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Dieser Beitrag wurde zuletzt von lzy4225925 am 2016-1-2 um 10:56 geändert. Inhalt der Frage: Kurze Antwort: Ist der Satz „Der Drosselkegel besteht aus einer gegossenen Struktur aus 0Cr19Ni9“ in den Grundlagen des Entwurfs fehlerhaft? Welche Probleme gibt es dabei? Soll man das Entwicklungsunternehmen bitten, dies zu korrigieren? Anforderungen an die Beantwortung der Frage, Hinweise: Anforderungen: Einhaltung der entsprechenden nationalen Standards. Hinweise: Gibt es die Legierungskennzeichnung 0Cr19Ni9? Sollten im Grundkonstruktionsdokument neue Materialnummern verwendet werden oder dieselben Nummern wie bei S30408? Sollte bei einer gegossenen Struktur vor der Legierungsbezeichnung „ZG“ hinzugefügt werden? Gibt es die Korrosionsbeständigkeitsbezeichnung für Gusswerkstoffe ZG0Cr19Ni9? Wie sollte sie in den grundlegenden Konstruktionsdokumenten oder in den anschließenden detaillierten Konstruktionsunterlagen genauer beschrieben werden? Bitte beachten Sie: Nach 24 Stunden werden wir diesen Beitrag schließen und gleichzeitig die beste Antwort bekannt geben, zusammen mit der Lösung und den Erklärungen. Weitere Informationen: Stellenbeschreibungen für Moderator:innen & Techniker:innen in der [Maschinen-Region] – Bewerbungen und Empfehlungen sind willkommen. 【Gültig auf unbestimmte Zeit】【Wenn Sie Interesse haben, kommen Sie vorbei!】 】(←Klicken zum Eintreten) 【Maschinenbereich】Umfassende Informationen zur Vorbeugung von Frostschäden an Geräten im Winter 【Maschinenbereich】Sammlung wertvoller Kenntnisse 【Suche nach Sponsoren】(Dauerhafte Aktion) 【Belohnungen für empfohlene Inhalte – Die Auswahl der „Aktivsten Nutzer“ und „Wochenstars“ im Maschinenbereich hat begonnen. Reichtum, Metalle, Korrosion, Bereiche, Maschinen
Gibt es ein Problem mit dem Satz „Der Drosselkegel besteht aus einer gegossenen Struktur aus 0Cr19Ni9“ in den Grundlagen des Entwurfs? Welches ist das Problem, und muss das Entwicklungsunternehmen dazu aufgefordert werden, dies zu korrigieren?
Gemäß den entsprechenden nationalen Normen sollte in den Grundlagenentwurfsdokumenten oder den anschließenden detaillierten Entwurfsdokumenten genau beschrieben werden, wie dies zu erfolgen hat.
Bei Problemen: Bezeichnung als Gusseisen ZG, unten Nickelbeschichtung durch Spritzschweißen
Kurze Antwort: Gibt es ein Problem mit dem Satz „Der Drosselkegel besteht aus einer gegossenen Struktur aus 0Cr19Ni9“ in den Grundlagen des Entwurfs? Welches ist das Problem? Muss man vom Entwurfsbüro eine Korrektur verlangen? In NBT47010-2010 ist S30408 gleichbedeutend mit 0Cr18Ni9 aus dem alten Standard JB4728-2000. Es wird vermutet, dass das Entwurfsbüro damit ausdrücken wollte, dass der Drosselkegel aus einem Gussteil von S30408 hergestellt werden soll. Es wäre sinnvoll, eine Bestätigungs-E-Mail zu senden, um dies zu klären.
Es scheint keine Probleme zu geben.....
Geeignetes Material für die Gussherstellung: 304 – wir bezeichnen es mit CF8.