Thread Content
Das Auftreten schwerer Unfallereignisse führt unweigerlich zu sekundären Umweltproblemen. Man kann sagen, dass Sicherheitsprobleme und Umweltprobleme eng miteinander verbunden sind. Es gibt nur wenige Sicherheitsprobleme, die vollständig innerhalb des Werksgeländes unter Kontrolle gehalten werden können, ohne dass daraus Umweltprobleme entstehen. In einigen Fällen werden Umweltprobleme so kompliziert, dass sie die Aufmerksamkeit für Sicherheitsfragen in den Schatten stellen. Dadurch entstehen falsche Annahmen, und man macht die Umweltschutzmaßnahmen für die Probleme verantwortlich, während dabei übersehen wird, dass die eigentliche Ursache in mangelnder Sicherheit liegt. Dem entsprechend wurde intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert und es kam zu Kontroversen darüber, wie genau Sicherheitsbewertungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden sollten, um die Regulierung technisch zu unterstützen – wer zuerst vorgehen soll, welche Probleme jeweils gelöst werden müssen. Der Autor ist der Ansicht, dass die dialektische Beziehung zwischen diesen beiden Bewertungen sorgfältig analysiert werden muss, um sicherzustellen, dass jede ihre Aufgabe erfüllt. Die Umweltprüfung bezeichnet die Methode und das System zur Analyse, Prognose und Bewertung der möglichen Umweltauswirkungen nach der Umsetzung von Planungs- und Bauvorhaben. Dabei werden Maßnahmen vorgeschlagen, um negative Umweltauswirkungen zu verhindern oder zu verringern, sowie zur Überwachung dieser Auswirkungen. Die Sicherheitsbewertung dient dem Ziel, die Sicherheit von Anlagen und Systemen zu gewährleisten. Dabei werden die Prinzipien und Methoden der Sicherheitstechnik angewandt, um potenzielle Gefahren und schädliche Faktoren in den Anlagen und Systemen zu identifizieren und zu analysieren. Dadurch kann beurteilt werden, wie wahrscheinlich Unfälle sowie berufsgesundheitliche Schäden sind und wie schwerwiegend diese ausfallen könnten. Auf dieser Grundlage können präventive Maßnahmen sowie Entscheidungen zur Verwaltung ergriffen werden. Umwelt- und Sicherheitsbewertungen weisen viele Ähnlichkeiten auf. Zunächst handelt es sich dabei um notwendige Schritte vor Beginn des Baus eines Projekts. Sie müssen von zertifizierten Institutionen durchgeführt werden. Zudem müssen qualifizierte Techniker die Arbeiten gemäß bestimmten technischen Anforderungen ausführen und anschließend einen Bericht einreichen. Dieser Bericht muss schließlich von den zuständigen Verwaltungsbehörden geprüft und genehmigt werden. Zweitens trägt die Projektentwicklungsstelle die Hauptverantwortung und setzt das „Drei-Eins-Zeit“-Prinzip um. Schließlich muss im Bewertungsprozess eine Identifizierung und Bewertung der Risikofaktoren erfolgen, wobei strenge Präventions- und Kontrollmaßnahmen erforderlich sind. Zwischen den beiden gibt es auch viele Unterschiede: Erstens betrifft der Umweltbewertungsbereich einen größeren Umfang als die Sicherheitsbewertung. Unser Umweltbewertungssystem begann in den 1970er Jahren und wurde im Jahr 2002 auf die Planungsphase ausgedehnt. Der Geltungsbereich der Sicherheitsbewertung ist gemäß Artikel 29 des Gesetzes über die sichere Produktion auf Bergbauvorhaben, Vorhaben zur Metallverarbeitung sowie auf Vorhaben, die zur Herstellung, Lagerung oder Entladung gefährlicher Stoffe dienen, beschränkt. Für diese Fälle muss eine Sicherheitsbewertung gemäß den entsprechenden Vorschriften durchgeführt werden. Zweitens liegen die Schwerpunkte der beiden bei unterschiedlichen Dingen. Die Umweltprüfung dient dazu, die möglichen Auswirkungen von geplanten oder bereits realisierten Bauvorhaben auf die Umwelt nach ihrer Inbetriebnahme zu bewerten und die Bewertung der Umweltrisiken in den Vordergrund zu rücken. Die Sicherheitsbewertung besteht darin, die Möglichkeit und Schwere von Unfällen sowie beruflichen Gefahren in Anlagen und Systemen zu ermitteln und einzuschätzen, wobei der Schwerpunkt auf den Sicherheitsaspekten für die Mitarbeiter liegt. Drittens sind die Arbeitsmethoden der beiden unterschiedlich. Die Umweltrisikobewertung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung bezieht sich hauptsächlich auf die durch Umweltmedien wie Luft, Wasser und Boden übertragenen Umweltschäden. Die Sicherheitsbewertung bezieht sich auf Unfallgefahren wie Explosionen, Brände oder Vergiftungen, die durch menschliches Versagen oder Probleme mit den Produktionsanlagen verursacht werden. Außerdem konzentriert sich die Umweltbewertung auf die Auswirkungen außerhalb des Betriebsgeländes, während die Sicherheitsbewertung darauf abzielt, mögliche Unfälle innerhalb des Betriebsgeländes in Schach zu halten und so die Auswirkungen auf die umliegende Umwelt zu verringern. Umwelt- und Sicherheitsbewertungen richten ihre Aufmerksamkeit auf dieselben Risikofaktoren, weshalb es zu Überschneidungen kommt, bei denen Inhalte der Umweltbewertung in der Sicherheitsbewertung enthalten sind und umgekehrt. Da Unfallereignisse einen sofortigen Charakter haben, während die Umweltauswirkungen relativ anhaltend sind, richtet sich die Aufmerksamkeit nach einem plötzlichen Unfall schnell von der Bewältigung des Sicherheitsproblems auf die Notfallmaßnahmen im Umweltbereich. Es gibt viele Einwände gegen die Umweltbewertung; daher ist es sehr wichtig, die Verantwortlichkeiten bei der Umwelt- und Sicherheitsbewertung klar zu definieren. Das Sicherheitsbewertungssystem ist sehr umfassend. Erstens wurde festgelegt, dass die berechtigten Bauunternehmen eine Sicherheitsbewertung durchführen müssen ; Zweitens ist der Prozess der Sicherheitsbewertung vollständig – er umfasst drei Phasen: die Vorabbewertung, die Abnahmebewertung und die Bewertung des aktuellen Zustands. Die Ziele sowie die Bewertungskriterien für jede Phase sind dabei sehr klar definiert ; Drittens ist die Prüfung vor Ort streng organisiert ; Viertens: Die Bewertungsinhalte sind detailliert, die Schlussfolgerungen konkret ; Fünftens ist die rechtliche Stellung des Sicherheitsbewertungsberichts klar definiert. Insbesondere die „**Vorschriften für die Sicherheitsbewertung von Chemieprojekten**“ legen fest, wie die Vorarbeiten durchzuführen sind, wie die Bewertungseinheiten eingeteilt werden sollen, wie das Risikoniveau analysiert werden muss, wie Unfälle verhindert werden können und wie mit Notfallsituationen umgegangen werden soll. Dadurch bleibt es möglich, ob ein Projekt überhaupt realisiert werden kann, sowie ob die Folgen von Unfällen gemindert werden können – all das liegt somit unter Kontrolle. Sicherheit ist die höchste Verantwortung und auch das, worauf sich die Bauherren in erster Linie konzentrieren müssen. Die Sicherheit ist nicht gewährleistet, und weitere Arbeiten können nicht durchgeführt werden. Daher sollte aus theoretischer Sicht die Sicherheitsbewertung vor der Umweltbewertung durchgeführt werden. Erst nach Abschluss der Sicherheitsbewertung wird klar, welche Schadstoffe innerhalb des Werksgeländes beseitigt werden können und welche Schadstoffe möglicherweise das Werksgelände verlassen und die Umwelt beeinträchtigen könnten. Die Vollständigkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine grundlegende Voraussetzung. Es müssen verschiedene Szenarien berücksichtigt werden – wie der normale Betrieb, lokale Störungen oder schwere Unfälle. Die Ergebnisse der Sicherheitsbewertung müssen in die Analyse einbezogen werden. Insbesondere muss die Umweltauswirkung unter den ungünstigsten Bedingungen bewertet werden, damit potenzielle erhebliche Umweltschäden nicht unterschätzt werden. Die Umwelt- und Sicherheitsbewertungen werden jeweils von unterschiedlichen, zertifizierten Organisationen durchgeführt. Der Bauherr sollte aktiv dafür sorgen, dass die Arbeit dieser beiden Organisationen gut koordiniert wird. Erstens: Sicherstellen, dass es zu keinen Unfällen kommt. Zweitens muss es im Falle von Notfällen einen Plan geben, um die Umweltauswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren. Eine ausreichende Sicherheitsbewertung ist die Grundlage für eine Umweltbewertung. Bei der Umweltbewertung müssen die Ergebnisse der Sicherheitsbewertung sinnvoll genutzt werden. Dabei sollten die negativen Umweltauswirkungen gründlicher berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass im Falle eines schweren Unfalls keine angemessenen Maßnahmen zur Bewältigung der Situation ergriffen werden können.