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Einzelantwortfrage: Bei den Schadstoffen der ersten Kategorie ist es nicht zulässig, sie mit ( ) zu behandeln. A Physikalische Methode B Verdünnungsmethode C Schwerkrafttrennungsverfahren D Fällungsmethode
Für die ersten Art von Schadstoffen ist es nicht zulässig, die Behandlung mit (B) anzuwenden. A Physikalische Methode B Verdünnungsmethode C Schwerkrafttrennungsverfahren D Fällungsmethode
Ich denke, die richtige Antwort auf diese Frage ist B.
Für die ersten Art von Schadstoffen ist es nicht zulässig, die Behandlung mit (B) anzuwenden. A Physikalische Methode B Verdünnungsmethode C Schwerkrafttrennungsverfahren D Fällungsmethode
Für die ersten Art von Schadstoffen ist es nicht zulässig, die Behandlung mit (B) anzuwenden.
Für die ersten Art von Schadstoffen ist es nicht zulässig, die Behandlung mit (D) anzuwenden. A Physikalische Methode B Verdünnungsmethode C Schwerkrafttrennungsverfahren D Fällungsmethode
Für die ersten Art von Schadstoffen ist es nicht zulässig, die Behandlung mit (B) anzuwenden. A Physikalische Methode B Verdünnungsmethode C Schwerkrafttrennungsverfahren D Fällungsmethode
Für die ersten Art von Schadstoffen ist es nicht zulässig, sie mit ( ) zu behandeln. D-Setzungsmethode
Für die ersten Art von Schadstoffen ist es nicht zulässig, die Behandlung mit (B) anzuwenden. A Physikalische Methode B Verdünnungsmethode C Schwerkrafttrennungsverfahren D Fällungsmethode
Für die ersten Art von Schadstoffen ist es nicht zulässig, die Behandlung mit (d) anzuwenden. D-Setzungsmethode
Für die ersten Art von Schadstoffen ist es nicht zulässig, die Behandlung mit (B) anzuwenden. A Physikalische Methode B Verdünnungsmethode C Schwerkrafttrennungsverfahren D Fällungsmethode