entoxidiert werden. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von < 4,2 MW sollte das Zulaufwasser möglichst entoxidiert werden.
Die nationale Norm GB1576-2001 „Wassergehalt in Industriekesseln“ schreibt vor, dass für Dampfkessel das Wasser zur Versorgung des Kessels durch chemische Behandlung außerhalb des Kessels aufbereitet werden muss. Bei Dampfkesseln mit einer Nennverdampfung von ≤2 t/h sowie einer Nenndampfdruck von ≤1,0 Mpa kann auch eine Behandlung des Wassers innerhalb des Kessels angewandt werden. Allerdings muss eine strenge Überwachung bezüglich Ablagerungen, Korrosion und des Wassergehalts erfolgen. Zudem müssen die Prozesse der Zusatz von Chemikalien, des Entfernens von Schmutzstoffen sowie der Reinigung sorgfältig durchgeführt werden. Wenn die Nennverdampfung des Kessels ≥6 t/h beträgt, muss das Wasser entoxidiert werden. Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung <6 t/h müssen bei Auftreten von lokaler Korrosion Entoxidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Der Sauerstoffgehalt im Wasser für Dampfturbinen sollte ≤0,05 mg/l betragen. Für Warmwasserkessel mit einer Nennleistung von ≤ 2,8 MW kann die Behandlung des Kessels mittels Zusatzstoffe angewandt werden. Es ist jedoch notwendig, die Verkalkung, Korrosion sowie die Wasserqualität genau zu überwachen und die Zugabe der Zusatzstoffe sorgfältig durchzuführen. Bei Kesseln mit einer Nennleistung von ≥ 4,2 MW müssen Warmwasserkessel entoxidiert werden. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von < 4,2 MW sollte das Zuleitwasser möglichst entoxidiert werden.
Außenschmelzchemische Behandlung, Innenbehandlung mit Zusätzen, Entoxidierungsmaßnahmen, Innenbehandlung mit Zusätzen – Entoxidierung ist notwendig, möglichst vollständige Entoxidierung
Die nationale Norm GB1576-2001 „Wassergehalt in Industriekesseln“ fordert, dass für Dampfkessel das Wasser zur Versorgung des Kessels durch chemische Behandlung außerhalb des Kessels aufbereitet werden muss. Bei Dampfkesseln mit einer Nennverdampfung von ≤2 t/h sowie einer Nenndampfdruck von ≤1,0 Mpa kann auch eine Behandlung des Wassers innerhalb des Kessels angewandt werden. Dennoch muss eine strenge Überwachung bezüglich Ablagerungen, Korrosion sowie des Wassergehalts erfolgen. Zudem müssen die Prozesse der Zusatz von Chemikalien, der Entfernung von Schmutz sowie der Reinigung sorgfältig durchgeführt werden. Wenn die Nennverdampfung des Kessels ≥6 t/h beträgt, muss das Wasser entoxidiert werden. Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung <6 t/h müssen bei Auftreten von lokaler Korrosion Entoxidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Der Sauerstoffgehalt im Wasser für Dampfkessel, die zur Betriebsführung von Dampfturbinen verwendet werden, sollte ≤0,05 mg/l betragen. Für Warmwasserkessel mit einer Nennleistung von ≤ 2,8 MW kann eine Behandlung mit Chemikalien im Kessel verwendet werden. Allerdings muss die Verkalkung, Korrosion sowie die Wasserqualität des Kessels sorgfältig überwacht werden. Bei Kesseln mit einer Nennleistung von ≥ 4,2 MW muss ebenfalls eine Behandlung mit Chemikalien im Kessel erfolgen. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von < 4,2 MW sollte das Zulaufwasser so weit wie möglich entoxidiert werden.
Die nationale Norm GB1576-2001 „Wassergehalt in Industriekesseln“ fordert, dass für Dampfkessel das Wasser zur Versorgung des Kessels durch chemische Behandlung außerhalb des Kessels aufbereitet werden muss. Bei Dampfkesseln mit einer Nennverdampfung von ≤2 t/h sowie einem Nenndampfdruck von ≤1,0 Mpa kann auch eine Behandlung des Wassers innerhalb des Kessels angewandt werden. Allerdings muss auf Ablagerungen, Korrosion sowie den Wassergehalt besonders geachtet werden. Es ist außerdem notwendig, die Zugabe von Chemikalien, das Entfernen von Schmutz sowie die Reinigung des Kessels sorgfältig durchzuführen. Wenn die Nennverdampfung des Kessels ≥6 t/h beträgt, muss Sauerstoff aus dem Wasser entfernt werden. Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung <6 t/h müssen bei Auftreten von lokaler Korrosion Maßnahmen zur Sauerstoffentfernung ergriffen werden. Der Sauerstoffgehalt im Wasser für Dampfkessel, die Turbinen versorgen, sollte ≤0,05 mg/l betragen. Für Warmwasserkessel mit einer Nennleistung von ≤ 2,8 MW kann die Behandlung des Kessels durch das Hinzufügen von Chemikalien verwendet werden. Es ist jedoch notwendig, die Ablagerungen, Korrosion sowie die Wasserqualität im Kessel genau zu überwachen und die Zugabe der Chemikalien sorgfältig durchzuführen. Bei Kesseln mit einer Nennleistung von ≥ 4,2 MW muss der Warmwasserkessel entoxidiert werden. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von < 4,2 MW sollte das Zuleitwasser möglichst entoxidiert werden.
Erfüllen Sie die Lücken aus: Die nationale Norm GB1576-2001 „Wasserqualität für Industriekessel“ verlangt, dass für Dampfkessel das Wasser vor der Verwendung (außerhalb des Kessels aufbereitet) werden muss. Bei Dampfkesseln mit einer Nennverdampfung von ≤2 t/h sowie einer Nenndampfdruck von ≤1,0 Mpa kann auch eine Aufbereitung des Wassers innerhalb des Kessels erfolgen. Allerdings muss dabei besonders auf Ablagerungen, Korrosion sowie die Wasserqualität geachtet werden. Es müssen regelmäßig Mittel zur Entfernung von Ablagerungen sowie Reinigungsmaßnahmen durchgeführt werden. Wenn die Nennverdampfung des Kessels ≥6 t/h beträgt, muss das Wasser entoxidiert werden. Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung <6 t/h müssen bei Auftreten von lokaler Korrosion Entoxidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Der Sauerstoffgehalt im Wasser für Dampfkessel, die zur Betriebsführung von Dampfturbinen verwendet werden, sollte ≤0,05 mg/l betragen. Für Warmwasserkessel mit einer Nennleistung von ≤ 2,8 MW kann die Zugabe von Chemikalien im Kessel verwendet werden. Es ist jedoch notwendig, die Verkalkung, Korrosion sowie die Wasserqualität des Kessels genau zu überwachen und die Zugabe der Chemikalien sorgfältig durchzuführen. Bei Kesseln mit einer Nennleistung von ≥ 4,2 MW müssen Warmwasserkessel entoxidiert werden. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von < 4,2 MW sollte das Zuleitwasser möglichst entoxidiert werden.
Erfüllen Sie die Lücken aus: Die nationale Norm GB1576-2001 „Wassergehalt in Industriekesseln“ verlangt, dass für Dampfkessel das Wasser durch eine chemische Behandlung außerhalb des Kessels aufbereitet werden muss. Bei Dampfkesseln mit einer Nennverdampfung von ≤2 t/h sowie einer Nenndampfdruck von ≤1,0 Mpa kann auch eine Behandlung des Wassers innerhalb des Kessels angewandt werden. Allerdings muss dabei besonders auf Ablagerungen, Korrosion sowie den Wassergehalt geachtet werden. Zudem müssen die Prozesse der Zusatz von Chemikalien, der Entfernung von Schmutz sowie der Reinigung sorgfältig durchgeführt werden. Wenn die Nennverdampfung des Kessels ≥6 t/h beträgt, muss das Wasser entoxidiert werden. Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung <6 t/h müssen bei Auftreten von lokaler Korrosion Entoxidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Der Sauerstoffgehalt im Wasser für Dampfkessel, die zur Betriebsführung von Dampfturbinen dienen, sollte ≤0,05 mg/l betragen. Für Warmwasserkessel mit einer Nennleistung von ≤ 2,8 MW kann die Behandlung des Kessels durch das Hinzufügen von Chemikalien angewandt werden. Dennoch muss eine strenge Überwachung der Verkalkung, Korrosion sowie der Wasserqualität erfolgen, und die Zugabe der Chemikalien muss sorgfältig durchgeführt werden. Bei Kesseln mit einer Nennleistung von ≥ 4,2 MW müssen Warmwasserkessel entoxidiert werden. Auch bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von < 4,2 MW muss das Zuleitwasser entoxidiert werden.
Die nationale Norm GB1576-2001 „Wasserqualität für Industriekessel“ schreibt vor, dass für Dampfkessel das Wasser zur Versorgung des Kessels durch chemische Behandlung außerhalb des Kessels aufbereitet werden muss. Bei Dampfkesseln mit einer Nennverdampfung von ≤ 2 t/h sowie einer Nenndampfdruck von ≤ 1,0 Mpa kann auch eine Behandlung des Wassers innerhalb des Kessels angewandt werden. Dennoch muss eine strenge Überwachung bezüglich Ablagerungen, Korrosion sowie der Wasserqualität erfolgen. Zudem müssen die Prozesse der Zusatz von Chemikalien, der Entfernung von Schmutzstoffen sowie der Reinigung des Kessels sorgfältig durchgeführt werden. Wenn die Nennverdampfung des Kessels ≥ 6 t/h beträgt, muss das Wasser entoxidiert werden. Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung < 6 t/h müssen bei Auftreten von lokaler Korrosion Entoxidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Der Sauerstoffgehalt im Wasser für Dampfkessel, die zur Erzeugung von Dampf für Turbinen verwendet werden, darf ≤ 0,05 mg/l betragen. Für Warmwasserkessel mit einer Nennleistung von ≤ 2,8 MW kann die Behandlung des Kessels durch das Hinzufügen von Chemikalien verwendet werden. Es ist jedoch notwendig, die Ablagerungen, Korrosion sowie die Wasserqualität im Kessel genau zu überwachen und die Zugabe der Chemikalien sorgfältig durchzuführen. Bei Kesseln mit einer Nennleistung von ≥ 4,2 MW muss der Warmwasserkessel entoxidiert werden. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von < 4,2 MW sollte das Zuleitwasser möglichst entoxidiert werden.
Die nationale Norm GB1576-2001 „Wasserqualität für Industriekessel“ fordert, dass für Dampfkessel das Wasser durch chemische Behandlung außerhalb des Kessels aufbereitet werden muss. Bei Dampfkesseln mit einer Nennverdampfung von ≤2 t/h sowie einer Nenndampfdruck von ≤1,0 Mpa kann auch eine Behandlung des Wassers innerhalb des Kessels angewandt werden. Dennoch muss eine strenge Überwachung der Verkalkung, Korrosion sowie der Wasserqualität erfolgen. Zudem müssen die Behandlungen mit Chemikalien, das Entfernen von Schmutz sowie die Reinigung des Kessels sorgfältig durchgeführt werden. Wenn die Nennverdampfung des Kessels ≥6 t/h beträgt, muss das Wasser entoxidiert werden. Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung <6 t/h muss bei Auftreten von lokaler Korrosion ebenfalls eine Behandlung des Wassers innerhalb des Kessels erfolgen. Der Sauerstoffgehalt im Wasser für Dampfkessel, die zur Betriebsführung von Dampfturbinen verwendet werden, sollte ≤0,05 mg/l betragen. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von ≤ 2,8 MW kann eine Behandlung des Kessels mit Chemikalien angewandt werden. Dennoch muss die Verkalkung, Korrosion sowie die Wasserqualität des Kessels sorgfältig überwacht werden. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von ≥ 4,2 MW muss das Wasser entoxidiert werden. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von < 4,2 MW sollte das Zulaufwasser möglichst entoxidiert werden.
Die nationale Norm GB1576-2001 „Wassergehalt in Industriekesseln“ schreibt vor, dass für Dampfkessel das Wasser zur Versorgung des Kessels durch chemische Behandlung außerhalb des Kessels aufbereitet werden muss. Bei Dampfkesseln mit einer Nennverdampfung von ≤2 t/h sowie einem Nenndampfdruck von ≤1,0 Mpa kann auch eine Behandlung des Wassers innerhalb des Kessels angewandt werden. Dennoch muss eine strenge Überwachung bezüglich Ablagerungen, Korrosion sowie des Wassergehalts erfolgen. Zudem müssen die Prozesse der Zusatz von Chemikalien, des Entfernens von Schmutzstoffen sowie der Reinigung sorgfältig durchgeführt werden. Wenn die Nennverdampfung des Kessels ≥6 t/h beträgt, muss das Wasser entoxidiert werden. Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung <6 t/h müssen bei Auftreten von lokaler Korrosion Entoxidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Der Sauerstoffgehalt im Wasser für Dampfturbinen sollte ≤0,05 mg/l betragen. Für Warmwasserkessel mit einer Nennleistung von ≤ 2,8 MW kann die Behandlung des Kessels durch das Hinzufügen von Chemikalien verwendet werden. Es ist jedoch notwendig, die Ablagerungen, Korrosion sowie die Wasserqualität im Kessel genau zu überwachen und die Zugabe der Chemikalien sorgfältig durchzuführen. Bei Kesseln mit einer Nennleistung von ≥ 4,2 MW muss der Warmwasserkessel entoxidiert werden. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von < 4,2 MW sollte das Zuleitwasser möglichst entoxidiert werden.
Die nationale Norm GB1576-2001 „Wassergehalt in Industriekesseln“ fordert, dass für Dampfkessel das Wasser zur Versorgung des Kessels durch chemische Behandlung außerhalb des Kessels aufbereitet werden muss. Bei Dampfkesseln mit einer Nennverdampfung von ≤2 t/h sowie einer Nenndampfdruck von ≤1,0 Mpa kann auch eine Behandlung des Wassers innerhalb des Kessels angewandt werden. Dennoch muss auf Ablagerungen, Korrosion sowie den Wassergehalt im Kessel sorgfältig geachtet werden. Es müssen regelmäßig Maßnahmen zur Zugabe von Chemikalien, zum Entfernen von Schmutz sowie zur Reinigung des Kessels ergriffen werden. Wenn die Nennverdampfung des Kessels ≥6 t/h beträgt, muss das Wasser entoxidiert werden. Bei Kesseln mit einer Nennverdampfung <6 t/h müssen bei Auftreten von lokaler Korrosion ebenfalls Entoxidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Der Sauerstoffgehalt im Wasser für Dampfturbinen sollte ≤0,05 mg/l betragen. Für Warmwasserkessel mit einer Nennleistung von ≤ 2,8 MW kann die Behandlung des Kessels durch das Hinzufügen von Chemikalien verwendet werden. Es ist jedoch notwendig, die Ablagerungen, Korrosion sowie die Wasserqualität im Kessel genau zu überwachen und die Zugabe der Chemikalien sorgfältig durchzuführen. Bei Kesseln mit einer Nennleistung von ≥ 4,2 MW muss der Warmwasserkessel entoxidiert werden. Bei Warmwasserkesseln mit einer Nennleistung von < 4,2 MW sollte das Zuleitwasser möglichst entoxidiert werden.
Chemische Wasserbehandlung außerhalb des Kessels; Zusatz von Chemikalien im Kessel; Entoxidierungsmaßnahmen; Zusatz von Chemikalien im Kessel; Entoxidierung; Maximale Entoxidierung
Außenschmelzchemische Behandlung, Innenbehandlung mit Zusätzen, Entoxidierungsmaßnahmen, Innenbehandlung mit Zusätzen, Entoxidierung, maximale Entoxidierung