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Mehrfachauswahl: 2 Punkte für aktive Teilnahme, 2 Punkte für jede richtige Auswahl, 10 Punkte bei vollständig richtigen Antworten, keine Punkte bei falschen Auswahlmöglichkeiten, keine Punkte bei erneuter Bearbeitung. Auf Mess- und Prüfgeräten sollten auffällige Kennzeichnungen angebracht sein. Sie sind jeweils mit einem Zertifikat der Konformität, einer Genehmigung zur Nutzung sowie einem Zertifikat über die Stilllegung versehen. Diese werden nacheinander mit den Farben ( ) dargestellt. A Blau B Grün C Gelb D Rot Standardantwort: BCD
BCD, wobei die Genehmigung bedeutet, dass es fehlerhaft ist, aber dennoch die Verwendung gestattet ist.
Auf Mess- und Prüfgeräten sollten auffällige Kennzeichnungen angebracht sein. Sie sind jeweils mit einem Zertifikat der Zulassung, einem Zertifikat für die Nutzung sowie einem Zertifikat zur Stilllegung versehen. Diese werden nacheinander mit den Farben ( B C D ) dargestellt. A Blau B Grün C Gelb D Rot
B, C, D, –——————– – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
Auf Mess- und Prüfgeräten sollten auffällige Kennzeichnungen angebracht sein. Sie sind jeweils mit einem Zertifikat der Konformität, einer Genehmigung zur Nutzung sowie einem Verbotsschild versehen und werden nacheinander mit den Farben (B, C, D) dargestellt. A Blau B Grün C Gelb D Rot
Auf Mess- und Prüfgeräten sollten auffällige Kennzeichnungen angebracht sein. Sie sind jeweils mit einer Zertifizierungsbescheinigung, einer Genehmigungsbescheinigung und einem Stilllegungsbescheid versehen, die nacheinander in BCD-Farben dargestellt werden.
Auf Mess- und Prüfgeräten sollten auffällige Kennzeichnungen angebracht sein. Sie sind jeweils mit einem Zertifikat der Konformität, einer Genehmigung zur Nutzung sowie einem Zertifikat über die Stilllegung versehen. Diese werden nacheinander mit den Farben ( ABC ) dargestellt. A Blau B Grün C Gelb D Rot
Auf Mess- und Prüfgeräten sollten auffällige Kennzeichnungen angebracht sein. Sie sind jeweils mit einem Zertifikat der Konformität, einer Genehmigung zur Nutzung und einem Stilllegungszeichen versehen, die nacheinander in den Farben (BCD) dargestellt werden. A Blau B Grün C Gelb D Rot
Auf Mess- und Prüfgeräten sollten auffällige Kennzeichnungen angebracht sein. Sie sind jeweils mit einer Zertifizierungsbescheinigung, einer Genehmigungsbescheinigung und einem Stilllegungsbescheid versehen; diese werden nacheinander mit den Farben ( BCD ) dargestellt. A Blau B Grün C Gelb D Rot
Auf Mess- und Prüfgeräten sollten auffällige Kennzeichnungen angebracht sein. Sie sind jeweils mit einem Zertifikat der Konformität, einer Genehmigung zur Nutzung sowie einem Zertifikat über die Stilllegung versehen; diese werden nacheinander in den Farben (BCD) dargestellt